Unterhaltsrückstand mit Titel - Hausverkauf

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
incommand
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsrückstand mit Titel - Hausverkauf

Moin, liebe Community!

Meine Schwester und ich, beide haben wir einen Unterhaltstitel, haben offene Forderungen gegen unseren Vater (ich etwa 2000,-, sie etwa 4000,-). Vor kurzem nun haben unsere Eltern, mit denen wir keinen Kontakt haben, das Haus verkauft, da die Insolvenz nur so abgewendet werden konnte (warum auch immer nötig). Da unter anderem ich im Grundbuch stand und gerade ausbezahlt wurde, weiß ich, dass das Geld aus dem Hausverkauf bei dem Treuhänder liegen muss.

Welche Handhabe habe ich jetzt gegen ihn? Gibt es die Möglichkeit, das Geld per Zahlungsverbot direkt vom Treuhänder an uns auszahlen zu lassen? Wo muss ich das beantragen? Habe mit der zuständigen GV gesprochen: sie sagt, dass sie selbst nichts tun kann, sie sagte, man solle einen Pfändungsbeschluss beim AG beantragen. Genaueres konnte sie uns leider auch nicht sagen.

noch zwei Infos:
1) Es existiert definitiv keine Chance, dass unser Vater und wir uns so einigen, leider..!
2) Wir wissen nicht, wo er wohnt (Anschrift unbekannt).

Ich hoffe, ihr könnt uns helfen.

Vielen Dank im Voraus ;)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Das zuständige Gericht konnte die Frage nicht beantworten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von incommand):
Unterhaltsrückstand mit Titel


dann müsst ihr mit dem Titel zur Verteilstelle des Amtsgerichtes,dort wird ein GV beaufragt.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
incommand
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Das zuständige Gericht konnte die Frage nicht beantworten?


Nein, die sagten mir, dass ich einen Antrag auf Pfändung-/Überweisungsbeschluss stellen kann.

Aber das ist alles sehr undurchsichtig und es kommt das Problem dazu: ich habe keine Adresse und keine Möglichkeit da ranzukommen. Ohne die will mir aber niemand helfen.

Zitat (von edy):
Hallo,
Zitat (von incommand):Unterhaltsrückstand mit Titel
dann müsst ihr mit dem Titel zur Verteilstelle des Amtsgerichtes,dort wird ein GV beaufragt.
lg
edy


Nein, das geht nicht. Er hat das Geld erstens noch nicht, sondern es hängt beim Treuhänder. Sobald er es hat, wird es recht zügig weg sein. Ich kenne ihn, da gehen erstmal 100 Dinge vor.
Zumal kann die GV nichts machen, weil mir seine Adresse nicht bekannt ist.

Ich habe eben mit der Kanzlei des zuständigen Notars gesprochen. Die dürfen die Adresse nicht rausrücken. Kenn jemand nen guten Hacker? :S
Ich kann mit denen aber gut, die haben versprochen, ihn nach seiner Zustimmung zur Übermittler seiner Adresse zu fragen. Ist zwar nicht sehr aussichtsreich, aber immerhin kann ich mich verlassen, dass ich alles getan habe.

Meine einzige Möglichkeit wäre dann also noch die Anzeige bei der Polizei, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Eine Anzeige wird nichts bringen. Es reicht nicht aus, dass rückständiger Unterhalt gezahlt werden könnte, aber nicht gezahlt wird.
Außerdem wird es in aller Regel nicht reichen, nur den Auskehranspruch gegen den Notar zu pfänden. Gepfändet werden muss auch die Forderung des Vaters gegen den Käufer. Dafür müsste man auch Namen und Anschrift des Käufers kennen.
Bis das raus gefunden ist, ist das Geld vermutlich schon ausgekehrt.
Dann eher zügig nach Auszahlung beim GV Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Wenn dann noch Geld da ist, muss der Vater angeben wo (welche Konto) und dann dort pfänden mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
incommand
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Eine Anzeige wird nichts bringen. Es reicht nicht aus, dass rückständiger Unterhalt
gezahlt werden könnte, aber nicht gezahlt wird.
Außerdem wird es in aller Regel nicht reichen, nur den Auskehranspruch gegen den Notar zu pfänden. Gepfändet werden muss auch die Forderung des Vaters gegen den Käufer. Dafür müsste man auch Namen und Anschrift des Käufers kennen.
Bis das raus gefunden ist, ist das Geld vermutlich schon ausgekehrt.
Dann eher zügig nach Auszahlung beim GV Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Wenn dann noch Geld da ist, muss der Vater angeben wo (welche Konto) und dann dort pfänden mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.


Ok. Warum sagt mir das die GV und das AG nicht? Wahnsinn..
Ich habe inzwischen die Adresse vom Vater (da hält er sich definitiv auf, aber ist da nicht gemeldet) und weiß den Namen vom Käufer. Nur: woher soll man noch den Urkundentitel des Kaufvertrags haben?

Es ist echt alles ein Wahnsinn hierzulande… Wenn jemand einem Geld schuldet, kommt der ungeschoren davon, wenn man nicht stundenlang liest und recherchiert..

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Wie genau die zu pfändende Forderung bezeichnet sein muss, weiß ich leider nicht. Nach meinem Verständnis müsste es ausreichend sein, wenn man die Namen der Parteien und des Notars und dass es sich um eine Forderung aus einem Kaufvertrag handelt, angibt.
Entweder im Unterforum Zwangsvollstreckung nochmal danach fragen, ansonsten hilft da wahrscheinlich auch ein Anruf in der Zwangsvollstreckungsabteilung des Gerichts weiter. Das Problem ist die Zeit. Ich nehme an, dass deine Zustimmung zu deiner "Grundbuchaustragung" mit dem hinterlegten Kaufpreis vom Notaranderkonto bezahlt worden ist. Das geht aber im Normalfall nur, wenn der Kaufvertrag schon nahezu abgewickelt ist und das restliche Geld dann eben auch an deinen Vater ausgezahlt wird.
Ist vom Notar eine Information zu erhalten, ob das Geld noch bei ihm liegt?

1x Hilfreiche Antwort

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