Untermieter vermietet Whg ohne Erlaubnis + Wasserschaden liegt vor

4. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
curakami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter vermietet Whg ohne Erlaubnis + Wasserschaden liegt vor

Sehr geehrte Damen und Herren,

in folgendem Anliegen bitte ich um eine Empfehlung bzw. Vorschlag zu einem eventuellen rechtlichen Herangehen an den folgenden Sachverhalt:

Wichtige Hintergrundinformation:

Ich bin dualer Student und habe aufgrund der örtlichen Distanz zwischen meiner Arbeitsstätte und Universität zwei Wohnungspbjekte die ich in zeitlichen Abständen untervermiete.

Das Mietobjekt des Sachverhalts befindet sich in München und wurde an Person (C) in der Vergangenheit schon einmal untervermietet (Zeitraum Oktober- Dezember 2015).
2016 wurde die Wohnung von April bis einschließlich ende Juni zur untermiete an sie übergeben. Jedoch wurde lediglich für den Zeitraum Okt-Dez 2015 ein befristeter Mietvertrag vereinbart.
Für den Zeitraum April-Juni wurde kein Mietvertrag schriftlich festgehalten, jedoch mündlich. Des weiteren wurde in Whatsapp schriftlich der Untermietzeitraum festgehalten. Nun zum Sachverhalt:


Person (A) vermietet Person (B- ich) eine Wohnung. Person (B) ist berechtigt diesen Wohnraum unterzuvermieten.

Person (B) untervermietet diesen Wohnraum an Person (C). Person (C) vermietet den Wohnraum an Person (D), wobei Person (C) hierzu nicht berechtigt war. Person (D) hat in Mietobjekt einen Wasserschaden nicht weitergemeldet, weswegen Person (A) auf der gegenüberliegenden Seite der Wand ein Wasserschaden und Schimmelbildung entstanden ist.

Person (B) - wurde von Person (A) über diesen Wasserschaden informiert und das Person (C) das Mietobjekt ohne Berechtigung untervermietet.

Person (B) kontaktiert Person (C) um näheres zu erfahren. Person (C) erklärt sich zunächst bereit Person (D) zu informieren das sie im Mietobjekt nicht weiterhin wohnen kann und erklärt sich bereit die Kosten für den Wasserschaden zu übernehmen.

Ein Monat nach diesem Vorfall, also im Mai geht Person (C) nicht mehr an das Telefon und zahlt keine Miete für den letzten Monat des mündlich festgelegten Mietvertrag bis einschließlich Ende Juni.

Der Vater von Person (C) sagt das Person (A) "eine Zwangsräumung" angeordnet hätte wodurch Person (C) nicht mehr im Mietobjekt wohnen würde.

Person (B) wurde weder von Person (C) noch von Person (A) dies mitgeteilt.

Welche Schritte kann Person (B) hinsichtlich der Kosten für den Wasserschaden (1400-,€) und der entgangen Miete für Monat Juni vorgehen?
Person (C) hat auf eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema keine Antwort gegeben.

Gerne kann ich noch den Schriftverkehr aus Whatsapp anfügen.


Ich bin Ihnen sehr dankbar für jegliche Informationen die zur Schlichtung dieses Sachverhaltes führen können bzw. ob sich ein weiteres Vorgehen durch einschalten eines Rechtsanwalts lohnt.


Mit freundlichen Grüßen

Curakami

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