Unterhaltsvorschuss Nachzahlung?

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lotte1985
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Nachzahlung?

Hallo,
seit November 09 zahlt mein Ex keinen Unterhalt mehr an mich und somit war ich gezwungen Unterhaltsvorschuss zu beantragen!
Bisher habe ich noch keinen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle bekommen aber hatte vor einigen Tagen eine ZZahlung für Februar 10 auf den Konto.

Meine Frage nun, was ist mit Nov, Dez 09 und Januar 10? Da ich den Antrag noch im November abgegeben habe müsste ich doch eigentlich eine Nachzahlung bekommen, oder gilt der Antrag erst ab Bewilligung?

Mit frdl. Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Lotte:

Der Antrag gilt sicherlich ab Tag der Antragstellung.

Erhälst Du weitere Leistungen, wie z.B. ALG II? Dann wäre es vorstellbar, dass die Nachzahlung direkt an die ARGE geleistet wurde, weil eine Anrechnung auf das ALG II erfolgt. Allerdings musst Du so oder so einen schriftlichen Bescheid erhalten. Diesbezüglich würde ich mal bei der Behörde nachfragen, wie da der Stand der Dinge ist.

Gruß,

Axel



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lotte1985
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ich bekomme ALG 2 aber der Unterhaltsvorschuss wird mir schon seit zwei Jahren voll angerechnet auch wenn ich erst ab November dies beantragt habe.
Vorher bekam ich immer 100 Euro vom Vater meiner Tochter, teilte dies auch den Jobcenter mit, dieser berechnete mir trotzdem den kompletten Unterhaltsvorschuss an!

Werde dann morgen da mal anrufen! Bringt es denn was, beim Jobcenter irgendwas einzureichen zwecks der Überberechnung, was ja monatlich immer um die 30 Euro waren

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Lotte:

quote:
Vorher bekam ich immer 100 Euro vom Vater meiner Tochter,


Und das JobCenter hat Dich nie aufgefordert, Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Meines Wissens ist es nämlich durchaus möglich, auch nur den Differenzbetrag zwischen dem, was der Vater zahlt, und dem normalen Vorschuss, zu erhalten.

quote:
dieser berechnete mir trotzdem den kompletten Unterhaltsvorschuss an!


Selbstverständlich darf die ARGE nur das anrechnen, was auch tatsächlich an Einkommen zufliesst.

quote:
Bringt es denn was, beim Jobcenter irgendwas einzureichen zwecks der Überberechnung, was ja monatlich immer um die 30 Euro waren


Bezüglich der vergangenen 2 Jahre sollte ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden. Ungefähr so:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich, gemäß § 44 SGB X, um Überprüfung sämtlicher zurückliegender Bewilligungsbescheide, hinsichtlich der Höhe des angerechneten Unterhalts für meine Tochter.

Begründung: Sie rechnen durchgehen Unterhalt in Höhe von monatlich 130 Euro an. Tatsächlich hat meine Tochter immer nur 100 Euro Unterhalt erhalten. Erst im November 2009 habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt, nachdem der Kindsvater die Zahlungen eigestellt hat. Insoweit ist in den Monaten November bis Januar sogar gar kein Unterhalt zugeflossen. Dieser wurde aber gleichwohl angerechnet.

Im Februar habe ich erstmals Unterhaltsvorschuss erhalten, allerdings bisher noch keine Nachzahlung für den Zeitraum ab November. Auch liegt mir diesbezüglich noch kein Bewilligungsbescheid vor.

Bitte teilen Sie mir mir, welche Nachweise bezüglich der erhaltenen Unterhaltszahlungen vorgelegt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen


Das ganze unbedingt schriftlich und nachweislich, also per Einschreiben, oder persönlich abgeben und Empfang quittieren lassen.

Gruß,

Axel

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