Unterhaltspflicht für studierendes und nicht für Hartz-4 empfangendes Kind!?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
JackBlack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht für studierendes und nicht für Hartz-4 empfangendes Kind!?

Guten Tag,

die Lage ist wie folgt: Ich bin Student und wohne bei meiner Mutter, welche gescheiden ist von meinem Vater. Ich habe einen Bruder, welcher seit Oktober Hartz 4 bezieht bzw. dessen Wohnung vom Amt bezahlt wird. Mein Vater zahlt seit diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr für mich, da er angeblich dazu verpflichtet sei, meinen Hartz 4 empfangenden Bruder zu unterstützen. Er sagt, meine Mutter müsse für mich sorgen und er für meinen Bruder, so hebe sich seine Unterhaltspflicht für mich auf. Meine Vermutung ist nun jedoch, dass er den Unterhalt an meinen Bruder gar nicht zahlen müsste, da das Amt ja für ihn aufkommt. Vermutlich hat er beim Ausfüllen der Anträge als Einkommensquelle für meinen Bruder den Unterhalt angegeben. So freut sich doch das Amt, da es weniger Leistungen für meinen Bruder aufbringen muss, oder? Theoretisch stünde mir (auch rückwirkend ab Oktober) der Unterhalt zu, nicht wahr?

Vielen Dank

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

JackBlack hallo,
wie alt ist dein Bruder?
Wenn er Leistung bekommt, werden diese von den Eltern zurückgefordert, falls die Eltern leistungsfähig sind.


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#2
 Von 
JackBlack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

mein Bruder ist 18 und ausbildungssuchend. Er wollte nicht mehr bei mir und meiner Mutter wohnen, mein Vater wollte auch nicht, dass mein Bruder dauerhaft bei ihm wohnt, sodass sich mein Bruder "obdachlos" melden musste, damit er eine Wohnung vom Amt bekommt.

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#3
 Von 
Blackjesuz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Also die angabe von deinem vater das er deinen bruder bezahlt is schwachsinn. Das was das amt bezahlt wird von beidem teilen gleich einmgefordet denn es sind auch beide dran schuld das er da gelandet ist.
Für dich gild trotzdem weiter unterhaltspflicht. wenn du nunn auf der strasse landen würdest müsste dir deine mutter dein kindergeld überweißen (das kriegst du ja noch weil du studierst) und dein vater müsste dir den unterhalt überweißen.

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#4
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn er Leistung bekommt, werden diese von den Eltern zurückgefordert, falls die Eltern leistungsfähig sind.

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Hallo zusammen

Anny hast du davon einen gesetzestext ? das würde mich mal intressieren ob das so ist .mit welcher begründung sollten die eltern das zahlen wenn sohnemann es noch nicht mal nötig hat arbeiten zu gehen und mit 18 kann er für sich selber sorgen.

Erwachsene haben in der Regel für ihren Unterhalt selbst aufzukommen. Ausnahme hiervon ist unter anderem der Ausbildungsunterhalt für die (volljährigen) Kinder.
Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Elternteile nach § 1603 II BGB in gesteigertem Maße verpflichtet (also nicht nur mit dem Einkommen sondern dem gesamten Vermögen sowie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit), sofern diese das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt mindestens eines Elternteils leben und sich in der Schulausbildung befinden. Bei den vorgenannten privilegierten Berechtigten nach § 1603 II BGB besteht eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, sofern der Verpflichtete dieser nicht nachkommt wird ein fiktives Einkommen angesetzt.

mfg Ostseeperle

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nny

ein nicht in der ausbildung befindlicher u 25 jähriger kann alg2 (hartz4) bekommen). die arge versucht gern, diese leistung bei eltern einzutreiben, aber im sgb II gibt es dazu keinerlei handhabe.

hier lügt der vater, denn er ist nicht unterhaltspflichtig. selbst WENN er es wäre, kann er dem studierenden nicht den unterhalt verweigern, weil er den arb.losen finanziert.

@jack black

dein vater ist unterhaltsverpflichtet, wenn du in der erstausbildung bist.

sunbee

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#6
 Von 
JackBlack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für eure antworten!
das problem ist jetzt nur, dass, wenn ich mit meinem vater rede, er wohl nicht erpicht darauf sein wird, unterhalt (gegebenfalls auch rückwirkend!?) an mich abzutreten. das hiesse im schlimmsten falle, ich müsste zum anwalt gehen, damit dieser einen brief aufsetzt.

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo JackBlack,

so isses. BEIDE Elternteile sind dir zu Unterhalt verpflichtet und zwar vorrangig vor deinem Bruder.
DU stehst nämlich in Ausbildung, er nicht.
Sollte sich das bei ihm ändern, wäre er wieder unterhaltsberechtigt und wäre gleichrangig mit dir.
Bist du noch unter 21?
Dann könnte das Jugendamt dir noch behilflich sein.

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#9
 Von 
JackBlack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 23, das Studium ist meine Erstausbildung. Meine Mutter behält das Kindergeld, das mir zustünde, um uns zu versorgen. Ist denn auch meine Mutter dazu verpflichtet, mir Unterhalt zu zahlen, obwohl ich noch bei ihr wohne? Ich habe kein Einkommen, daher wird es langsam knapp mit meinem Ersparten.

-- Editiert von JackBlack am 05.01.2008 12:20:52

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo JackBlack,

naja, vom Kindergeld alleine wird sie euch nicht versorgen können...:)
Das stünde dir erst zu, wenn du ausziehst.
Auf deinem Bedarf wird es aber angerechnet.

Natürlich ist auch deine Mutter dir gegenüber unterhaltsverpflichtet, allerdings kann sie ihren Anteil natural gewähren.

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
JackBlack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

demnach stünde mir, da ich kein Einkommen habe, Unterhalt von meiner Mutter zu, dessen Höhe sie selbst wählen kann? Was nun aber wenn sie behauptet, sie könne mir monatlich nichts bezahlen? Ich möchte nun auch keinen Streit mit ihr heraufbeschwören, zumal wir unter einem Dach leben.
Nochmals zum Unterhalt, den mein Vater an meinen Bruder abtritt: Meine Mutter hat nie Post vom Amt bekommen (obwohl sie doch meinem Bruder ebenfalls zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wäre). Nocheinmal die Fakten: Mein Bruder hat sich obdachlos gemeldet, um eine Wohnung vom Amt zu bekommen. Bei mir und meiner Mutter wollte er nicht mehr leben und mein Vater wollte ihn nicht dauerhaft bei sich haben.
Vielleicht weiss das Amt nun gar niht, dass mein Vater meinen Bruder mit Unterhalt unterstützt!? Es ist alles ziemlich verworren, weil jeder zu lügen scheint bzw. die Wahrheit verschleiert. Das macht es mir nicht leicht hinterzusteigen, was mir zusteht und was nicht. Komisch finde ich wie gesagt, dass meine Mutter nie vom Amt angeschrieben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Jack,
das Verhältnis zum Bruder ist nicht gerade vom Feinsten?
Ich würde doch mal in Ruhe mit allen Parteien reden.
Angefangen mit der Mutter.
Wie steht sie denn zu der ganzen Sache?
Du kannst doch für dich deinen Anspruch ermittelt und diesen dann einfordern im Gespräch mit beiden Elternteilen.
Ist das Verhältnis zum Vater gebrochen?

Ich kenne einige Fälle bei denen die Eltern zur Unterhaltspflicht herangezogen wurden, bzw. das Hartz IV von den Eltern zurück erstattet werden musste.

Ob das nun im Gesetz so steht oder nicht.
Wie ist das mit einem Nebenjob für dich, um zu zeigen, dass du sehr wohl auch deinen Teil dazu bei gibst.
Ich dachte, dass entschärft eben auch das Gespräch.

Ich würde an deiner Stelle einen Termin vereinbaren und alles notwendige mit einem Anwalt besprechen.
Unklarheiten helfen keinem weiter.
So ein Gespräch ist bezahlbar, hole dir einen Beratungsschein und lass dich beraten bei einem Anwalt.

Dort wird dein Bedarf ermittelt und du hast dann erst mal einen groben Überblick.

Da du bei deiner wohnst kann sie dir den Unterhalt auch in Naturalien zukommen lassen, essen, wohnen, duschen usw, dass kostet Geld.
Aber ich kenne nun die Einkünfte deiner Eltern nicht, dass müsstest du schon mit Ihnen in Ruhe besprechen, auch mal nahelegen, welche Kosten du als Student so hast.

Dann wird sich auch eine Antwort finden lassen, wie das mit deinem Bruder weiter gehen könnte.

Meine Empfehlung:
Nimm dir einen Vertrauten mit zum Anwalt.
Alles Gute:)

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Wenn sein Vater aber nicht leistungsfähig ist, weil er zu wenig verdient, dann bekommt er gar nichts.
Das solltet ihr ihm fairerweise aber auch sagen.
Denn er befindet sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JackBlack
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo leute,

habe alles geklärt durch ein gespräch mit meinen eltern. trotzdem ich noch immer nicht ganz hintersteige warum jetzt doch, bekomme ich ab diesen monat unterhalt.

vielen dank für eure hilfe

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