Unterhaltszahlungen Ausland lebende Angehörige
Hallo Zusammen,
Angenommen:
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige werden gelten gemacht. Einnahme und Kosten der bedürftige Person werden als Bezüge und Kosten zu den Bezügen in Anlage Unterhalt entsprechend zugeordnet. FA hat für zwei Veranlagungzeiträume in Folge die Unterhaltszahlungen anerkannt. In diesem Jahr jedoch nicht. Grund: "Bei der Feststellung der anzurechnenden Bezüge ist eine Kostenpauschale i.H.v. 180EUR zu berücksichtigen. Darüber hinaus können nur Aufwendungen, die mit dem Zufluss der entsprechenden Einnahmen zusammenhängen, abgesetzt werden. Die vorgetragenen Kosten gehören leider nicht dazu."
Art der Einnahme: Rente und Pension i.H.v. 7.200EUR
Art der Kosten:
- Aufwendungen für Vollzeitpflegekraft
- Krankheitskosten und medizinische Behandlung einschl. Praxisgebühren, Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (z. B. verschreibungspflichtige Medikamente, Rollstuhl), Fahrtkosten zum Krankenhaus und Praxis: usw.:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Verpflegung (Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt), usw.:
- Rettungsdienst/Notarzt:
- Miete und Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasserversorgung, sonstige Nebenkosten, usw.):
Gesamtsumme: EUR 9.500,-
Frage: Sind die Einnahme und Kosten in Anlage Unterhalt falsch eingetragen bzw. zugeordnet? Wenn ja, wo gehören die erklärte Kosten denn?
Ich freue mich auf Ihre Kommentare
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von ebiro am 26.07.2012 06:55
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