A zahlt Unterhalt für seinen volljährigen behinderten Sohn, der bei seiner Mutter lebt und zu dem er keinen Kontakt hat. Nun wird der Sohn demnächst 25 und hätte daher Anrecht auf "eigenes" Hartz IV oder Grundsicherung. Dem Vater ist nicht bekannt, ob der Sohn pro Tag drei Stunden arbeiten könnte (und daher Hartz IV beantragen könnte) oder ob die Grundsicherung greift. Reicht es aus, wenn A seinem Sohn einen Monat vor dessen Geburtstag schriftlich mitteilt, dass er die Zahlungen einstellen wird, da vorrangig Grundsicherung oder Hartz IV zu beantragen ist, und dann einfach ab dem Folgemonat des 25. Geburtstags nicht mehr zahlt? Oder müsste er noch irgend etwas anderes machen, um auf der sicheren Seite zu sein?
Unterhaltsstopp für behinderte Volljährige und Grundsicherung / Hartz IV
9. Dezember 2016
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Frage vom 9. Dezember 2016 | 20:54
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Unterhaltsstopp für behinderte Volljährige und Grundsicherung / Hartz IV
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 22:27
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatReicht es aus, wenn A seinem Sohn einen Monat vor dessen Geburtstag schriftlich mitteilt, dass er die Zahlungen einstellen wird, da vorrangig Grundsicherung oder Hartz IV zu beantragen ist, :
Das sehe ich anders.
ALGII oder Grunsicherung greifen immer zuletzt. Jobcenter und Sozialamt gehen evtl. in Vorleistung, versuchen
aber das Geld zurück zuholen.
lg
edy
#2
Antwort vom 14. Dezember 2016 | 09:04
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatALGII oder Grunsicherung greifen immer zuletzt. Jobcenter und Sozialamt gehen evtl. in Vorleistung, versuchen :
aber das Geld zurück zuholen.
Ja und Nein, §94 SGB XII .
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