Hallo,
die KM ist unterhaltspflichtig und steht aber seit kurzem unter Betreuung vom AG bzgl Vermögenssorge.
Der Betreuer wurde meinem LG von der KM nicht benannt, er hat ach nur über 5 Ecken davon erfahren.
Gibt es eine Pflicht des AG den Betreuer mitzuteilen? Inwiefern könne wir ihn zur Unterhaltszahlung verpflichten?
Kann uns jemand helfen?
Vielen Dank
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Unterhaltsverpflichtung und unter Betreuung stehen
3. Januar 2015
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Frage vom 3. Januar 2015 | 15:08
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 20x hilfreich)
Unterhaltsverpflichtung und unter Betreuung stehen
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#1
Antwort vom 3. Januar 2015 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Nun, der Betreuer hätte ganz einfach übers Amtsgericht benannte werden können. Ablichtung des Unterhaltstitels an das Amtsgericht mit der Bitte um Weiterleitung an den Betreuer schicken. Ansprüche aus dem Titel geltend machen. Allerdings ist ein Betreuer keine Zauberfee. Wenn nichts da ist, dann kann er auch nichts auskehren. Aber, er wird Stellung nehmen.
wirdwerden
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