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Unterlassungsverpflichtungserklärung

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Unterlassungsverpflichtungserklärung

Ich habe ein altes gefälschtes Trikot von FC Bayern in eBaY eingestellt aber nicht wusste, dass Bayern München eine geschützte Marke ist weil ich nicht viel von Fussball weiss.
eBaY hat den Artikel aus dem Verkauf rausgenommen.
5 Tage später habe ich eine Unerlassungsverpflichungserklärung von einem Anwalt bekommen wo eine Summe von 5.100,00€ Euro steht die ich bezahlen muss.
Ich Zitiere: "Ich, .... verpflichte mich es unter Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00. zu unterlassen"
Was bedeutet dass?
Muss ich bezahlen?

Danke im Vorraus!

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von loreline am 09.06.2012 16:29
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hallo,

das bedeutet, dass du jedesmal wenn du sowas nochmal machst du dann diesen Betrag zu zahlen hast, nicht aber das du diesen Betrag jetzt zaheln musst..


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von lesen-denken-handeln am 09.06.2012 16:56
Status: Unsterblich (2312 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Unterlassungsverpflichtungserklärung
Es empfiehlt sich übrigens, solche Erklärungen vor Unterschrift genauestens zu prüfen, da diese oftmals zu wiet gefasst sind.


Ist das Trikot denn tatsächlich eine Fälschung? Wer hat das wo wie verifiziert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 09.06.2012 17:58
Status: Tao (21072 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hallo, das ist vermutliche eine Unterlassungserklärung wegen Inverkehrbringung von markenrechtlich geschützter Ware.
Es geht nicht um die Fälschung.
Bei Privatpersonen eigentlich unüblich.
Die Unterlassungserklärung kann man nicht einfach so unterschreiben da sie ja beinhaltet das der Vorwurf stimmt.
Bereits in den Verkehr gebrachte Ware, ist eigentlich bei Privatverkäufern davon ausgenommen.
Allerings nehmen sie am ebay veriproramm teil.
Die Löschung durch ebay ist vollokommen bedeutungslos da die auf Antrag vom rechteinhaber aber auch durch Meldung von Herrn Kunz erfolgen kann.

Von daher kommt es auf deinen Satus an und auf den Inhalt der Abmahnung.
Ich tippe auf die bei ebay typische ungeprüfte Massenabmahnung.


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von mausino1 am 23.06.2012 16:53
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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