Habe Montag einen Termin beim Jugendamt
zwecks unterschreiben eines Unterhaltstitels für ein Kind.
Man möchte nun auch Geld für die vergangenenen Monate von mir haben. Das Kind ist ca. 1,5 ... der erste Brief vom Jugendamt kam bei mir im September (diesen Jahres) an, Vaterschaftsfestellung und Anerkennung erfolgte im Oktober. Die Mutter bezieht seit Juli UV ... ab wann muss ich diesen zurückzahlen? Das Jugendamt will ab August, da ich angeblich dort schon Post bekommen hätte (was nicht stimmt) ... ich denke ab September (da dort erstmals Post kam) oder ab Oktober (da dort die Feststellung erfolgte). Was stimmt nun?
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Unterhaltsvorschuss zurückzahlen ab wann?
6. November 2010
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Frage vom 6. November 2010 | 22:32
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss zurückzahlen ab wann?
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#1
Antwort vom 7. November 2010 | 13:59
Von
Status: Schüler (176 Beiträge, 81x hilfreich)
Wenn du der Vater des Kindes bist, dann bist du von Geburt an verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Wieso weißt du nicht wie alt dein Kind ist?
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#2
Antwort vom 7. November 2010 | 14:18
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Jugendamt sagt Unterhalt wird rückwirkend ab August gefordert da ab dort erst ernsthaft die Festellung der Vaterschaft verfolgt wurde!?
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