>Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hallo, das ist vermutliche eine Unterlassungserklärung wegen Inverkehrbringung von markenrechtlich geschützter Ware.
Es geht nicht um die Fälschung.
Bei Privatpersonen eigentlich unüblich.
Die Unterlassungserklärung kann man nicht einfach so unterschreiben da sie ja beinhaltet das der Vorwurf stimmt.
Bereits in den Verkehr gebrachte Ware, ist eigentlich bei Privatverkäufern davon ausgenommen.
Allerings nehmen sie am ebay veriproramm teil.
Die Löschung durch ebay ist vollokommen bedeutungslos da die auf Antrag vom rechteinhaber aber auch durch Meldung von Herrn Kunz erfolgen kann.
Von daher kommt es auf deinen Satus an und auf den Inhalt der Abmahnung.
Ich tippe auf die bei ebay typische ungeprüfte Massenabmahnung.
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von mausino1 am 23.06.2012 16:53
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