Unterlassungserklärung kommt da noch was nach?

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
go440142-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung kommt da noch was nach?

Hallo,ich bin Hobby Malerin habe aber trotzdem ein Gewerbe angemeldet.
Ich habe auf eins meiner Bilder einen Spruch geschrieben "Liebe das Leben"
Das Bild verkaufte sich sehr gut (vielleicht zu gut) ein viel Größerer Shop hat auf einmal ein sehr ähnliches.
Die Inhaberin hat mich aufgefordert alle Handlungen in Verbindung mit "Ihrem Bild" einzustellen.
Sie hat doch Tatsache dieses Bild beim DPMA registrieren lassen.
Ich habe nun eine Unterlassungserklärung unterschrieben, ich habe nicht die Finanziellen und Gesundheitlichen Möglichkeiten um mich dagegen zu wären. Da ich keine Erfahrung mit so etwas habe, kommt da noch etwas nach? Anzeige oder ähnliches? Von mir wurden keine Kosten oder Strafen verlangt, nur das unterlassen. Für die Zukunft habe ich mir vorgenommen jedes meiner Bilder vorab vom Notar beglaubigen zu lassen.
Meint ihr diese Sache ist vorbei? Habe jeden Tag angst zum Postkasten zu gehen.
Ich habe mein Shop erstmal raus genommen, scheint wohl so Methode zu sein Konkurrenz loszuwerden :(
Liebe Grüße

-- Editier von go440142-28 am 25.04.2016 10:34

-- Editier von go440142-28 am 25.04.2016 10:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Das (Urheberrecht, Verwertungsrechte) durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen, hätte sich wohlmöglich gelohnt. Jetzt ist es unterschrieben und man muss mit Anwalts- und Verfahrenskosten rechnen, wenn man dagegen verstößt. Wenn mit der Abmahnung keine Kostenforderung kam, wird da wahrscheinlich auch erstmal nichts weiter folgen.

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#2
 Von 
KummpanyS
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie brauchen keine Angst mehr haben, dass da noch etwas kommt, wenn Sie nicht noch mal dieses Bild verkaufen. Auch die andere Seite hat offenbar keinen Anwalt eingeschaltet. Das ist damit erledigt. Dann viel Erfolg bei neuen Bildern!

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Sie brauchen keine Angst mehr haben, dass da noch etwas kommt, wenn Sie nicht noch mal dieses Bild verkaufen.


Na du hast ja ne tolle Glaskugel...
Wiederholungsgefahr ist ja offenbar schon gegeben, ergo ist keinesfalls sicher, daß die Gegenseite nicht noch erfolgreiche Schritte unternehmen kann.
Aber TE schreibt ja, er habe das Werk zuerst geschaffen. Dann kann er einem Streit ja gelassen entgegen gehen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10678 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Aber TE schreibt ja, er habe das Werk zuerst geschaffen. Dann kann er einem Streit ja gelassen entgegen gehen.


Wenn die TE das beweisen und die damit eigentlich unnötige Abgabe der UE erklären kann schon. ;)

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