Hallo !
Mein Sohn fängt am 01.09.2007 mit seiner Ausbildung an und bekommt eine Nettovergütung von ca. 400,00 EO monatlich.
Mein EX-Mann zahlt z.Zt. EO 230,00 Unterhalt monatlich. Um wieviel EO kann mein Ex den Unterhalt kürzen (30 % ?) und wo kann man das auch genau nachlesen !
Ich bin für jeden guten Rat / TIPP / Hilfe dankbar !
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"J.M."
-- Editiert von jannyelli am 28.06.2007 10:40:57
Unterhaltszahlung bei Berufsausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie alt ist der Sohn?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Nicht nur der Vater! Die Rechte muß dann der Sohn durchsetzen, nicht die Mutter.
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Woher nimmst du die Volljährigkeit?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Stimmt, das Alter fehlt ja. Entschuldigung.
Also mein Sohn ist 16 Jahre alt und wohnt ausschließlich bei mir !
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"J.M."
Normalerweise ist in diesem Fall das Nettoausbildungsentgelt um 85 bzw. 90 € ausbildungsbedingten Mehraufwand (je nach OLG) zu kürzen, der Rest wird halbiert, eine Hälfte kann der Vater vom zu zahlenden Unterhalt abziehen.
230 € scheinen mir eine Mangellfallberechnung gewesen zu sein?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Das ist der Betrag EO 230,00 ab 12 Jahre der damals vom Jugendamt festegelgt worden ist. Ich habe diesen jetzt so gelassen, d.h. wollte keinen weiteren Stress mit meinen EX !
Habe ich das jetzt richtig verstanden:
Gehalt (z.B.) Netto 400,00 EO ./. EO 90,00 Pauschal Mehraufwand = EO 310,00. Die Hälfte EO 155,00 konnte dann mein EX vom Unterhalt EO 230 abziehen und würde dann nur noch EO 80,00 zahlen ?!
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"J.M."
Rein theoretisch stimmt die Rechnung.
Allerdings wären ab 01.07. für einen 12-18jährigen je nach Einkommen zwischen 288 € und 312 € (in der Einkommensstufe 1-6 der DT) zu zahlen, also mindestens 288 €, davon wäre dann das hälftige Netto abzuziehen.
Weißt du sein Einkommen und ob noch weitere unterhaltsberechtigte Personen da sind?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Nun ja, du könntest den Unterhalt komplett neu berechnen lassen, da du nie eine Neuberechnung vorgenommen hast. Hat sich denn an den Einkommensverhältnissen des Vaters etwas geändert?
Fakt ist jedenfalls, dass 155,- anzurechnen sind.
Und das ist auch ok so, da Kind eigenes Einkommen hat.
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"gruß azrael"
Hallo !
Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Tipps ! Werde den Unterhalt neu berechnen lassen und dann sehen wir mal weiter ! DANKE ERSTMAL !
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"J.M."
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