Unterhaltsstopp für behinderte Volljährige und Grundsicherung / Hartz IV

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Unterhaltsstopp für behinderte Volljährige und Grundsicherung / Hartz IV

A zahlt Unterhalt für seinen volljährigen behinderten Sohn, der bei seiner Mutter lebt und zu dem er keinen Kontakt hat. Nun wird der Sohn demnächst 25 und hätte daher Anrecht auf "eigenes" Hartz IV oder Grundsicherung. Dem Vater ist nicht bekannt, ob der Sohn pro Tag drei Stunden arbeiten könnte (und daher Hartz IV beantragen könnte) oder ob die Grundsicherung greift. Reicht es aus, wenn A seinem Sohn einen Monat vor dessen Geburtstag schriftlich mitteilt, dass er die Zahlungen einstellen wird, da vorrangig Grundsicherung oder Hartz IV zu beantragen ist, und dann einfach ab dem Folgemonat des 25. Geburtstags nicht mehr zahlt? Oder müsste er noch irgend etwas anderes machen, um auf der sicheren Seite zu sein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)


Hallo,

Zitat (von H. Odensack):
Reicht es aus, wenn A seinem Sohn einen Monat vor dessen Geburtstag schriftlich mitteilt, dass er die Zahlungen einstellen wird, da vorrangig Grundsicherung oder Hartz IV zu beantragen ist,


Das sehe ich anders.

ALGII oder Grunsicherung greifen immer zuletzt. Jobcenter und Sozialamt gehen evtl. in Vorleistung, versuchen

aber das Geld zurück zuholen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von edy):
ALGII oder Grunsicherung greifen immer zuletzt. Jobcenter und Sozialamt gehen evtl. in Vorleistung, versuchen
aber das Geld zurück zuholen.


Ja und Nein, §94 SGB XII .

0x Hilfreiche Antwort

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