Liebe Forumsmitglieder,
das Jobcenter verlangt die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Da die Kinder im Wechselmodell gemeinsam betreut und erzogen werden, besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Der Antrag wurde gestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besteht. Die Unterhaltskasse fordert dennoch jede Menge - teilweise kostenpflichtige (Meldebescheinigungen) - Nachweise und Belege an, ohne vorher geprüft zu haben, ob dieser Anspruch überhaupt besteht.
Wie können die Beteiligten die Anforderung von Nachweisen und Belegen zurückweisen?
Unterhaltsvorschuss - kein Anspruch auf Leistungen, dennoch Anforderung von Nachweisen und Belegen
24. August 2017
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Frage vom 24. August 2017 | 12:19
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Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss - kein Anspruch auf Leistungen, dennoch Anforderung von Nachweisen und Belegen
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