Unterhaltsvorschuss während Erstausbildung

22. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss während Erstausbildung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Unterhaltsvorschuss und dessen Rückzahlung. Ich war nach meinem Abitur vier Jahre bei der Bundeswehr als Zeitsoldat. Während meiner Dienstzeit haben meine damalige Freundin und ich eine gemeinsame Tochter bekommen. Nach meiner Dienstzeit, die ich auch wegen unserem Kind nicht verlängerte, habe ich eine Berufsausbildung begonnen. Wir haben von Anfang an vor den Ämtern so getan als ob wir getrennt leben. Heute bereue ich dem zugestimmt zu haben. Aber Sie hatte mich überredet, da Sie nicht für mich aufkommen wollte wenn ich mal ne Lehre oder so mache. Naja, jedenfalls wurde ein Unterhaltstitel festgelegt, den ich auch immer brav gezahlt habe. Als ich dann Lehrling war hat Sie mit meiner Zustimmung UHV beantragt. Nach drei Jahren in Ausbildung ging die Beziehung kaputt. Nun habe ich wieder ein "normales" Einkommen, und muss neben dem Unterhalt für´s Kind auch den gezahlten UHV zurückzahlen. Meine Frage ist nun, ist das überhaupt nötig, da ich viele junge Väter kenne denen der UHV während der Erstausbildung erstattet wird.
Die Tante auf´m Jugendamt meinte nur, ich hätte ja beim Bund bleiben können. Und somit wäre der UHV nie nötig gewesen. Die Ausbild zählt also nicht als ERSTausbildung. So´n ******. Ich hab ja auch wegen dem Kind nicht verlängert, weil 6 Monate Auslandseinsätze aller Furz lang nicht gut für eine Vater-Kind beziehung wären.

Wäre schön wenn einer Bescheid wüsste.

Danke!!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

kommt schon, einer wird doch ne Antwort wissen...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

naja, an sich ist ihre Antwort ja nachvollziehbar. Unterhaltsvorschuss wird ja nunmal vom staat zurückgeholt soweit ich weiß. Warum hast du denn überhaupt zugestimmt das sie den beantragt? Hätte dir doch damals klar sein müssen was dann auf dich zu kommt wenn du wieder richtig verdienst.

Weitergeholfen hab ich dir jetzt aber bestimmt nicht oder? ;)

Gruß,
Vaughn

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

...warum ich zugestimmt habe? Weil ich bescheuert bin und davon ausging, dass sich die Dame nicht irgendwann nen Anderen sucht. Da wären ja die Raten an das JA zu verschmerzen. Weil man ja dann den Lebensunterhalt gemeinsam bestreitet. Aber naja, irgendwo steht aber geschrieben, daß während der Erstausbildung die Rückzahlung entfällt...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Bescheuerte Bundis? Ich kenn da noch so welche ;)

Nein, sorry, Scherz.

Hatte sie denn nicht gesagt die Ausbildung zähle nicht als Erstausbildung? Dann wäre ja auch klar warum die Rückzahlungen nicht entfallen.

Gruß,
Vaughn

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, klar hat die Tante das gesagt. Aber seit wann kann man denn davon ausgehen, daß eine gelangweilte Beamte über alles genau bescheid weiss. Und die Begründung ich war beim Bund, deshalb zählt die erste Berufsausbildung in meinem Leben nicht als Erstausbildung, halte ich für sehr ungenau und falsch. Ich hab ja beim Bund nix gelernt, was mir in zivilen Leben was genützt hätte. Aber naja, die Aussage der lieben Beamten beim ersten mal zur Kindesmutter: "der Vater kann halt nicht nach belieben ne Ausbildung machen, wenn er ein Kind hat!" sagt doch alles.

Armes Deutschland, wenn junge Leute die sich qualifizieren möchten dafür von amtlicher Seite noch blöde Sprüche ernten. Die sollten sich mal auf dem Arbeitsmarkt umsehen...

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Du kannst doch ne Ausbildung machen, mußt aber trotzdem Unterhalt zahlen.
Das Kind ist doch auch dank Deiner Mithilfe entstanden, oder?
Die Mutter kann, wenn sie das kleine Kind hat, ja auch keine Ausbildung in der Zeit machen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
balb26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, jetzt geht das wieder los. Ich hatte ja auch meinen Spaß bei der Entstehung des Kindes bla bla bla. ICH WEISS, daß das Kind anspruch auf Unterhalt hat. Und falls es Dich interessiert, ich zahle auch freiwillig mehr als ich muss. Es geht mir lediglich darum, ob das nun während ner Erstausbildung zurückzuzahlen ist oder nicht. Andere müssen das nämlich nicht. Und dem Staat werd ich nix schenken wollen. Das hat mit Kind nix zu tun...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Warum soll der Staat Dir das schenken?
Aber gut, dann bleib halt bei Deiner Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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