Hallo zusammen,
ich benötige einmal kurz eure Hilfe.
Meine Freundin und ich vermieten unsere Wohnung möbliert und ausgestattet für eine Zeit von sechs Monaten unter.
Die Untermieterin hat eine Kaution von drei Monatskaltmieten hinterlegt.
Es stellt sich jetzt die Frage, wer für Reparaturen, Ersatz o.ä. haftet bzw. zahlt, sollte eines unserer Elektrogeräte (Mikrowelle, Backofen etc.), die wir hier lassen und laut Untermietvertrag auch mit gemietet werden, durch normalen Gebrauch nicht mehr funktionieren.
Ich hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen.
Vielen Dank!
Besten Gruß
Jannis
Untermiete: Wann kommt die Kaution ins Spiel? Normaler Gebrauch von Elektrogeräten
23. Juni 2015
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Frage vom 23. Juni 2015 | 20:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermiete: Wann kommt die Kaution ins Spiel? Normaler Gebrauch von Elektrogeräten
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#1
Antwort vom 23. Juni 2015 | 22:54
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Meines Erachtens nach der Vermieter. Für den Rest der Wohnung ist dieser ja auch verantwortlich.
#2
Antwort vom 23. Juni 2015 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39755x hilfreich)
Die Reparaturen und Ersatzbeschaffungen sind das Problem des Vermieters.
Und jetzt?
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