Unterhaltszahlung einstellen

29. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Peschke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung einstellen

Hintergrund: Seit 1 1/2 Jahren bin ich alleinerziehender Familienvater ( vor 5 1/2 Jahren ist meine Frau ausgezogen). Mein Sohn ist bei mir geblieben und rechtlich habe beide das Sorgerecht.Allerdings wurde vereinbart das bei mir der Hauptwohnsitz ist. Ich habe aus diesem Grund auch die gemeinsame Eigentumswohnung behalten und zahle seither alle Kosten allein. Mein Sohn geht zweimal inder Woche nach der Schule zu meiner Frau. Kommt aber zum schlafen zu mir . Jedes zweite Wochenende ist er dann auch zum Übernachten bei ihr. Dies ist eine formlose Absprache. Jetzt sagt meine Frau will Sie keinen Unterhalt mehr zahlen, da Sie die gleichen Ausgaben hätte, Geht das ? Ich habe Sie zu keiner Zahlung aufgefordert ( Anziehsachen etc.) Wir haben alles mündlich und bisher im einvernehmen abgesprochen. Es gab keine Jugengerichtsentscheidung oder ähnliches. Meine Frau ist mittlerweile wieder verheiratet, ich habe eine Wochenendbeziehung ( meine Freundinn studiert und hat kein Einkommen). Meine Frau begründet ihre Ausgaben das mein Sohn auch etwas anziehen muss wenn er bei ihr ist und natürlich auch zum essen.Allerdings hat Sie vorher nie etwas gesagt und ich habe auch seit 5 Jahren keine Überprüfung des Unterhalts gefordert ( liegt bei 152 Euro und mein Sohn wird jetzt 13 Jahre alt). Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
MFG
R.P.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andrea2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo R.!

Du scheinst ein sehr umgänglicher und vernünftiger Vater zu sein, im Gegensatz zu vielen anderen. Geht Deine Frau arbeiten und hat ein eigenes Einkommen? Wie ist das mit der gemeinsamen Eigentumswohnung? Hier liegt meiner Meinung nach viel "Sprengstoff" drin nachdem Du alle Kosten allein trägst. Ist der Zugewinnausgleich schon abgeschlossen?

Natürlich hast Du Anspruch auf Unterhaltszahlungen nachdem Euer Sohn bei Dir lebt, unabhängig von den Besuchswochenenden oder den Nachmittagen, die der Sohn bei der Mutter verbringt. Die Höhe ist abhängig von der Einkommenssituation der Mutter, Deine Einkünfte spielen keine Rolle.

Ich denke, daß Du hier eine saubere Lösung (bez. ETW und Unterhalt) herbeiführen mußt, hoffentlich geht das einvernehmlich, alles andere geht sowieso nur zu Lasten des Kindes, das mit 13 Jahren mit sich selbst genug zu tun hat.

Allerdings befürchte ich, daß Du um Auseinandersetzungen nicht herum kommen wirst, da es oft noch Jahre nach der Trennung harte Krisen geben kann. Ich wünsche Euch im Interesse Eures Kindes viel Glück und Kraft und rate Dir doch den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Grüß Dich, Andrea

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#2
 Von 
Peschke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andrea !

Danke für Deine Anwort. Hier ein paar Antworten. Ja meine Frau geht arbeiten und hat ein eigenes Einkommen. Die Eigentumswohnung läuft im Grundbuch immer noch auf uns beide und auch der gemeinsam aufgenommene Kredit. Allerdings habe ich schon mehrmals bei der Bank versucht meine Frau aus dem Kredit zu entbinden ( was die Bedingung ist damit Sie aus dem Grundbuch sich austragen lässt), nur scheitert das jedesmal. Die Bank hat lieber zwei Bürgen als einen. Ich weiss nicht ob ich da rechtlich eine Chance habe. Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten. Bei der Scheidung ist das Thema Wohnung aus Kostengründen nicht erwähnt worden. Zum Thema Kindesunterhalt habe ich mit meiner Exfrau gesprochen und dem Jugendamt. Ich denke Sie hat es eingesehen und zahlt weiter. Sie liegt eh weit unterm Mindestunterhalt, aber ich denke damit kompensieren wir ihre Ausgaben und Streit möchte ich auch keinen. Die Trennung ist ja schon fast 6 Jahre her ( sie ist 4 Woche vor der Einschulung meines Sohnes ausgezogen) und mein Sohn besucht mittlerweile das Gymnasium. Ok das wärs für heute.
Cia

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#3
 Von 
Andrea2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo R.!
Wenn Deine Ex-Frau weiterhin Unterhalt zahlt, ist es ja soweit ok oder? Allerdings mußt Du trotzdem versuchen, das mit der ETW zu regeln. Sie hat ja Anspruch auf ihren Anteil aus der Wohnung. Versuch' das zu klären solang' sie noch gesprächsbereit ist, sowas kann sich schnell ändern, glaub' mir!

Wünsch' Dir u. Euerem Sohn alles Gute!
Grüß' Euch - Andrea

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#4
 Von 
Peschke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andrea !

Ja im Moment scheint alles wieder in Ordnung zu sein. Wenn sich die Wogen wieder geglättet haben werde ich mal eine Vorstoß zwecks der ETW wagen. Das Hauptproblem ist allerdings die bescheuerte Bank ( Sparkasse). Die will mich pardue nicht allein im Vertrag lassen und dadurch geht meine Exfrau auch nicht aus dem Grundbuch ( würde ich auch nicht machen). Im Moment sind es auch mehr Schulden als Gewinn und wenn mir was passiert fällt alles auf Sie zurück. Auch nicht schlecht. Ok Vielen Dank für Deine Rat. Appropo bist Du eigentlich noch Single ! :-)

Mfg
René

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#5
 Von 
Andrea2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo René!

Freut' mich für Euch, daß soweit alles klar ist! Die Banken verzichten in der Tat nicht gerne auf Sicherheiten, da hast Du bestimmt erst eine Chance, wenn sich Deine Einkommenssituation durch irgendwelche Umstände bessert oder wenn Du einen solventen Bürgen bringen könntest (z.B. Eltern).

Zu Deiner Frage: ich bin wieder Single mit Anhang und "kämpfe" gerade meine Trennung mit meinem Noch-Mann durch; hier geht's allerdings nur mit harten Bandagen! Leider!

Macht's gut.

Andrea

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#6
 Von 
burkbauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Sohn (17 Jahre),bei seiner Mutter lebend, hat seine Ausbildung begonnen und ein monatl. Einkommen von € 420,-.Um wieviell € dürfte ich meine Unterhaltszahlung kürzen,bzw., wann darf ich diese ganz einstellen?

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