Unterhaltstitel, kind lebt bei oma

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2014 22:13:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhaltstitel, kind lebt bei oma

Hallo,
der sohn meines freundes lebt bei der oma seid ca 6 monaten, weil die oma ihn soweit panipuliert hat das er bei ihr lebt und nicht mehr bei seiner mutter,de ex frau von meinem freund, das jugendamt macht ja alles was das kind möchte, und daher ist er bei der oma verblieben obwohl die mutter des kindes wirklich ene gute mutter ist ...und wirklich gegen den willender eltern dort lebt, aber zum wohl des kindes haben sie ihn erst mal dort belassen, der unterhalt geklärt und unter beiden aufgeteilt... den auch das kind auf das kto der oma jeden monat pünktlich bekommt, die oma hat keine rechte, es wurde nichts unterschrieben nicht mal ein pflegevertrag , weil mit der oma das gar nicht möglich war ... auch das jugendamt hat keine in obhutnahme,diese frau will nur ihre interessen durchsetzen, und zieht das kind in das ganze mit hinein... nun ja jetzt kommt ein brief an beide elternteile, das sie den unterhalt tituliert haben will, der junge hat sein ganzes leben lückenlos seinen unterhalt bekommen, auch jetzt wo er bei der oma lebt, mit anwaltsbrief droht sie damit, das jugendamt schreibt wenn sie möchten könne sie sowas unterschreiben, eigendlich möchte mein freund auch wenn er dann mehr unterhalt zahlen müsste das der junge zur mutter zurück geht, was aber durch entscheidungsrecht von kindern nun nicht so kommen wird, er zahlt gewissenhaft seinen unterhalt und wird er auch weiter tun, sein sohn ist 15.
aber mein freund möchte der oma ( seine Mutter ) nicht nachgeben da ers elbst eine schlimme kindheit hatte. er möchte den titel nicht unterschreiben, jetzt die frage
... meine frage im auftrag meines freundes, klar hat der junge anrecht auf einen titel wenn er ihn möchte, aber kann eine nicht sorgeberechtigte oma den bei gericht einklagen?
für antworten wäre ich dankbar...
lg


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Novalee66,

Unterhalt und Sorgerecht sind zwei paar Schuhe.

Wenn geklärt ist dass der Junge bei der Oma leben soll,

dann kann sie Unterhalt verlangen.

Und diesen kann sie titulieren lassen.

Was gehen die Eltern dadurch für ein Risiko ein?

m.E. keins.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich sehe das ebenso wie edy.
Allerdings will ich anmerken, dass gegen den Willen der Eltern nur ein Familiengericht bestimmen kann wo ein Kind lebt. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass man mit 15 solche Dinge frei entscheidet, hätte er die Volljährigkeit herunter gesetzt. Das JA hat keinerlei Befugnisse so etwas zu bestimmen. Es muss also eine Vereinbarung mit dem/den Inhabern des Aufenthaltsbestimmungsrechtes oder einen Beschluss geben, wenn die Situation so ist wie sie ist.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Novalee66,

wenn es schon mit der Groß- und Kleinschreibung nicht so klappt, versuch doch wenigstens mal einen Punkt zu setzen; dann liest es sich einfacher ;-)

Edy und novalee,

so wie ich es verstanden habe, wird es von beiden Elternteilen derzeit mehr oder weniger toleriert, dass das Kind bei der Oma lebt.
Wollte die Oma rechtliche Schritte einleiten, um einen Unterhaltstitel einzufordern, so würde sicherlich auch die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrecht eine Rolle spielen. Und dieses liegt entweder noch bei beiden Elternteilen oder bei der Mutter.
Wenn beide Elternteile oder nur ein Elternteil (egal welches) gar nicht damit einverstanden sind / ist, dass das Kind bei der Oma lebt, wird Oma vermutlich auf dem Rechtswege auch nicht weiterkommen, sondern das Kind kommt zurück zur Mutter oder zum Vater, es sei denn es läge eine Kindeswohlgefährdung bei einem der Elternteile vor.

Ich denke eher nicht, dass die Oma große Aussicht auf Erfolg hat, einen Titel einzuklagen.

Insofern schließe ich mich der Auffassung von amako an.

Gruß,
capitano


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-- Editiert Capitano am 24.04.2014 15:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2014 22:13:14
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Sorry das ich einwenig Eilig geschrieben hatte,
ja da ist viel Flasch gelaufen, weil das JA durch die Oma- einer Sektenanhängerin, genauso geblendet und manipuliert wurde, natürlich ist das Kindswohl bei den eltern ( geschieden) nicht gefährtet.Das Jugendamt hat einfach den willen der Oma gehandelt und nicht nach den Eltern. Alles zum Kindswohl , man könnte keine Kinder zwingenund hat einfach der Oma erlaub das Kind wohnlich Umzumelden, die Behörde wurde dann diesbezüglich und auch JA schon runderneuert...
Das Jugendamt legte dann ein Schriftstück vor .. das die Eltern unterschreiben sollten, was alle rechte der Oma einräumt aber keine den Eltern , und klar normale Eltern unterschreiben das nicht , weil wenn der Junge dann unbedingt bei Oma bleiben will, dann nur nach den Spielregeln der eltern, denn die wollen ja am Leben des Kindes teilhaben, was die Oma ja nicht möchte. so gab es keine Einigung und es ist nur geduldet das der Junge dort lebt, es besteht keine in Obhutnahme durch das JA und auch kein Pflegevertrag zur Oma, der Junge bekommt aufgetielt auf beide Eltern sein Ihm zustehenden Unterhalt, dieser wird der Oma bezahlt.Diese möchte ihn nun tituliert haben, klar wir wisse ein Kind hat sein recht , aber es geht hier um eine Sache mit der Oma und ihr hetzen,... man kann dich nicht mit allem nachgeben, so auch nicht den Tittel beim Jugendamt unterschreibend. Jetzt will Oma halt vor Gericht und ihn über das Gericht einklagen. Mein Freund nach wie vor der Meinung ist sowohl auch die Mutter das das Kind zu einem Elternteil gehört. aber wie weg bekommen ohne die Hölle auf Erden zu haben...Man kann sich von der Oma ja nicht alles gefallen lassen...unddas JA das kannste vollkommen knicken.
daher jetzt meine Frage, ohne sorgerecht ohne pflegevertrag kann die Oma den Tittel bei Gericht einklagen?
LG


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sorry das ich einwenig Eilig geschrieben hatte


Dann nimm dir halt ein wenig Zeit.Oder gehe zum Anwalt, der lässt

sich deine "Eile" halt bezahlen.

So werde ich nicht mehr antworten

lg
edy



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