Hallo! Ich bin heute auf diese Seite gestossen und hoffe, dass man mir helfen kann. Ab Februar zahlt mir das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Kann ich mir den Unterhalt beim Sozialamt beantragen, obwohl ich mit einem Mann zusammen lebe? Soll ja auch nur für meine Tochter sein.Mein Lebensunterhalt ist durch Arbeitslosenhilfe gesichert.Der Kindesvater könnte bezahlen, tut es aber nicht´. Der Herr macht sich ein schönes Leben mit Arbeitslosenhilfe und diversen Promotionjobs. Ich habe ihn bereits mit Hilfe der Fahndungsstelle des Arbeitsamtes im Jahr 2001 überführen lassen. Bestraft wurde er auch für dieses Vergehen, macht aber trotzdem munter weiter mit dem Geldverdienen. Ich könnte heulen. Ich sucher verzweifelt einen Job und der verdient sich schwarz und vorbei an der Legalität eine Goldene Nase
Unterhaltsvorschuss erschöpft!!!
13. Januar 2003
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Frage vom 13. Januar 2003 | 16:56
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss erschöpft!!!
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#1
Antwort vom 1. März 2003 | 21:07
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 43x hilfreich)
Hallo,
es gibt die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Das wirkt in manchen Fällen wahre Wunder....;)
#2
Antwort vom 18. Mai 2003 | 17:54
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 16x hilfreich)
Hallo,das Jugendamt zahlt nur bis zum 12 Lebensjahr Unterhaltsvorschuß,dann kann man beim Sozialamt Sozialhilfe für das Kind beantragen.Allerdings berechnet sich die Sozialhilfe aus Kindergeld und dem Einkommen des Lebensgefährten sowie dem Arbeitslosengeld.Mann muss alles offen legen.Habe die Erfahrung selber gemacht.
Gruß Karin
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"von Karin 1
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