Untermiete: Wann kommt die Kaution ins Spiel? Normaler Gebrauch von Elektrogeräten

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417432-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermiete: Wann kommt die Kaution ins Spiel? Normaler Gebrauch von Elektrogeräten

Hallo zusammen,
ich benötige einmal kurz eure Hilfe.

Meine Freundin und ich vermieten unsere Wohnung möbliert und ausgestattet für eine Zeit von sechs Monaten unter.
Die Untermieterin hat eine Kaution von drei Monatskaltmieten hinterlegt.

Es stellt sich jetzt die Frage, wer für Reparaturen, Ersatz o.ä. haftet bzw. zahlt, sollte eines unserer Elektrogeräte (Mikrowelle, Backofen etc.), die wir hier lassen und laut Untermietvertrag auch mit gemietet werden, durch normalen Gebrauch nicht mehr funktionieren.

Ich hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen.
Vielen Dank!

Besten Gruß
Jannis

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Meines Erachtens nach der Vermieter. Für den Rest der Wohnung ist dieser ja auch verantwortlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Die Reparaturen und Ersatzbeschaffungen sind das Problem des Vermieters.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen