Unterlassung gültig?

4. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterlassung gültig?

Hallo,

Frage:
ist eine abgegebene Unterlassungserklärung, in der der Unterlassungsschuldner nur den Firmennamen stehen hat, keine Adresse oder Handeslregisternummer, aber vom GF unterschrieben wurde, gültig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Eine UE hat keine gesetzlichen Formvorschriften. Solange also erkennbar ist, wer hier die UE abgegeben hat (die Firma vertreten durch ihren GF), sollte das kein Problem sein.

Wenn der GF natürlich mehrere Firmen gleichen Namens (eine XY AG, eine XY GmbH und eine XY KG) vertritt und die UE nur "XY" enthält, könnte natürlich strittig sein, welche dieser Firmen nun die UE abgegeben haben soll.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

der genau Name der Firma ist aufgeführt und der GF hat als GF unterschrieben...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Dann sehe ich kein Problem.

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