Unterhaltzahlung/ Ausbildung der Tochter startet zum 01.08.2017

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)
Unterhaltzahlung/ Ausbildung der Tochter startet zum 01.08.2017

Hallo zusammen,

ich zahle derzeit Unterhalt an meine Tochter, sie wird im Januar 18 Jahre alt.
Ich musste damals eine Unterhaltsverpflichtung unterschreiben, diese Urkunde läuft bis zu ihrem 18. Lebensjahr
Den Unterhalt zahle ich direkt an das Jugendamt und nicht an die Mutter.

Jetzt im August beginnt sie eine Ausbildung.
Ich zahle derzeit 410€ Unterhalt im ersten Ausbildungsjahr bekommt sie 750€ Brutto.

Meine Frage wie gehe ich jetzt am besten vor damit das ganze verrechnet wird.
Sollte ich mich beim Jugendamt melden oder zu irgendeinem Anwalt gehen?

Ich kenne mich damit leider nicht aus möchte das ganze aber neu Berechnen lassen.
Stress möchte ich natürlich vermeiden.

Ich hoffe Ihr könnt da ein paar Tipps geben.

Danke im voraus

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da ein Titel existiert, kann man nicht ohne weiteres die Zahlungen reduzieren. Das Ziel bis zum 18. Geburtstag sollte also sein, von der Mutter bzw. dem Jugendamt akzepiert den Unterhalt den Gegebenheiten anzupassen. Mal eine ganz grobe Berechnung: Netto-Ausbildungsentgelt abzüglich 90 € berufsbedingte Aufwendungen abzüglich des hälftigen Rests. Die andere Hälfte ist dann auf den Unterhalt anzurechnen.

Wenn das Kind volljährig ist, ist eine Neuberechnung vorzunehmen. Dann ist das Kindergeld voll anzurechnen, die Mutter ist bei möglichen Unterhaltsansprüchen mit im Boot.

So, ich würde kurzfristig Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, offensichtlich besteht da eine Beistandsschaft. Wenn das nicht funktioniert, dann sofort zum Anwalt gehen. Wobei der Anwalt natürlich teurer sein kann als die Ersparnis von den paar Monaten.

wirdwerden

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#2
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

danke schon mal für die Info.
Wenn ich das jetzt richtig sehe, endet die Beistandschaft mit dem Jugendamt dann mit ihrem 18. Lebensjahr.
D.h ich muss mich dann mit der Mutter in Verbindung setzen und mit ihr dann vereinbaren was ich zahle?
Also ab den 18. Lebensjahr nichts mehr ans Jugendamt schicken? Ich weiß ja nicht ob mich das Jugendamt darüber informieren würde.
Ich befürchte nämlich wenn das Jugendamt jetzt eine neu Berechnung vornimmt, der neue Titel wieder unbefristet ist also nicht zum 18. Lebensjahr endet. Der erste Titel damals war unbefristet, dann wurde eine Neuberechnung vorgenommen und ich war bei einem anderen Jugendamt zum unterschreiben und dort wurde er befristet.

Welcher Anwalt ist für so etwas zuständig? Familienrecht?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da Du überhaupt keinen Durchblick hast, würde ich auch zum Anwalt neigen. Allerdings, ich hab mir gerade mal den alten Thread von Dir angesehen, weiss ich nicht, ob es sich für die paar Monate bis zur Volljährigkeit lohnt. Ab da setzt Du Dich nur noch mit Deiner Tochter auseinander, nicht mehr mit der Mutter. Ich bleib bei meiner obigen Empfehlung.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Also so lange der Titel besteht (18. Lebensjahr) darf ich selber nichts ändern, verstehe.

Sobald sie 18. Jahre alt ist kann ich das komplett gegenrechnen wenn ich es richtig verstanden habe.

Ich habe jetzt mal mehrere Brutto/ Netto Rechner durchrechnen lassen und ich lande immer um und bei 596,06 €
Unterhalt sind stand jetzt 410€ d.H ich würde ja gar nicht mehr reinfallen oder?

Sollte ich das Jugendamt trotzdem um Neuberechnung bitten, kann das Jugendamt auch wieder einen Unbefristeten Titel ausgegeben und muss ich den unterschreiben? Also kann ich darauf bestehen das er befristet wird bis zum 18. Lebensjahr?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Der derzeitige Unterhalt wird hinsichtlich der Ausbildungsstelle und Einkommen des Jugendlichen ab August über das Jugendamt (soweit bei Beistandschaft) abgeändert.
Da der Unterhaltstitel bis Volljährigkeit begrenzt ist, kann der Unterhalt ab Volljährigkeit eingestellt werden. Ab Volljährigkeit muss der Unterhaltsberechtigte sich selbst um seinen Unterhalt kümmern und diesen bei beiden Elternteilen einfordern.

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile für den Barunterhalt zuständig, soweit der Unterhalt für das "Kind" auch berechtigt ist .

Unterhalt wird entsprechend des Verdienstes des Kindes bei Ausbildungsdauer gestaffelt, da der Verdienst während der Ausbildung auch ggf. steigt.

Der Unterhalt wird, wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt oder eine eigene Wohnung hat, mit verschiedener Unterhaltsformel berechnet.

Eine Ausbildungsbeihilfe kann das Kind ebenfalls beantragen. Der Unterhaltsbetrag sinkt dadurch.

-- Editiert von boxxter am 10.07.2017 13:27

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke schon mal.
Also d.h das der Beistand (das Jugendamt) sich dann bei mir im August wohl meldet wird, sobald neu berechnet wurde höre ich da raus, ich muss nichts weiter tun.

Zitat:
Unterhalt wird entsprechend des Verdienstes des Kindes bei Ausbildungsdauer gestaffelt, da der Verdienst während der Ausbildung auch ggf. steigt.

Der Unterhalt wird, wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt oder eine eigene Wohnung hat, mit verschiedener Unterhaltsformel berechnet.


Welche Formel wird denn das sein? Für die 3 Ausbildungsjahre kenne ich da das Gehalt nur wie kann ich das berechnen?

-- Editiert von lemontree2013 am 10.07.2017 14:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Seit wann muss man wo nichts tun?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Naja die Mutter muss doch dem Beistand melden das sie eine Ausbildung beginnt und danach muss das Jugendamt doch neu berechnen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lemontree2013):
Naja die Mutter muss doch dem Beistand melden das sie eine Ausbildung beginnt und danach muss das Jugendamt doch neu berechnen oder nicht?


Problem: sollten, machen es aber nicht. Ergo: selbst agieren, da der Titel rechtskräftig ist und du dafür sorgen musst, dass es geändert wird. Da ist nichts mit rückwirkend...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo zusammen es gibt wieder einmal neues.
Jetzt am 15.08 sollte meine Tochter eine Ausbildung beginnen.

Das hatte ich dem Jugendamt soweit alles mitgeteilt und um Neuberechnung gebeten. Ich habe dann vom JA mitgeteilt bekommen wieviel ich jetzt zahlen muss.

Heute am 19.08 hat sich die Mutter meiner Tochter bei mir gemeldet und gesagt das sie die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann und dies will sie am Montag auch dem JA sagen.

So und wie geht es nun für mich weiter? D.h ich zahle jetzt wieder soviel wie immer von mir aus? Oder sollte ich warten bis etwas neues vom JA kommt?
Und " aus Gesundheitlichen Gründen" ist ja ein Begriff bei dem Mann nicht weiß wielange das so geht.
Die Mutter sagte das es wohl eine längere Sache ist.

Wie gehe ich jetzt am besten vor und wie läuft das ab den 18. Lebensjahr in diesem Fall weiter ?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lemontree2013):
Wie gehe ich jetzt am besten vor


Du besprichst das am Besten mit einem Anwalt, da es aktuell unterschiedliche Möglichkeiten gibt.

Eine davon wäre, dass die Tochter, die weder in Schul- oder Berufsausbildung ist, jetzt jobben muss (Gesundheit dabei mangels Kenntnis unbeachtet).

Ab 18 und unveränderten Voraussetzungen riht die U-Pflicht.

Zitat (von lemontree2013):
Sollte ich das Jugendamt trotzdem um Neuberechnung bitten, kann das Jugendamt auch wieder einen Unbefristeten Titel ausgegeben und muss ich den unterschreiben?


Es gibt keinen neuen Titel, der alte wird lediglich in den veränderten Positionen abgeändert. Du musst ihn nicht akzeptieren (unterschreiben) aber der geringere Wert ist doch positiv für Dich.

Eine nachträgliche Befristung einer vorher unbefristeten Schuldurkunde ist nicht gegen den Willen des U-Gläubigers möglich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Bronko
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Eine nachträgliche Befristung einer vorher unbefristeten Schuldurkunde ist nicht gegen den Willen des U-Gläubigers möglich.


Zitat (von lemontree2013):
Ich musste damals eine Unterhaltsverpflichtung unterschreiben, diese Urkunde läuft bis zu ihrem 18. Lebensjahr


Bis zum 18.Lebensjahr hat die Tochter Anspruch auf Unterhalt, da sie bis dahin minderjährig ist.

Wenn sie jetzt krank ist und kein Einkommen hat, dann solltest du den titulierten Unterhalt bis zum 18. Geburtstag im Januar 2018 weiterzahlen. Das ist ja nur noch ein halbes Jahr.

Da der Titel befristet ist kannst du dann die Unterhaltszahlung einstellen.

Die Tochter ist mit Eintritt der Volljährigkeit für ihren Unterhalt selbst zuständig. Du solltest sie diesbezüglich ansprechen. Auch das Jugendamt solltest du davon informieren und deine grundsätzliche Zahlungbereitschaft nach einer Neuberechnung erklären.

Unterhaltsbedarf kann die Tochter ab Volljährigkeit nur geltend machen, wenn sie etwa einer Schul- oder ersten Berufsausbildung nachgeht. Diesen Nachweis muss sie dir gegenüber erbringen.

Außerdem endet der Betreuungsunterhalt, so dass auch die Kindesmutter barunterhaltspflichtig wird. Der Unterhalt - falls ein Anspruch überhaupt existiert - ist von beiden Elternteilen quotiert nach ihrem Einkommen zu leisten. Und deshalb muss die Tochter einen Einkommensnachweis der Kindesmutter erbringen. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Kindesmutter sich weigert, so hast du einen eigenständigen Anspruch auf Auskunft gegen die Kindesmutter.

Wenn es einen Unterhaltsanspruch gibt und der einvernehmlich berechnet wurde, dann hat die Tochter auch Anspruch auf eine Titulierung. Aber ebenso wie den vorangehenden Titel solltest du auch den neuen Titel befristen lassen, etwas bis zum voraussichtlichen Ende der Ausbildung.

Das Jugendamt kann die Tochter unterstützen. Die Entscheidungen trifft aber das volljährige Kind.


-- Editiert von Sir Bronko am 19.08.2017 16:50

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.
Hier habe ich noch einmal das Schreiben hochgeladen. (zum vergrößern einmal auf das Bild klicken.)



Bisher habe ich noch nichts vom JA gehört, also das ich jetzt "offiziel" wieder den alten Betrag zahlen muss der auch im Titel steht.
Eigentlich sollte mich das JA doch wieder anschreiben und mir sagen das meine Tochter doch keine Ausbildung beginnt ab den 1.8 oder?
Bin jetzt etwas hin und her gerissen ob zum Anwalt oder einfach den alten Betrag weiterbezahlen, der vor dieser Neuberechnung im Schreiben vorgenommen wurde.


-- Editiert von lemontree2013 am 28.08.2017 11:13

-- Editiert von lemontree2013 am 28.08.2017 11:14

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

Kann noch jemand etwas zu dem schreiben sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ja, das Bild ist nicht lesbar, da viel zu klein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lemontree2013
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

ohh man sorry.. ich weiß auch nicht warum nur das nur so klein da gestellt wurde
Hier nochmal neu
Das ist jetzt das neue Anschreiben dazu vom JA

vielleicht kann dort nochmal jemand rübergucken



Die Nachzahlung habe ich natürlich gemacht sowie jetzt auch wieder die 410€ bezahlt



-- Editiert von lemontree2013 am 10.09.2017 15:57

-- Editiert von lemontree2013 am 10.09.2017 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dir ist bereits vor Monaten geraten worden, zum Anwalt zu gehen. Auch, weil ein Titel in der Welt ist, der so lange zu bedienen ist, wie der Titel in der Welt ist. Es kümmert niemanden, wirklich niemanden, ob da zu Recht bezahlt wird oder nicht. Warum kümmerst Du Dich nicht mal endlich um die Angelegenheit?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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