Unterlassungsklage - wie weiter?

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)
Unterlassungsklage - wie weiter?

Vor ein paar Wochen wurde gegen mich überraschend von einem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung, angeordnet. Es wird mir aufgegeben, es zu unterlassen zur Antragstellerin in irgendeiner Weise Verbindung aufzunehmen.
Ich kenne die Antragsgegnerin nicht mal persönlich, und habe niemanden finanziell geschädigt.
Im Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis 10 000 Euro. Wert des Streitgegenstandes 2000 Euro. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Fall ist aus meiner Sicht so banal, dass ich mich wundere, dass sich ein Gericht damit befassen muss. Der Anwalt der Antragstellerin verlangte in seinem Antrag sogar ein Ordnungsgeld bis 250 000 Euro, was jenseits von gut und böse liegt.

Nun habe ich ein paar Fragen, vielleicht war mal jemand in einer ähnlichen Situation.

1. Wie läuft die ganze Sache weiter? Gibt es in absehbarer Zeit Gerichtsverhandlungen?

2. Oder ist die Sache erledigt, wenn ich mich der einstweiligen Verfügung beuge und sie befolge. Gegen die einstweilige Verfügung legte ich keinen Widerspruch ein, ich hätte laut „Tatbestand“ keine Chance.
Oder kann die Gegenseite trotzdem Gerichtsverhandlungen erzwingen?

3. Kommt nun irgendwann eine Rechnung vom Amtsgericht mit den Anwaltkosten der Gegenseite, die ich bezahlen soll? Oder kann die Antragstellerin auch auf meine Zahlung verzichten, falls ihr mein Geld „stinkt“?
Oder muss das Gericht aus rechtlichen Gründen die Kosten des Verfahrens mir berechnen?

4. Hat die Antragstellerin ihrem Anwalt und dem Gericht bereits eine Anzahlung leisten müssen?

5. Angenommen, ich werde nochmals schwach, und versuche noch mal einen Kontaktversuch zu starten, wieviel wird dann evtl. der einmalige Lapsus (Ordnungsgeld) kosten? Nehme kaum an, dass ein kurzer Brief mit 10 000 Euro bestraft wird.

Besten Dank für allfällige Antworten.

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22 Antworten
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#1
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Banal,

was wird Dir eigentlich vorgeworfen. In einer Unterlassungsaufforderung muss auch eine Begründung angegeben sein. Was hast Du angeblich 'verbrochen'?

Wie kommt der STreitgegenstand zustande?

Grundsätzlich wenn Du mit der Antragstellerin (Klägerin) nichts zu tun hast, wird die Klage bestimmt abgewiesen. Hängt allerdings auch noch eine Strafsache mit, wird hier bestimmt erst abgewartet was die Staatanwaltschaft entscheidet.

Ciao

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#2
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Es wird mir Belästigung vorgeworfen. Die Frau kenne ich nur aus dem Internet (Chat und Mails). Ihren richtigen Namen verriet sie mir nie. Vor einem halben Jahr kam ich durch reinen Zufall auf ihren richtigen Namen und natürlich auch auf ihre Telefonnummer.
Als sie merkte, dass ich ihren Namen weiss, sagte sie mir, sie wünsche keinen Kontakt mir mir. Ich setzte mich aber darüber hinweg. Ich versuchte dann ein paar Mal bei ihr anzurufen, sie nahm aber nie ab, konnte höchstens mal auf ihren Anrufbeantworter sprechen und ein paar SMS auf ihr Handy schicken (die Handynummer hat sie auf ihrem Anrufbeantworter genannt :-) Alles ganz anständig, vielleicht etwas provokativ. Weiter schrieb ich ihr ein paar Briefe an ihren Arbeitsort (kenne ihre richtige Wohnadresse nicht). Das war alles. Sie will mich nun in die Stalking-Ecke stellen (Verfolgung). Dabei wäre es mir nur um etwas Belangloses gegangen.

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

...und wie nennst du es bitteschön sonst, wenn dich eine Frau bittet, sie in Ruhe zu lassen und du dich einfach darüber hinweg setzt und sie weiterhin belästigst? Das ist in der Tat Stalking, mein Lieber. Dass sie dich verklagt hat, ist in meinen Augen völlig berechtigt. Sie hat dir gesagt, du sollst sie in Ruhe lassen, du belästigst sie dennoch mit Anrufen, SMS und Briefen. Was muss man denn noch zu dir sagen, um von dir in Ruhe gelassen zu werden? Da hilft wahrscheinlich wirklich nur eine Klage. Du magst ja glauben, dass das harmlos ist - aber für die Frau ist doch überhaupt nicht ersichtlich, dass du neben verbalen Übergriffen nicht auch körperliche Belästigungen hinzufügst. Und auch verbale Äußerungen gehören zur sexuellen Belästigung.

Was um aller Welt hast du dir dabei gedacht?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Karamel

Für mich war eigentlich die ganze Sache recht harmlos.
Ich wollte ja sexuell nichts von der betreffenden Frau (ich bin glücklich verheiratet). Mir ging es vor allem um interessante Diskussionen mit der betreffenden Frau. Als ich dann ihren Namen wusste, bekam sie wahrscheinlich kalte Füsse und es ging eine geistige Barriere nieder. Ich konnte ja nicht wissen, wie sensibel ihre Gefühle wirklich sind. Dazu kam, dass ich ihr Nein zu wenig ernst nahm. Ich gehe aber jede Wette ein, 9 von 10 Frauen hätten in diesem Fall anders reagiert. Körperliche Belästigungen kannst Du vergessen, ich wohne einige hundert Kilometer entfernt von ihr!
Ich kann mir schon vorstellen, dass echtes Stalking psychisch eine grosse Bedrohung für die betroffene Person sein kann.
Aber in meinem harmlosen Fall mit zirka 7 Briefen in 4 Monaten und einigen Telefonanrufversuchen, alle tagsüber, und meist nur einige Sekunden dauernd, dazu einige Sätze auf ihren Anrufbeantworter gesprochen, das war alles. Gut, ich muss eingestehen, dass ich sie vor einem Jahr (als ich ihren Namen noch nicht kannte) verbal einmal sexuell beschimpfte, obschon das gar nicht meine Art ist. Aber damals war ich aus einem nachfühlbaren Grund böse auf sie und wollte sie deshalb auch etwas beleidigen. Darin sind Männer und Frauen wahrscheinlich total verschieden ...




-- Editiert von Banal am 13.05.2004 12:27:01

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Dennoch stellt sich mir die Frage: wieso genügt dir ein einfaches NEIN nicht? Egal wieviel Frauen deiner Meinung nach anders reagiert hätten - diese hat so reagiert und Grenzen aufgesetzt, die du nicht akezptieren wolltest. Du hättest sehr wohl wissen können, wie sensibel sie ist - das hat sie dir durch das Nein doch mitgeteilt. Sie wollte nicht mit dir diskutieren - doch du hast nur deine Bedürfnisse gesehen und versucht, sie mit Druck durchzusetzen, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Frau. Das ist nicht harmlos, auch wenn du das selbst so siehst, sondern wirklich eine Bedrohung. Was hätte sie denn machen sollen, um endlich von dir in Ruhe gelassen zu werden?

Ganz ehrlich: wenn jemand, mit dem ich anonym im Web chatte, meinen Namen rauskriegt und persönlichen Kontakt mit mir aufnimmt, würde ich mir das auch verbitten. Wenn derjenige diesen Wunsch nicht respektiert und mir weiterhin nachstellt, würde ich zunächst auch mich tot stellen und, wenn das nix nützt, Anzeige erstatten.

Stell dir mal den umgekehrten Fall vor: da nervt dich einer mit ständigen Kontaktversuchen, obwohl du klipp und klar gesagt hast, du willst mit der Person nichts zu tun haben. Der andere drängt sich dir immer wieder auf, und mit nichts, was du tust, dringt es in das Bewusstsein dieser Person durch, dass du das nicht willst, weil er das selbst eben ganz anders sieht. Irgendwann ist doch auch dein Geduldsfaden am Ende. Zu einer zwischenmenschlichen Interaktion gehören immer zwei, und wenn einer der beiden nicht mehr will, kann der andere die Fortsetzung nicht erzwingen. Ob also der Grund für deine Verärgerung nachvollziehbar war, spielt keine Rolle - nichts rechtfertigt sexuelle Belästigung, auch wenn sie verbaler Art ist. Wo hört denn deiner Meinung nach die Harmlosigkeit auf?

Also, ich finde den Vorwurf der Belästigung sehr wohl gerechtfertigt. Du kannst sicher sein, dass ein Richter das im Zweifelsfall ebenso sehen wird. An deiner Stelle würde ich mich beugen, und es gut sein lassen - und versuchen, für die Zukunft was draus zu lernen.

Gruß karamel

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke, karamel, für Deine Antworten. Ich kann Deiner Argumentation gut folgen, Du hast im Prinzip auch recht, doch ist jeder "Fall" auch wieder individuell.
Ich wollte schon im letzten Herbst den Mail-Kontakt mit der Frau endgültig abbrechen, weil wir auch sonst ab und zu etwas "giftig" miteinander umgingen, und sie meine verbalen Ausrutscher vor einem Jahr nicht einfach so verdauen konnte. Ich merkte natürlich auch, dass immer ich die treibende Kraft war, und sie seit jenen Tagen zurückhaltend reagierte (mann ist ja nicht blöd)! Aber wie schon mal gesagt, ich wollte eigentlich nichts von ihr, es machte mir aber wirklich sehr Spass und war unterhaltsam mit ihr zu chatten und zu mailen. Sie ist intelligent, schreibt ein sehr gutes Deutsch (übrigens in dieser Beziehung auch Kompliment an Dich).

Aber genau in jenen Tagen vor einem halben Jahr, als ich ihr schrieb, dass ich den Mail-Kontakt abbrechen wollte stiess ich wirklich total zufällig auf ihren Namen, und weil wir beruflich noch Gemeinsamkeiten haben, dachte ich, dass ich die Stimme der Frau, mit der ich gut ein Jahr aus der Ferne ab und zu Kontakt hatte, mal hören möchte. Kam dazu, dass ich im Internet eine Foto fand, wo sie mit mehreren Frauen abgebildet ist.
Meine letzte Frage an sie war eigentlich: "Sag mir bitte, wo Du auf der Foto stehst, wenn ich das weiss, lasse ich Dich in Ruhe."
Für mich war das ein ganz natürlicher Wunsch meinerseits und absolut kein "Zunahetreten".

Ich konnte eigentlich nicht begreifen, dass mir dieser kleine Wunsch nicht erfüllt wurde (dazu kommt vielleicht noch, dass sich Männer, meine ich, über ein Nein, das von Frauen ausgesprochen wird, eher hinwegzusetzen versuchen. Das ist Dir vielleicht auch schon aufgefallen oder passiert :-)
Nun gut, ich versuche Deinen Ratschlag, für die Zukunft was zu lernen, zu beherzigen, obwohl ich schon in einem Alter bin, wo das etwas schwieriger sein könnte.

Gruss von Banal (Name ist nicht Programm)

Nun hoffe ich noch, dass mir jemand meine Fragen in meiner obersten Nachricht beantworten kann.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ich nicht. Wie soll sie sich denn sonst gegen unerwünschte Kontaktversuche und Anzüglichkeiten wehren?

Adresse wird sie wohl aus den Briefen, die sie bekommen hat, kennen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Kanalmeister:
Ich war der Lady gegenüber immer offen, und habe ihr meinen Namen und Adresse schon ganz zu Beginn unserer "Beziehung" mitgeteilt. Ich habe sie im Laufe der Zeit auch ein paar Mal nach ihrer Adresse gefragt, sie hatte aber immer eine Ausrede.
Ausserdem machte ich meine Telefon-Versuche meist vom Festnetz-Anschluss von zu Hause aus.
Ich fand ihre Aktion auch übertrieben, deshalb hoffe ich auch, dass sie ihren Anwalt und evtl. Gerichts-Schreibkosten selber zahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Faszinierend...

Da versteht jemand die Bedeutung des Wortes "NEIN" anscheinend nicht und wundert sich, wenn sein Tun dann auch noch Konsequenzen nach sich zieht...

Aus Erfahrung weiss ich, wenn mir jemand aus dem Chat oder der Netwelt an sich zu Nahe tritt, ist Schluss mit lustig. Man kann sich noch so gut verstehen, aber beide Seiten müssen akzeptieren und respektieren, wenn der andere keinen "realen" Kontakt will (sei es via Telefon, Mail, Handy oder Briefe).

Ich weiss, wie es ist, wenn man immer und immer wieder sagt; Lass mich bitte in Ruhe.
Und die Person sich überhaupt nicht darum schert.
Man entwickelt eine gewisse Wut aus der Ohnmacht heraus, absolut nichts tun zu können, was den Menschen davon abhält, einen zu belästigen.
Da würde ich ebenfalls ohne lange zu fackeln zur Unterlassungsklage greifen.

Egal, ob derjenige "sich nur mit mir unterhalten" oder mir an die Wäsche will - wenn die Frau keinen weiteren Kontakt will, halte Dich daran und gut ist.

Gruß

Sabrina

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Tja, da spielt die Frauen-Solidarität aber sehr stark, gell Sabrina und Karamel. Die Frauen scheinen heutzutage viel konsequenter zu sein, als noch vor ein paar Jahren :-)
Für mich war es jedenfalls kein Problem im Chat und mit den Mails, ich bin ein eher offener Typ und habe da keine Geheimnisse, deshalb dachte ich, dass das auch im "realen Leben" kein Riesenproblem sein sollte. Na ja, man kann sich täuschen.

Kanalmaestro:
Du wirst doch kaum erwarten, dass ich die ganze Story wiederkaue, und als Beichtvater würde ich mir dann schon eher eine Frau vorstellen ...

-- Editiert von Banal am 18.05.2004 22:06:23

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Tja, woraus sich die Unterlassungklage erklärt .....

Er ist eben genau so banal wie sein Nick uns schon sagte.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Na wenn Du selbst glaubst, dass Du keinerlei
Interesse an einem "näheren Kontakt"
hast, ist es ja gut ;) ;)
Was di Leute hier schreiben, hat nichts mit
Frauensolidarität zu tun, sondern nur mit
gesundem Menschenverstand,
Ginge es Dir um ineressante Diskussionen,
warum genügte dann das Internet nicht?

Du schreibst, Du kennst Sie gar nicht?
Na ich schätze mal, dass Du sicher beobachtet
hast, wer an der herausgefindenen Adresse
wohnt. Musst dich also nicht wundern, wenn sich jemand auf diese Weise schützen will.

Also keinerlei Versuche mehr.
Warum solltest Du "schwach werden", wie du
befürchtest, wenn Du doch glücklich
verheiratet bist? ;)
Dann wird die Sache sicher ohne weitere Folgen bleiben.
odil

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Gib es zu, Du hast Dich verliebt. Und benimmst Dich wie ein verstoßener Liebhaber.
Verliebe Dich neu, dann wirst Du sie vergessen und das Gericht hat nichts mehr zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die guten Tipps :-)

Was würde wohl meine Frau sagen, wenn ich mich neu verlieben würde ? Vor allem dann, wenn's ne Andere wäre ???
Eigentlich suchte ich primär nur rechtliche Auskünfte und keine privaten Ratschläge :-(
... aber auch die werden dankend entgegen genommen.


-- Editiert von Banal am 23.05.2004 15:00:25

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Banal - keine Solidarität. Erfahrungswerte. ;-)

Natürlich sind Frauen heutzutage konsequenter - Typen wie Du begreifen heutzutage ja anscheinend auch immer schwerer, was ein "NEIN" - "Lass mich bitte in Ruhe" bedeutet.


Klar, nun ist sie die verklemmte, weil Du "kein Problem damit hast".

Deine Frau sollte Dir mal gehörig die Meinung geigen. Und wie gesagt, unschuldig an der Unterlassungsklage bist Du nicht.
Bei dem Sachverhalt und dem was Du hier zugegeben hast ("habe ihre Adresse rausgefunden...") sei froh, wenn nicht noch mehr nach kommt (und wenn Deine Frau nicht dahinter kommt - sie könnte es wohl zu leicht "falsch" - oder vielleicht doch richtig - verstehen).

Stalker haben langsam auch in Deutschland immer schlechtere Karten und es ist gut, dass das Recht sich langsam mal mehr mit dieser Thematik befasst und härter durchgreift.

Gruss

Sabrina

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Sabrina

Ich kann Dich beruhigen, meine liebe, tolerante, grosszügige, gut aussehende Frau weiss von der Sache.
Weil die besagte Dame keinen Mut hatte, ganz unverbindlich ein kurzes Telefonat von mir entgegenzunehmen, musste dafür ein Bekannter und ihr Vater, quasi im Auftrag von ihr, mir telefonieren.

Leider war ich bei zwei Telefonaten nicht zu Hause und meine Frau nahm das Telefonat entgegen, der andere hatte nicht mal den Mut seinen Namen zu nennen.
Meine Frau war an jenem Abend etwas schweigsam :-) und erwartete logischerweise nach einer Erklärung und ich erzählte ihr über das Vorgefallene.
Ich wusste natürlich auch, dass ich etwas zu weit gegangen war, aber es hat mich ehrlicherweise schon gereizt, mit der "Internet-Bekannten" mal kurz Kontakt aufzunehmen.

Schönen Abend noch

... und übrigens: Ich sach mal aus dem hohlen Bauch heraus, dass bei vielen Anwälten (gleich um was es geht), wenn eine Frau kommt, nicht mit 50:50 gerechtet wird, sondern gleich mit 80:20-Ellen gemessen wird. Oder etwa nicht ?


-- Editiert von Banal am 23.05.2004 23:31:05

-- Editiert von Banal am 23.05.2004 23:32:05

-- Editiert von Banal am 23.05.2004 23:33:43

-- Editiert von Banal am 23.05.2004 23:43:28

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Der lernt's einfach nicht:
Die Frau hat ihm bereits im Chat klar gemacht, dass sie keinen Kontakt möchte.
Jetzt plötzlich ist sie feige? Sie hat halt jeden Kontakt abgelehnt. Ihr gutes Recht!

Wahrscheinlich wurde bewusst bei seiner Frau angerufen, um ihr diesen Sachverhalt zu erklären. Mit der Hoffnung, dass die Gute auf ihn einwirkt. Hat offensichtlich nichts genutzt.

Gestern war im HR ein Bericht über Stalking in Hollywood. Tut mit leid, aber ich musste an diesen Fall hier denken. Von einem forensischen Psychologen wurde u.a. festgestellt, dass den Stalkern jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt. Dass sie sich Beziehungen zu den Opfern einreden, auch wenn diese hundert und tausendmal abgelehnt wurden.

Schon auffällig, gell?

Extreme Psychose, übrigens ... eigentlich nicht therapierbar.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Welch Wunder !!! :
Deine Frau weiss von der Ssche!

Schwer zu verbergen,
wenn Dir eine
gerichtliche Verfügung ins Haus flattert ;)

-- Editiert von odil am 24.05.2004 10:52:18

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Banal
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Was? Nicht therapierbar? :-(
Und ob. Nach dem zweiten Telefonat ihres Vaters entschuldigte ich mich per E-Mail für allfällige Belästigungen gegenüber seiner Tochter. Ich wollte ja auch einen Schlussstrich unter die ganze Sache setzen.
Trotzdem kam drei Wochen später die einstweilige Verfügung seiner sensiblen schutzbedürftigen Tochter. Ihr Antrag las sich wie ein melodramatischer Thriller, ich hatte das Gefühl, ich sei der grösste Terrorist.
Übrigens habe ich ein gut ausgebildetes Unrechtsbewusstsein und meine, dass ich mich auch in der weiblichen Psyche recht gut auskenne :-)
Aber die Aufbauschung meines Falles durch Anwalt und Amtsgericht ist nun doch eine Nummer zu gross.

Mit Gruss: der "Un-Therapierbare"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

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