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Unterlassene Aufklärung über Mängel beim Autokauf?

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Unterlassene Aufklärung über Mängel beim Autokauf?

Hallo,

angenommen: "Frau A kauft ein KFZ vom KFZ-Händler X. Nach ein paar Monaten, möchte A das KFZ wieder verkaufen, und tut das auch.

Beim Weiterverkauf stellt sich zum Erstaunen der ahnungslosen Frau A in Sachen KFZ heraus, dass das Endrohr schon längere Zeit defekt gewesen sein muss. Was ein für A verdeckter Mangel ist.
Käufer B bemerkte letztendlich den Mangel. Er kauft das KFZ dann zum verbilligten Preis.

X als Händler hat aufgrund seiner Sachkenntnis hiervon bestimmt Kenntnis bzw. zumindest hätte Kenntnis haben müssen.

Was könnte ja A jetzt bzgl. X wegen ihrer wohl somit überhöhten Kaufpreiszahlung etc., machen?"


- Im Voraus Danke...für postings/Meinungen.

Grüsse,


von law_and_order am 10.06.2012 17:31
Status: Junior (87 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 662 weitere Beiträge zum Thema "Mängel".


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>Unterlassene Aufklärung über Mängel beim Autokauf?
quote:
Was könnte ja A jetzt bzgl. X wegen ihrer wohl somit überhöhten Kaufpreiszahlung etc., machen?"


Nach § 439 BGB Nachbesserung vom VK fordern, wenn der Kauf noch in der Frist des § 476 BGB liegt.

Recht der ersten Andienung, mehr als Nachbesserungsansprüche bestehen zunächst nicht.

Da das Auto verkauft ist, wird das kaum möglich sein. Du hättest diese Ansprüche auch an deinen K abtreten können, aber das ist wohl nicht geschehen.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 10.06.2012 17:47
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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