Unterhaltspflicht der Eltern nach Auszug von volljährigem Kind

17. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Unrelevant
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht der Eltern nach Auszug von volljährigem Kind

Hallo, folgende Situation:

Ich liege schon seit Jahren mit meinen Eltern im Streit, mit 14 zog ich für kurze Zeit aus, eine Familientherapie, die vom Jugendamt empfohlen war, scheiterte. Daraufhin war ich gezwungen aufgrund meiner Minderjährigkeit wieder zuhause einzuziehen. Die Situation besserte sich jedoch nicht, fast täglich kam es zum Streit, der öfters auch in Handgreiflichkeiten seitens meiner Eltern mündete: eine geprellte Rippe, Beulen, Kratzer und blaue Flecken. Dazu kam nach meinem 18. Geburtstag immer öfter die Drohung, dass sie mich rausschmeißen würden, ich wurde beschimpft und beleidigt, war der Puffer für ihre Aggressionen. Vor einem Monat bin ich schließlich nach einem erneut sehr schlimmen Streit fluchtartig ausgezogen, habe alle meine Sachen geholt und Zuflucht bei einer Freundin gefunden, wo ich jetzt auch weiterhin wohnen werde. Am Folgetag nach dem Auszug habe ich bei einem örtlichen Arzt die Folgen des handgreiflichen Streits dokumentieren lassen: Kratzspuren im Gesicht, ein Hämatom am Auge und Prellungen an Hals und Kopf. Nun frage ich mich ob und inwieweit meine Eltern unterhaltspflichtig sind, da ich zwar volljährig bin, aber gerade mein Abitur mache und den Eltern meiner Freundin gerne Miete zahlen möchte. Meine Eltern arbeiten voll bzw halbtags und verdienen gut bis überdurchschnittlich. Genau weiß ich das aber nicht. Soll ich einen Anwalt zuziehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Am einfachsten findest du Hilfe, wenn du einen Straßensozialarbeiter kontaktierst und mit dem die weiteren Schritte besprichst. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig, wenn ihr Einkommen dafür ausreicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Bis zum 21. Lebensjahr sind die Jugendämter beratend tätig. Wende Dich an das zuständige JA und bitte um Unterstützung.

Dein Unterhaltsanspruch beträgt 735€ incl. Kindergeld, sofern die Eltern leistungsfähig sind.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

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