Unterhaltstitel erneut beantragen?

26. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
corinna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltstitel erneut beantragen?

im juni 2002 hat mein ehemann seinen sohn (13 monate) in unseren haushalt uebernommen und seit november 2002 auch das alleinige sorgerecht fuer ihn.

er beantragte beim amtsgericht den unterhalt, der auf 177,00 euro bis 30.06.2003 festgesetzt wurde. die leibliche mutter zahlt nicht und da wir seit jahresbeginn im ausland leben, hat sich die geltendmachung des titels als sehr schwer erwiesen.

meine fragen

_muessen wir den unterhalt fuer unseren sohn jedes jahr neu in deutschland beantragen?

_wie sieht es mit der verjaehrung des anspruches auf unterhalt auf, kann unser sohn vielleicht spaeter sein recht einklagen?

ich wuerde mich sehr ueber hilfreiche antworten freuen.:)=

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Corinna,

zu Ihren Fragen:

(1) muessen wir den unterhalt fuer unseren sohn jedes jahr neu in deutschland beantragen?

Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie einmal einen Titel in der Hand haben bezüglich des Unterhaltes, dann können Sie auch aus diesem vollstrecken.

(2) wie sieht es mit der verjaehrung des anspruches auf unterhalt auf, kann unser sohn vielleicht spaeter sein recht einklagen?

Den Anspruch auf Kindesunterhalt nicht geltend zu machen, ist keinesfalls zu empfehlen. Die Kindsmutter ist in Ihrem Fall zum Kindesunterhalt verpflichtet. Sollte sie diesem nicht nachkommen, so häuft sich natürlich rückständiger Unterhalt an. Die Geltendmachung dieses rückständigen Unterhaltes kann sich unter Umständen als schwierig gestalten, wenn Sie sich jetzt nicht schon bemühen, die aktuellen Unterhaltszahlungen geltend zu machen.

Ab dem 18 Lebensjahr können und werden die Unterhaltsangelegenheiten in der Regel auf den Jugendlichen übertragen. Dann macht dieser seine eigenen Rechte geltend.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
corinna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo bobo,
vielen lieben dank fuer die schnelle und informative hilfe, wir werden uns mit den behoerden hier in verbindung setzen und sehen, was wir von hier aus machen koennen.

ich habe noch eine frage im forum steuerrecht und da ich ihren namen schon so oft unter antwortschreiben gelesen habe, waere es nett, wenn sie vielleicht auch dafuer eine antwort haetten.

nochmals vielen dank,
corinna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Corinna,

gern geschehen. Drängen Sie ruhig bei den Behörden etwas auf Lösung Ihrer Problematik bezüglich der Unterhaltsangelegenheiten.

Ihre Frage im Steuerrecht wurde von RA Christoph Blaumer beantwortet. Dieser ist Fachanwalt im Steuerrecht.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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