Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Ich werde zum 1.8. mit meiner Lebensgefährten, welche zur Zeit noch in einer Ehe lebt, zusammenziehen, da sie sich von ihrem Noch-Lebensgefährten trennen wird.
Die Dame hat ein sechshriges schulpflichtiges Kind, für welches sie schon immer die Erziehung übernimmt und welches sie daher auch mitnehmen wird. Sie selbst ist zwar in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, allerdings noch sonderbeurlaubt. Die erneute Arbeitsaufnahme als Teilzeitkraft ist nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber frühestens zum 1.4.2002 möglich. Ihr Ehemann verdient bei einer steuerlichen Vergünstigung auf Grund der Ehe DM 3500,- netto. Hieraus stellen sich folgende Fragen:
- Ist ihr Ehemann zur Zahlung von Unterhalt für sie auch dann verpflichtet, wenn sie mit mir als Vollzeitangestellter mit einem Verdienst von jedoch nur DM 2.700,-- netto (auch auf Grund der schlechteren Steuerklasse) zusammenleben wird ?
- Wenn ja, wo und wie kann man gegebenenfals einen Vorschuß beantragen, weil davon auszugehen ist, daß sich der Ehemann nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen wird ?
Es wäre mir eine sehr große Hilfe, wenn ich in diesem Forum Antwort auf diese Fragen erhalten könnte. Ich bedanke mich vorab !
Markus
Unterhaltszahlung nach Auszug
10. Juli 2001
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Frage vom 10. Juli 2001 | 15:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 20x hilfreich)
Unterhaltszahlung nach Auszug
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#1
Antwort vom 30. August 2006 | 12:17
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#2
Antwort vom 30. August 2006 | 12:22
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#3
Antwort vom 30. August 2006 | 12:26
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#4
Antwort vom 30. August 2006 | 12:36
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#5
Antwort vom 30. August 2006 | 12:41
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#6
Antwort vom 30. August 2006 | 12:45
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#7
Antwort vom 30. August 2006 | 12:49
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#8
Antwort vom 30. August 2006 | 12:50
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#9
Antwort vom 30. August 2006 | 12:54
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Status: Schüler (465 Beiträge, 35x hilfreich)
Kinder wie die Zeit vergeht - nun ist die kleine damals 6 Jährige auch schon fast im pubertärem Alter so um die 11-12 Jahre???;)
#10
Antwort vom 30. August 2006 | 12:58
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