Ich habe gestern ein Schreiben von einem "Star" Anwalt mit beigefügter Unterlassungserklärung bekommen. Es geht hierbei um die Berichterstattung in meinem Onlineblog , die aber der Wahrheit entspricht. Natürlich werde ich nicht unterschreiben und auch die Aufforderung zur Zahlung der geforderten Anwaltsgebühr weise ich in meinem Antwortschreiben zurück. meine Frage: Darf ich das Schreiben sowie mein Antwortschreiben in meinem Blog veröffentlichen oder besser doch nicht?
----------------- ""Meine E - Mail Adresse: Blogger77@gmx.net-- Editiert am 27.07.2010 21:13
Zumindest sollte man alle Namen, Telefonnummern, Mail-Adressen etc. unkenntlich machen.In der Regel sollte das genügen, hier würde ich jedoch eine anwaltliche Prüfung der Gesamtumstande vor Veröffentlichung empfehlen.
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