Unterhaltszahlungen / Steuernachzahlung & Vorauszahlung

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)
Unterhaltszahlungen / Steuernachzahlung & Vorauszahlung

Hallo.
Folgende Situation:

Meine baldige Ex-Frau ist derzeit ohne Beschäftigung somit auch ohne Einkunft. Dies bedeutet, dass meine Einkünfte bis zum Selbstbehalt von 1200 Euro gekürzt werden.

Der Kindesunterhalt ist kein Problem und für Trennungsunterhalt verbleiben noch ein paar Hundert Euro.

Nun habe ich den Steuerbescheid für 2015 bekommen in dem ich ca. 800 Euro nachbezahlen muss (Zahlungsziel 2017!). Zudem wurde mir aufgrund dieses Steuerbescheids für 2017 ff. eine Vorauszahlung auferlegt.

Die Steuernachzahlung ergibt sich allerdings daraus, dass ich im Jahr 2015 die Steuerklasse 3 hatte. Seit 2016 habe ich die Steuerklasse 1, so dass ab jetzt eher mit einer Steuerrückerstattung als einer Nachzahlung zu rechnen ist.

Meine Fragen:
- Senkt die Steuer Vorauszahlung von ca. 300 Euro pro Quartal meine Leistungsfähigkeit? Sprich, 300x4 = 1200 Euro = 100 Euro im Monat welches ich weniger bezahlen kann/muss?
- Falls nicht, wie wirkt sich dies bei der Steuererstattung im kommenden Jahr aus? Kriegt dann meine Ex-Frau die 1200 Euro zusätzlich??

Ich hätte somit ja nur noch einen Selbstbehalt von 1100 Euro (rechnerisch.).

- Wirkt sich die Steuernachzahlung auch auf meine Leistungsfähigkeit aus?

Vielen Dank schon mal.
Gruß

P.S. Soll ich Widerspruch gegen die Vorauszahlung einlegen?

-- Editier von getrenntlebend am 14.01.2017 22:16

-- Editiert von Moderator am 15.01.2017 00:11

-- Thema wurde verschoben am 15.01.2017 00:11

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von getrenntlebend):

Die Steuernachzahlung ergibt sich allerdings daraus, dass ich im Jahr 2015 die Steuerklasse 3 hatte. Seit 2016 habe ich die Steuerklasse 1,


Also getrennt lebend, aber mit SK 3? Hätte schon SK 1 sein müssen? Dann natürlich Nachzahlung.

Zitat (von getrenntlebend):

so dass ab jetzt eher mit einer Steuerrückerstattung als einer Nachzahlung zu rechnen ist.


Sehe ich nicht so. Weder Rückerstattung noch Nachzahlung, ab 2016 paßt doch die Steuerklasse, oder?

Zitat (von getrenntlebend):

Meine Fragen:
- Senkt die Steuer Vorauszahlung von ca. 300 Euro pro Quartal meine Leistungsfähigkeit? Sprich, 300x4 = 1200 Euro = 100 Euro im Monat welches ich weniger bezahlen kann/muss?
- Falls nicht, wie wirkt sich dies bei der Steuererstattung im kommenden Jahr aus? Kriegt dann meine Ex-Frau die 1200 Euro zusätzlich??.


Hier muß erstmal gesagt werden, ob man lohnabhängig beschäftigt ist oder selbst und ständig sein Geld verdienen muß. Die Vorauszahlung ist unklar.

Zitat (von getrenntlebend):

Ich hätte somit ja nur noch einen Selbstbehalt von 1100 Euro (rechnerisch.).


Mag sein, dann müßte man ggf. am Unterhalt schrauben bis es wieder paßt.

Zitat (von getrenntlebend):

- Wirkt sich die Steuernachzahlung auch auf meine Leistungsfähigkeit aus?


Gesundheitlich oder wirtschaftlich?

Zitat (von getrenntlebend):

P.S. Soll ich Widerspruch gegen die Vorauszahlung einlegen?


Kann man machen, kostet nichts. Zahlen muß man trotzdem, es sei denn, man beantragt die Aussetzung der Vollziehung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Also ich bin fest angestellt und nicht selbstständig.

Bezüglich der Leistungsfähgkeit meinte ich finanziell.

Beispielrechnung:

Nettogehalt pro Monat: 2500 Euro
abzüglich Rentenbeiträge: 200 Euro
abzüglich Fahrtkosten: 500 Euro
abzüglich Kindesunterhalt: ca. 300 Euro
----------------------------------------------
Bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat: 1500 Euro.

Bei einer Nachzahlung (Steuer) von 700 Euro würde pro Monat ca. 60 Euro anfallen plus 100 Euro pro Monat als Vorauszahlung der Steuer.

Somit würde ich dies folgendermaßen sehen:

Bereinigtes Nettoeinkommen 1500 Euro
minus Steuernachzahlung 60 Euro
minus Vorauszahlung Steuer 100 Euro
------------------------------------------------------------
neues bereinigte Nettoeinkommen 1340 Euro

So dass bis zum Selbstbehalt 140 Euro verbleiben würde.
Meine Frage wäre: Ist das wirklich so und wird das so berechnet?

Danke schon mal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

die erste Frage, die man sich zwangsläufig stellt ist doch die, ob jetzt überhaupt eine Neuberechnung ansteht.

Scheinbar wurde doch der Unterhalt erst vor kurzem ausgerechnet und festgelegt.

Zur Berechnung na sich.

Fang mit dem Bruttoeinkommen an, nicht mit dem Nettoeinkommen, denn das Nettoeinkommen ist keine im Unterhaltsrecht belastbare Größe.

Da es scheinbar schon eine Berechnung gab, sind die dort eingesetzten Fakten maßgeblich. Nur deren Werte können sich natürlich verändern.
Hinzu kommt alles, was es bei der letzten Berechnung noch nicht gab, sprich: seitdem neu hinzugekommen ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Noch gibt es keine gültige Berechnung. Das ist vor Gericht alles noch in Klärung und wird erst noch festgesetzt werden.

Denke die Verhandlung wird im März erwartet... Obwohl wir seit Mitte 2015 getrennt sind hat sich das alles schon echt lange hingezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von getrenntlebend):


Also ich bin fest angestellt und nicht selbstständig.

Bei einer Nachzahlung (Steuer) von 700 Euro würde pro Monat ca. 60 Euro anfallen plus 100 Euro pro Monat als Vorauszahlung der Steuer.


Wurde der Unterhalt denn schon berechnet? Siehe Frage Sir Berry.

Nachzahlung wäre klar, wenn in 2015 schon SK 1 hätte sein müssen, aber noch nach SK 3 die Steuer bezahlt wurde.

Und dann verstehe ich immer noch nicht, wieso eine Steuervorauszahlung festgesetzt wurde.

Bei Angestellten führt doch der Arbeitgeber die Lohnsteuer ab anhand der Einträge auf der Lohnsteuerkarte. Da hat man doch als "lohnabhängig Beschäftigter" nichts mit zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Lt. Lohnsteuerhilfeverein war mein Bruttoeinkommen von ca. 3600 Euro zu hoch und habe wegen der SK3 kaum was gezahlt. So wurde es mir erklärt.

Seit 2016 habe ich regulär die SK1.

Berechnung gibt es noch keine Richterliche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von getrenntlebend):
Lt. Lohnsteuerhilfeverein war mein Bruttoeinkommen von ca. 3600 Euro zu hoch und habe wegen der SK3 kaum was gezahlt. So wurde es mir erklärt.

Seit 2016 habe ich regulär die SK1.


Nein, das Bruttoeinkommen war nicht zu hoch, nur die abgeführte Lohnsteuer zu niedrig. Bei SK 3 (verheiratet) zahlt man weniger Lohnsteuer als bei SK 1 (nicht verheiratet).

Wurde denn die Lohnsteuer für 2016 nach SK 1 berechnet und auch abgeführt , oder noch nach SK 3?

Mal beim Finanzamt nachfragen, was bei denen als Steuerklasse hinterlegt ist. Ich finde noch kein Packende wegen der Steuervorauszahlung.

Das muß erstmal gerade gezogen werden, dann stellt sich auch die Frage nicht, ob Steuervorauszahlungen beim Unterhalt berücksichtigt werden (müssen). Oder hast du Einkünfte in wechselnder Höhe (Schichtzuschläge, Mehrarbeit und was es sonst noch so gibt)?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

2016 wurde korrekt mit SK1 berechnet. Zumindest lt. Lohnabrechnung.

Habe keine wechselnden Einkünfte. Allerdings könnten sich die Fahrtkosten jederzeit ändern da ich Projektbezogen arbeite. Dies war aber 2016 stabil und wird bis mind. 2017 stabil bleiben.

Die Vorauszahlung wurde festgelegt um zu verhindern, dass ich soviel Steuern wie jetzt nachbezahlen muss. Jetzt eben 700 Euro. Dafür wollen die jetzt (trotz anderer Steuerklasse) 1200 Euro Vorauszahlung. Irgendwie schon komisch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von getrenntlebend):
2016 wurde korrekt mit SK1 berechnet. Zumindest lt. Lohnabrechnung.

Habe keine wechselnden Einkünfte. Allerdings könnten sich die Fahrtkosten jederzeit ändern da ich Projektbezogen arbeite. Dies war aber 2016 stabil und wird bis mind. 2017 stabil bleiben.

Die Vorauszahlung wurde festgelegt um zu verhindern, dass ich soviel Steuern wie jetzt nachbezahlen muss. Jetzt eben 700 Euro. Dafür wollen die jetzt (trotz anderer Steuerklasse) 1200 Euro Vorauszahlung. Irgendwie schon komisch.


Schon komisch, das ganze. Hin zum Finanzamt und der Steuervorauszahlung widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Obwohl wir seit Mitte 2015 getrennt sind hat sich das alles schon echt lange hingezogen.


Und warum kommt es dann zu einer Nachzahlung? Für 2015 steht Dir doch noch die gemeinsame Veranlagung (Stkl. 3) zu, wenn Ihr Euch erst Mitte 2015 getrennt habt.

Du solltest daher nicht nur gegen die festgesetzte Vorauszahlung, sondern auch gegen den Steuerbescheid selbst Einspruch einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Lohnsteuerhilfeverein hat das berechnet und ist überraschenderweise bei einer gemeinsamen Veranlagung zu dem Ergebnis gekommen, dass ich noch mehr hätte zahlen müssen.

Die Einzelveranlagung war günstiger, daher haben wir uns auch dazu entschieden.

Ich habe nun beim Finanzamt angerufen und die meinten es wäre ein Fehler gewesen und die Vorauszahlung wird auf 0 gesetzt. Ein neuer Bescheid würde folgen. Ich bin gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Der Lohnsteuerhilfeverein hat das berechnet und ist überraschenderweise bei einer gemeinsamen Veranlagung zu dem Ergebnis gekommen, dass ich noch mehr hätte zahlen müssen.


Wenn man vorher zu Recht die Steuerklassenkombination 3/5 hatte, ist das extrem unwahrscheinlich.

Zitat:
Die Einzelveranlagung war günstiger, daher haben wir uns auch dazu entschieden.


Da vermute ich (bin mir fast sicher) einen Rechenfehler beim Lohnsteuerhilfeverein.

Wenn Du möchtest, dass ich diese Vermutung bekräftige (oder auch sage, kann doch sein), dann stelle bitte grob Deine Einkommensverhältnisse dar, einschließlich der Einkünfte Deiner Frau aus 2015.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen