Unterhaltszahlung bei Berufsausbildung

28. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei Berufsausbildung

Hallo !

Mein Sohn fängt am 01.09.2007 mit seiner Ausbildung an und bekommt eine Nettovergütung von ca. 400,00 EO monatlich.
Mein EX-Mann zahlt z.Zt. EO 230,00 Unterhalt monatlich. Um wieviel EO kann mein Ex den Unterhalt kürzen (30 % ?) und wo kann man das auch genau nachlesen !
Ich bin für jeden guten Rat / TIPP / Hilfe dankbar !

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"J.M."

-- Editiert von jannyelli am 28.06.2007 10:40:57

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Wie alt ist der Sohn?

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Nicht nur der Vater! Die Rechte muß dann der Sohn durchsetzen, nicht die Mutter.

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Woher nimmst du die Volljährigkeit? :???:

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Stimmt, das Alter fehlt ja. Entschuldigung. :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Also mein Sohn ist 16 Jahre alt und wohnt ausschließlich bei mir !

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"J.M."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Normalerweise ist in diesem Fall das Nettoausbildungsentgelt um 85 bzw. 90 € ausbildungsbedingten Mehraufwand (je nach OLG) zu kürzen, der Rest wird halbiert, eine Hälfte kann der Vater vom zu zahlenden Unterhalt abziehen.

230 € scheinen mir eine Mangellfallberechnung gewesen zu sein?


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Das ist der Betrag EO 230,00 ab 12 Jahre der damals vom Jugendamt festegelgt worden ist. Ich habe diesen jetzt so gelassen, d.h. wollte keinen weiteren Stress mit meinen EX !

Habe ich das jetzt richtig verstanden:
Gehalt (z.B.) Netto 400,00 EO ./. EO 90,00 Pauschal Mehraufwand = EO 310,00. Die Hälfte EO 155,00 konnte dann mein EX vom Unterhalt EO 230 abziehen und würde dann nur noch EO 80,00 zahlen ?!


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"J.M."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Rein theoretisch stimmt die Rechnung.

Allerdings wären ab 01.07. für einen 12-18jährigen je nach Einkommen zwischen 288 € und 312 € (in der Einkommensstufe 1-6 der DT) zu zahlen, also mindestens 288 €, davon wäre dann das hälftige Netto abzuziehen.
Weißt du sein Einkommen und ob noch weitere unterhaltsberechtigte Personen da sind?

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nun ja, du könntest den Unterhalt komplett neu berechnen lassen, da du nie eine Neuberechnung vorgenommen hast. Hat sich denn an den Einkommensverhältnissen des Vaters etwas geändert?
Fakt ist jedenfalls, dass 155,- anzurechnen sind.
Und das ist auch ok so, da Kind eigenes Einkommen hat.

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo !

Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Tipps ! Werde den Unterhalt neu berechnen lassen und dann sehen wir mal weiter ! DANKE ERSTMAL :dance: !

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"J.M."

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