Unterlassung in neuem Unternehmen gültig?

5. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
okw-tom
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterlassung in neuem Unternehmen gültig?

Hallo,

ich habe bis vor einem jahr in einer Firma als angestellter gearbeitet. meine aufgabe da war die betreuung des onlineangebotes und des shops.

mein damiliger chef wollte nu den shop outsourcen und mich am neuen unternhemen beteiligen. dies taten wir dann auch.

das heißt ich bin von Angestellten in der alten Firma zum Geschäftsführer in einer neuen aufgestiegen.

In der Alten Firma haben wir von der Konkurenz eine Unterlassungserklärung kassiert. Dumm gelaufen, aber sie hatten Recht (Peisauszeichnungsverordnung)

Nun ist ja der Shop an ein neues Unternehmen übertragen wurden.
Im Rahmen dieser Tätigkeit ist einem unterer neuen Mitarbeiter aber erneut der Fehler passiert.
Dies hat die konkurent mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung dummerweise mitbekommen.

Jetzt haben wir gestern ein Fax bekommen in dem wir informiert werden das wir gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben und sollen eine Vertragsstrafe von 5000 Euro zahlen.

noch zur Erklärung:
die Domainadresse ist die selbe geblieben.
ich as neuer GF wußte von der Unterlassungserklärung.

jetzt meine Frage:

stehen wir im neuen unternehmen für diese Unterlassungserklärung der vorgägerfirma gerade?
Die Aufforderung bezieht sich auf § 25 Abs. HGB als Rechtsnachfolger.



-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
stehen wir im neuen unternehmen für diese Unterlassungserklärung der vorgägerfirma gerade?


Wenn ihr Rechtsnachfolger i.S.d. HGB seid, dann ja. Das wäre ja praktisch, da könnte ich täglich meine Firma umgründen und alle Verstöße immer wieder neu begehen, weil die UE ja für die "alten Firmen" abgegeben wurden. So funktioniert es nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
okw-tom
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist ja gerade die Frage ob wir in dem Moment durch übernahme des Shops zum Rechtsnachfolger geworden sind!?!?!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Das ist ja gerade die Frage ob wir in dem Moment durch übernahme des Shops zum Rechtsnachfolger geworden sind


Das kann von außen niemand seriös entscheiden; in der Regel wohl ja (denn das ist die übliche Konstellation "under new management"), aber wie es im Einzelfall aussieht, kann man so nicht bewerten.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen