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Unterhaltssätze für Trennungskinder steigen deutlich an - 1/1
AFP vom 6.1.2010   2416 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Unterhaltssätze für Trennungskinder steigen deutlich an

"Düsseldorfer Tabelle" sieht 13-prozentige Erhöhung vor

Trennungskinder bekommen ab diesem Jahr mehr Unterhalt. Für alle Altersgruppen und Einkommen erhöht sich der Unterhalt im Durchschnitt um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie aus der am Mittwoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegten "Düsseldorfer Tabelle" zum Kindesunterhalt hervorgeht. Grund für die Anpassung ist, dass die Kinderfreibeträge und das Kindergeld zum Jahreswechsel angehoben wurden.




Der zu zahlende Unterhalt beim ersten und zweiten Kind reicht dabei von 225 Euro in der untersten Einkommensgruppe bis zu 597 Euro bei den höchsten Einkommen. In der vorherigen Tabelle für das Jahr 2009 erstreckte sich die Spanne von 199 Euro bis zu 528 Euro. Die Zahlungen varieren dabei auch nach dem Alter des Kindes. Unterschieden wird zwischen vier Altersgruppen: Bei Einkommen bis zu 1500 Euro sind für Kinder bis zu fünf Jahren 225 Euro fällig, bei den Sechs- bis Elfjährigen 272 Euro, bei den Zwölf- bis 17-Jährigen 334 Euro und bei den über 18-Jährigen 304 Euro.

Der vom Gericht festgelegte Unterhalt für Trennungskinder liegt allerdings höher, da darin bei minderjährigen Kinder auch die Hälfte des Kindergeldes und bei den Volljährigen das volle Kindergeld enthalten ist. So liegt zum Beispiel der Satz bei den unter Fünfjährigen in der untersten Einkommensgruppe bei 317 Euro. Wird davon die Hälfte des Kindergeldes von derzeit 184 Euro, also 92 Euro, abgezogen, beläuft sich der zu zahlende Unterhalt auf 225 Euro.

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Bei den tatsächlichen Zahlungen ist zudem zu berücksichtigen, dass jeder Unterhaltspflichtige einen notwendigen Eigenbedarf hat. Der sogenannte Selbstbehalt liegt derzeit bei nicht Erwerbstätigen bei monatlich 770 Euro und bei Erwerbstätigen bei 900 Euro. Berücksichtigt werden muss zudem die Zahl der Unterhaltsberechtigten. Dadurch kann es zu Ab- oder Zuschlägen kommen.

In der "Düsseldorfer Tabelle" werden traditionell die Leitlinien zum Unterhalt festgelegt. Es handelt sich aber nur um eine Richtlinie, die keine Gesetzeskraft hat. Die Tabelle wird zwar vom OLG Düsseldorf herausgegeben, ist aber mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt.

6. Januar 2010 - 14.54 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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