Unterlassungserklärung
Ich habe gestern ein Schreiben von einem "Star" Anwalt mit beigefügter
Unterlassungserklärung bekommen.
Es geht hierbei um die Berichterstattung in meinem
Onlineblog , die aber der Wahrheit entspricht.
Natürlich werde ich nicht unterschreiben und auch die Aufforderung zur Zahlung der geforderten Anwaltsgebühr weise ich in meinem Antwortschreiben zurück.
meine Frage: Darf ich das Schreiben sowie mein Antwortschreiben in meinem Blog veröffentlichen oder besser doch nicht?
-----------------
""
Meine E - Mail Adresse: Blogger77@gmx.net
-- Editiert am 27.07.2010 21:13
von biba77 am 27.07.2010 21:11
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden