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Unterhaltsstreit

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Unterhaltsstreit

Hallo,

nach der Trennung von meiner Exfrau haben wir eine mündliche Vereinbarung getroffen zwecks Unterhalt getroffen. sie hat mich gefragt ob ich Ihre Autofinanzierung und das Auto übernehme, sie hat mir den Vorschlag gemacht das mit dem Unterhalt zu verrechnen, ich hab diesem zugestimmt. Desweiteren wurde ich arbeitslos und habe eine Abfindung bekommen, von diesem Geld habe ich Ihr 1 1/2 Jahre den Differenzbetrag zum Unterhalt im voraus bezahlt, allerdings alles ohne einen Nachweis. Zu dieser Zeit haben wir uns noch gut verstanden. Nun hat Sie finanzielle Probleme und hat mich über einen Anwalt anschreiben lassen mit der Aufforderung Unterhalt zu zahlen. Weiter hat Sie mir gedroht mich anzuzeigen, wenn ich meinen Unterhaltszahlungen nicht nachkomme. Nun zahle ich die Autofinanzierung und den vollen Unterhalt der gefordert ist um keine Probleme zu bekommen. So nun meine Frage habe ich überhaupt bei einem Rechtsstreit aussicht auf Erfolg?

Vielen Dank im voraus

MfG
MacBen


von MacBen am 11.07.2011 11:18
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
Ich würde dem Anwalt mitteilen, dass Du aus äusserster Vorsicht bis zur entgültigen Festsstellung, ob ein Anspruch der Ex besteht, und wenn ja, in welcher Höhe, jedwede Zahlungen einstellst. Und dass Du bei dieser Gelegenheit nicht nur die Höhe, sondern auch die Dauer der Unterhaltszahlungen festgezurrt haben möchtest.

Dann würde ich selbst zum Anwalt gehen. Einfach wegen der "Waffengleichheit".

Der soll das mal alles überprüfen.

wirdwerden

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-- Editiert am 11.07.2011 11:29


von wirdwerden am 11.07.2011 11:26
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
quote:
von diesem Geld habe ich Ihr 1 1/2 Jahre den Differenzbetrag zum Unterhalt im voraus bezahlt, allerdings alles ohne einen Nachweis.


Ehegattenunterhalt kann man steuerlich geltend machen....ohne Nachweis allerdings nicht.

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von meri am 11.07.2011 11:31
Status: Unsterblich (4320 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
was ich vergessen habe zu erwähnen, es geht hier um den Kindesunterhalt. sorry


von MacBen am 11.07.2011 11:33
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
jetzt bin ich geschockt...
erstmal wegen deiner Zahlung die du ohne Nachweiß ihr gegeben hast. Und weil sie auf einmal Geldprobleme hat... Wie kann man den da bitte Geldprobleme noch haben...
Wenn du es nicht überwießen hast oder keinen Zeugen hast dass du ihr das gegeben hast. Muss ich dir leider sagen, dass du null chancen hast. Sie sagt du zahlst nicht mehr, du kannst es nicht beweißen dass sie es bekommen hast. Ist egal ob du mir ihr mal klar kamst oder nicht, sowas macht man schriftlich. In deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen. Da du eh Arbeitslos bist musst eh mom nichts zahlen (obwohl man könnte ) aber das Jugendamt wird dir natürlich die Rechnung geben. Du kannst nur noch zum Anwalt gehen und dich beraten lassen. Noch ein Rat von mir. Wenn du tatsächlich nichts beweißen kannst, solltest du mit ihr treffen und versuchen dass sie es dir wortwörtlich sagt dass sie das geld bekommen hast, somit kannst du es dann aufnehmen und es vor gericht abspielen. dass ist dann nur noch deine einzige Hoffnung, sonst musst du es zahlen!

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-- Editiert am 11.07.2011 14:15

-- Editiert am 11.07.2011 14:16


von Phanthera am 11.07.2011 14:14
Status: Stift (30 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
Es geht doch gar nicht darum, was er wie beweisen kann. Exenunterhalt hat so ganz und gar nichts mit Kindesunterhalt zu tun. Toll, wenn man das erst "2. Durchgang" erfährt. Kindesunterhalt ist zu entrichten und kann nicht verrechnet werden mit einer Autoabzahlung. Das geht allenfalls mit Unterhalt für die Ex-Frau.

Falsch ist auch, dass jemand, der arbeitslos ist, keinen Kindesunterhalt zahlen muss. Es kommt auf die Umstände an, es ist zuzumuten, dazu zu verdienen, und eine Abfindung wird anteilig angerechnet.

Aber, mein Gefühl ist, dass Du das nicht alleine schaffst. Geh zum Anwalt, lass den rechnen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 11.07.2011 16:25
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
quote:
Falsch ist auch, dass jemand, der arbeitslos ist, keinen Kindesunterhalt zahlen muss. Es kommt auf die Umstände an, es ist zuzumuten, dazu zu verdienen, und eine Abfindung wird anteilig angerechnet.


alle beide Väter von meinen Kindern zahlen nicht weil sie Arbeitslos sind. Sie mussten ihr Arbeitslosengeldbescheid vorlegen und dann war die sache schon wieder vergessen. Meine Kinder sind nun 10 Monate und 5 jahre und in den jahren wurde nicht einmal was gezahlt. Mit dem Vater von der kleinen habe ich kontakt und er zeigte mir auch das schreiben. zja und nun zu diesen thema!

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von Phanthera am 11.07.2011 17:17
Status: Stift (30 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
Das kommt drauf an, wieviel ALG I jemand bekommt, ob er eine Abfindung bekommen hat, ob ein Nebenjob vertretbar ist und auf vieles andere mehr.

Vielleicht mal richtig beraten lasen? Auch Du, fb ......?

wirwerden

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von wirdwerden am 11.07.2011 17:22
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>Unterhaltsstreit
quote:
Das kommt drauf an, wieviel ALG I jemand bekommt, ob er eine Abfindung bekommen hat, ob ein Nebenjob vertretbar ist und auf vieles andere mehr.

Vielleicht mal richtig beraten lasen? Auch Du, fb ......?

wirwerden


es geht ja darum wegen Arbeitlosengeld und nicht wegen der Abfindung weil die ja jetzt schon weg ist. Ich hab mich beraten lassen, ich war bei anwalt beim jugendamt.. da hilft nichts wenn man ein geringes einkommen hat können die leider nichts weg nehmen obwohl meiner meinung können sie es schon auch wenns nur 50 euro ist! Klar ist man dann verschuldet, aber wem interessiert es heut zu tage noch jemand? den meisten Väter die ihre Kinder im stich lassen und zu faul zum Arbeiten sind machen sich darüber zu 100% keine gedanken!

natürlich meine ich damit auch die mütter die sowas machen, es sind zwar wenige als bei den Vätern aber sie gibt es

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-- Editiert am 11.07.2011 18:08


von Phanthera am 11.07.2011 17:58
Status: Stift (30 Beiträge)
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>Unterhaltsstreit
quote:
es geht ja darum wegen Arbeitlosengeld

Davon abhängig, wie hoch das ALG 1 ist, lässt sich da sehr wohl was machen.
Übrigens kann man auch als Arbeitsloser ein beträchtliches Einkommen haben.

quote:
wenn man ein geringes einkommen hat können die leider nichts weg nehmen

Warum leider?
ich persönlich bin froh, das jedem Mneschen hier wenigstens ein halbwegs würdiges Minimum gelassen wird.

quote:
obwohl meiner meinung können sie es schon auch wenns nur 50 euro ist!

Gesetzesgrundlage?
Moralische Grundlage?

quote:
Klar ist man dann verschuldet

Nö, ist man nicht.
Wenn ich wenig Geld habe und mir noch 50 Euro abgenommen werden, habe ich zwar noch weniger Geld, aber nicht zwangsläufig Schulden.
Oder meinst du, das du dann verschuldet wärst?
Da gibt es meines Erachtens nach auch keinen Grund für.

quote:
und zu faul zum Arbeiten sind

Frage:
Was tust du beruflich, um den finanziellen Bedarf der Kinder zu schützen?



von Nick_19 am 11.07.2011 18:21
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>Unterhaltsstreit
ohje dieser Nick wieder....

warum ich leider sage ist dies, weil mir alleinerziehend alles angerechnet wird und zusächlich ich 50 euro abbezahlen muss dem amt! Ich muss von Kindergeld/elterngeld/Unterhaltvorschuss meine miete und 3 personen versorgen zugleich muss ich 50 abbezahlen... mich frägt auch keiner ob ich kann das amt rechnet es ab egal wieviel ich habe ( hab schon widerspruch eingelegt, hilft aber nicht ) siehst du da kann man ja auch noch die letzten kröten abziehen, warum kann man bei dem vater das nicht?
Die Väter/Mütter die keinen Unterhalt zahlen sind verschuldet und dies beim Amt! und was ich mache, mom bin ich bei meinen kindern das eine ist behindert und die eine ist 10 monate alt somit bin ich in elternzeit, danach werde ich wieder abreiten gehen... dass alles geht dir eigentlich ein ******dreck an... und wenn du meinst du bist hier der klugste überhaupt dann hast du dich getäuscht.. das war auch das letzte was ich dir beantworte, tu dich auch auf ignor.. weil du nervst mich mit deinem allwissend obwohl du echt keine ahnung hast von manche sachen!

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von Phanthera am 11.07.2011 19:15
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