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Unterlassungserklärung

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Unterlassungserklärung

Ich habe gestern ein Schreiben von einem "Star" Anwalt mit beigefügter Unterlassungserklärung bekommen.
Es geht hierbei um die Berichterstattung in meinem Onlineblog , die aber der Wahrheit entspricht.
Natürlich werde ich nicht unterschreiben und auch die Aufforderung zur Zahlung der geforderten Anwaltsgebühr weise ich in meinem Antwortschreiben zurück.
meine Frage: Darf ich das Schreiben sowie mein Antwortschreiben in meinem Blog veröffentlichen oder besser doch nicht?

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Meine E - Mail Adresse: Blogger77@gmx.net

-- Editiert am 27.07.2010 21:13


von biba77 am 27.07.2010 21:11
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Unterlassungserklärung
Zumindest sollte man alle Namen, Telefonnummern, Mail-Adressen etc. unkenntlich machen.

In der Regel sollte das genügen, hier würde ich jedoch eine anwaltliche Prüfung der Gesamtumstande vor Veröffentlichung empfehlen.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 28.07.2010 00:31
Status: Tao (17168 Beiträge)
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