Untermieter, mündlicher Vertrag, Kündigung und Schlüsselrückgabe

13. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Plutorecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter, mündlicher Vertrag, Kündigung und Schlüsselrückgabe

Hallo,

habe ein etwas ungewöhnlichen Fall.

Habe in einem Erotik Forum jemanden kennen gelernt, der die gleiche Dame (Callgirl) seit 5 Jahren bei Reisen bucht (und nun auch privat kennt, wie ich - keine reine Geschäftsbeziehung mehr!) und hatten uns wegen Austausch getroffen. Halt so über Erfahrungen freundschaftlich austauschen. Als ich beruflich in einer andere Stadt ziehen wollte, hatten wir einen Untermietvertrag (nur Wochentags, am Wochenende war ich in der Wohnung) mit der Option die Wohnung nach meiner Probezeit ganz übernehmen zu können. Nach 3 Monaten, eine Nutzung (geplant wegen der zentralen Lage in München als Showroom und 2. Büro) hatte nicht stattgefunden da mein Untermieter als GF keine Zeit fand, wollte er mir plötzlich die Schlüssel zurückgeben, und auch die 3 Mieten (50% der tatsächlichen Miete) zurück. Für mich war das o.k., da es mit dem Job nicht geklappt hatte und ich ganz zurück in meine noch voll möblierte Wohnung in München wollte.
Allerdings hatte er die ganze Zeit (3 Monate) die Schlüsselgewalt und sehe nicht ein, er sein Geld zurück bekommt.
Wir haben umfangreiche e-mail Korrespondenz, aber sonst nichts Schriftliches.
Er rückt seit dem (1,5) Jahren die Schlüssel nicht raus, da es eine Schliessanlage ist müsste ich bei einem Auszug mit hohen Kosten rechnen. Habe den Verdacht, er verbreitet Lügengeschichten über mich, wolle ihn über den Tisch ziehen oder wäre kriminell. Sind einige Leute die auch in den Forum sind und mit denen ich als Freelancer zu tun habe, auf Abstand gegangen.
Für mich ist das richtig Geld, er ist GF eines mittelgroßen Unternehmens.
Was soll ich machen, ich ziehe demnächst aus.
Die Adresse und aktuelle Telefonnummer musste ich erst recherchieren. Er hatte mir die Miete auf mein Konto überweisen, sodass ich neben gut 50 e-Mails en Detail auch einen Nachweiss habe. Ist gut 20 Jahre älter als ich und war gesundheitlich stark angegriffen (Krankenhaus), aber das muss gelöst werden. Ohne Geld gibt es die Schlüssel nicht zurück, Keller, Wohnung (habe ich mittlerweile geändert) und Postkasten, schrieb er mir mehrmals.


-- Editier von Plutorecht123 am 13.12.2015 07:41

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Schreibweise und Inhalt des Beitrags sind etwas chaotisch. Warum hier ein Call-Girl Erwähnung findet, ein Internetforum, die Lügengeschichten-Sache und die lange Krankheit des Mieters, erschließt sich mir nicht. Das hat nichts mit der Frage zu tun.

Die ist schnell beantwortet:

Wenn ein Untermietvertrag besteht, ist das die Grundlage für das Einklagen der Miete (egal, ob der Mieter die Wohnung genutzt hat oder nicht). Auch der Schlüssel ist rückforderbar, wenn an die Übergabe nachweisen kann und der Mieter behauptet nicht das Gegenteil behauptet (weil er ja nie in der Wohnung war und keine Protokolle gemacht wurden).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.996 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen