>Unterhaltspflicht
Gibt es einen Titel?
Es ist auch wichtig, wie viel er bezahlt beziehungsweise er überhaupt muss.
Da du bermutlich volljährig bist, ist auch deine Mutter dir gegenüber Bar-Unterhaltspflichtig.
Er hat das gleiche Einkommen wie zuvor und es ist kein neuer Unterhaltsbrechtigter dazugekommen?
Er ist dir nur unterhaltspflichtig, wenn du dich in einer Ausbildung oder ähnlichem befindest.
Das Studium zählt dazu.
Ober die zeit bis dahin auch unterhaltspflichtig ist, kann man nicht pauschal sagen.
Es kommt darauf an, wie lange der Abstand zwischen Abitur und Stuiumsbeginn ist.
Allerdings ist ein Zeitraum von nur wenigen Wochen zumutbar.
Allerdings kann er verlangen, dass du in diesem Zeitraum deine Arbeitskraft optimal einsetzt, um an ein Gehalt zu kommen.
Dieses Gehalt würde dann deinen Unterhaltsanspruch mindern.
Grundsätzlich kann er von einem angemessenen Gehalt ausgehen, bis du vor einem Familiengericht darlegen kannst, weshalb du (noch) keinen Job annehmen kannst.
Auch kannst du ja BAföG beantragen.
Ob du das machst, ist deine Sache.
Aber auch um den dir zustehenden Betrag wird dein Unterhaltsbedarf gekürzt.
Das Kindergeld wird sowieso auf deinen Bedarf angerechnet.
Unter Umständen könnte er den Zahlbetrag dann noch weiter reduzieren und dir dafür anbieten, bei ihm zu wohnen.
Wenn du genau wissen möchtest, wieviel
Unterhalt dir zusteht, suche einen Fachanwalt für Familienrecht auf.
von Nick_19 am 22.06.2011 18:08
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