Hallo,
ich brauche eine Information zur Unterhaltspfändung.
Gegen den Vater meines Kindes lief seit längerem eine Unterhaltspfändung (monatlich 188 € + mittlerweile diverse Rückstände)Manchmal wurde in der Vergangenheit etwas gepfändet. Nun hat er 3 Monaten einen neuen Arbeitgeber. Meine Fragen:
1. Gilt der alte Pfändungsbeschluss weiter?
2. Richtet sich die Pfändungsfreigrenze, wenn ja, nach dem alten Beschluss?
3. Wie wird der alte Beschluss, wenn ja, dem neuen Arbeitgeber zugestellt und ab wann gilt die Pfändung dann weiter?
Danke
Unterhaltspfändung bei Arbeitsplatzwechsel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ist zwar keine konkrete Antwort auf die Frage, aber könnte hilfreich sein:
Sollte man bei Arbeitgeberwechsel des Unterhaltspflichtigen nicht lieber mit Pfändungen erst mal warten?
Vielleicht begibt sich der Unterhaltspflichtige gerade in die Lage, wieder Unterhalt zahlen zu können / wollen...
und das könnte gefährdet werden, weil der neue Arbeitgeber aufgrund von sofortigen Gehaltspfändungen kein Vertrauen in den neuen Arbeitnehmer hat.
Somit könnten die Pfändungen genau das Gegenteil bewirken, was beabsichtigt war
Gruß
Hallo Mami o5,
ich habe vor die Pfändung ruhen zu lassen und den Arbeitgeber von den Drittschuldnerverpflichtungen zu entbinden, wenn und solange der Mindestunterhalt gezahlt wird.
Ansonsten mache ich aber (nach den Jahren ...) keine Zugeständnisse mehr.
Ich finde es auch traurig, solche Schritte machen zu müssen, aber ohne Druck wird er nie bereit sein freiwillig und verlässlich seine Pflicht zu tun.
Gruß
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der Drittschuldner muss im PfüB genau bezeichnet sein...
kann er ja hier nicht...
ergo der angegebene Drittschuldner im alten Pfüb ist raus weil er ja nun kein Drittschuldner mehr ist und Du musst einen neuen Pfüb an einen neuen Drittschuldner rauslassen
winkserchen
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