Unterhaltszahlungkürzen wegen festen Lebenspartner

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltszahlungkürzen wegen festen Lebenspartner

Hallo 123Rechtler,

die geschiedenen frau von meinem ehemann lebt seit mehreren jahren fest mit einem neuen lebenspartner. das finanzamt hat sogar bei ihr die lohnsteurklasse geändert, weil sie nicht mehr alleinerziehend, sondern in einer festen lebensgemeinschaft lebt.

meine frage: welcher § bzw.gesetzt gibt informationen, ab wann und wieviel die unterhaltszahlung an die geschiedene frau gekürzt werden darf ?

ich würde mich über konkrete tips und ratschläge sehr freuen.

gruss jazztanz

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo jazztanz,

den Paragraphen kenne ich nicht, aber sobald ein Unterhaltsberechtigter (Exfrau) in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, fällt der Unterhalt entweder komplett(!!!) weg oder er verringert sich deutlich. Zur neuen Berechnung wird der Verdienst des neuen Partners herangezogen.

Übrigens ist die Exfrau bzw. der neue Partner verpflichtet, die dementsprechenden Unterlagen an deinen Mann herauszugeben!!

Viel Glück
lorelei

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#2
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Der neue Partner ist erstmal zu gar nichts verpflichtet. Eine eheähnliche Beziehung wird nach 2-3 Jahren angenommen. Es gibt keinen §, das ist in den jeweiligen Richtlinien der OLGs und in der BGH Rechtsprechung enthalten. Der Partner muß leistungsfähig sein, sonst gibts keine Änderung oder einen Wegfall des UH.

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Wichtig ist auch das Alter des Kindes / der Kinder. Wenn die Kinder nicht mind. 8 Jahre alt sind, kann ein Unterhaltswegfall ggf. nicht in Betracht kommen.

Gruß,
nachgefragt

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

ooooooooooh vielen dank für die schnellen antworten.
das kind ist 15 jahre alt, die exfrau arbeitet als zahnarzthelferin und der freund als angestellte bei einer firma. er lebt über 2 jahre schon im haus der exfrau ?
ich hoffe auf weitere kontreten tips.

gruss jazztanz

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass ihre Tätigkeit schon in die Unterhaltsberechnung eingeflossen ist. Spätestens ab dem 16. Geburtstag des Kindes ist sie allerdings vollzeit erwerbspflichtig ( Falls sie diese nicht auch jetzt schon ausübt).
Eine "Haushaltsersparnis" ist wohl auch jetzt schon anzurechnen, da bestimmt damals der Unterhalt nicht unter Berücksichtigung ihres "Mitbewohners" ausgerechnet wurde.

Allgemeingültige Paragraphen und Gesetze für diesen Fall gibt es nicht. Hierbei kommt es auf mehrere Faktoren an. Letztlich wird ein Gericht zu entscheiden haben, ob- und um wieviel gekürzt werden kann.

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#7
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

gibt es keine eindeutigeren aussagen ? irgendwo muss doch im gesetz stehen, ab wann und wieviel ich den unterhalt an den expartner kürzen darf, wenn dieser fest mit einem neuen partner zusammenwohnt !!!

gruss jazztanz

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

nein, darüber gibt es definitv kein Gesetz!
Es gibt nur Richtlinien.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Unterhalt verwirkt sein kann, wenn die Zahlungen als unbillig anzusehen sind.

Darüberhinaus gibt es OLG-Richtlinien.
In diesen ist festgelegt, dass eine Beziehung frühestens nach 2-3 Jahren als gefestigt angesehen werden KANN (manchmal auch erst später!), unter best. Umständen aber auch früher!

Wichtig nur:
man(n) sollte gleich zu Anfang der Beziehung der Ex mit dem Sammeln von Beweisen anfangen. Sonst wird nämlich nach 2 Jahren alles abgestitten, und man fängt erst dann an, die Jahre zu zählen.

Viel Glück!
nachgefragt

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#9
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Ihr Lieben,

die "nach 2-3 Jahren ist eine Beziehung als gefestigt anzusehen" gilt nur, wenn die Partner NICHT zusammen leben! Allerdings gilt da, dass der Unterhaltspflichtige dieses "beweisen" muss. Ob das nun möglich ist, ag dahingestellt sein.

Sobald ein(e) Unterhaltsberechtigte(r) mit einem Partner zusammen wohnt, ist der Unterhalt neu zu berechnen, weil man davon ausgeht, dass dieser zum Lebensunterhalt beiträgt.
Du solltest also einen Anwalt konsultieren, der Deine Interessen wart.

Ich weiß das deshalb so genau, weil wir erst kürzlich ein solches Gespräch mit unserem Anwalt hatten: die Exfrau meines Mannes hat schon seit über 5 Jahren ein festen Partner; die beiden wohnen aber immer noch getrennt (hmmm... warum wohl?)

Viele Grüße
lorelei

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#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo,

"die "nach 2-3 Jahren ist eine Beziehung als gefestigt anzusehen" gilt nur, wenn die Partner NICHT zusammen leben"

ist NICHT KORREKT:

eine Beziehung gilt familienrechtlich erst nach 2-3 Jahren als gefestigt, auch dann wenn die neuen Partner bereits vorher zusammenleben!


"Sobald ein(e) Unterhaltsberechtigte(r) mit einem Partner zusammen wohnt, ist der Unterhalt neu zu berechnen,"

Das ist RICHTIG!
Aber nicht wegen einer möglichen Verwirkung des Unterhalts, sondern wegen der Ersparnisse der Unterhaltsberechtigten aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung.
D.h.: eine Verringerung des Unterhalts kann möglich sein.

Gruß,
nachgefragt

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#11
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

das zusammenwohnen ist nicht zu übersehen und sogar das finanzamt hat durch den lohnsteuerklassenwechsel der exfrau dieses untermauert. nur, wieviel darf vom unterhalt abgezogen werden ?

gruss jazztanz

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#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Darauf gibt's keine klare Antwort, Jazztanz.
Das hängt von so vielen Dingen ab, nicht zuletzt vom Geschick des gegenerischen Anwalts, des eigenen Anwalts sowie vom Wissen und der Einstellung des Richters (falls es zur Verhandlung kommt).
Als Anhaltspunkt sind zwischen 150 und 400 Euro anzunehmen. Letzteres speziell dann, wenn die Ex dem neuen auch den Haushalt führt. Dazu gibt es aber wieder ein Urteil, das den gegenzurechnenden Betrag deutlich verringert. Dieses Urteil scheint aber glücklicherweise nicht überall bekannt geworden zu sein.

Gruß,
nachgefragt

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#13
 Von 
argeddon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wie ist es möglich, ohne verheiratet zu sein die Steuerklasse zu wechseln ??
Würde bei uns wenn es ginge die derzeitige situation erheblich entschärfen ??

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Hallo wie ist es möglich, ohne verheiratet zu sein die Steuerklasse zu wechseln ??


Das geht leider nur von StKl 2 nach StKl 1 - und damit verbessert sich keiner. ;)
Stkl. 2 - für "echte" Alleinerziehende - d.h. es ist keine weitere Person über 18 jahre in dem Haushalt gemeldet.
Bei Zusammenleben mit einem Partner rutscht man dann in StKl 1, da man eben nicht mehr alleinerziehend ist.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 09.03.2005 09:12:06

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