Hallo,
ich brauch mal Hilfe bzw. Beratung. Ich habe eine Unterhaltspfändung laufen.
Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente von €975,17 von meiner Berufsgenossenschaft.
Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge usw. sind von dem Betrag nicht abgezogen.
Habe ansonsten kein weiteres Einkommen. Lebe mittlerweile in Ungarn und arbeite nicht.
Bin nicht Krankenversichert und kann auch keine Sozialversicherungsbeiträge leisten, da mir das finanziell nicht möglich ist bei einem Rest von €870.-
Seit August 2014 wird meine Erwerbsminderungsrente einer Pfändung (Unterhaltspfändung) unterzogen. Es werden noch €870.- ausbezahlt.
Meine Frage nun lautet:
1. Ist es richtig das vom Betrag €975,17 die Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt werden wie es bei einem bereinigten Nettoeinkommen der Fall ist?
2. Zum 01.07.2015 wurden die Pfändungsgrenzen angehoben. Wie hoch ist diese in meinem Fall nach der Anpassung?
Bitte nur Antworten die zu 100% sicher sind. Keine ich denke mal usw.. Denn das hilft mir nicht weiter.
Danke
Unterhaltspfändung, Berechnung nicht klar
31. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2015 | 15:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltspfändung, Berechnung nicht klar
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Juli 2015 | 15:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Lebe mittlerweile in Ungarn
Wo und von wem wird denn gepfändet? Gibt es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, um die Pfändungsfreigrenze bei dir anzupassen?
Ich frage deswegen, weil ich mir fast sicher bin, dass in Ungarn völlig andere Pfändungsregularien herrschen als bei unsereins.
Sprich: Kläre erst mal, nach welchen Regeln gepfändet wird, ob nach deutschem Gesetz oder nach ungarischem.
-- Editiert von mepeisen am 31.07.2015 15:58
#2
Antwort vom 31. Juli 2015 | 16:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtsbeschluss besteht. Pfändung muss nach deutschem Recht stattfinden.
Gepfändet wird direkt bei meinem Kostenträger. Der Berufsgenossenschaft. Gepfändet wird von einem Anwalt. Im Auftrag der Kindesmutter für ihren Unterhalt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Juli 2015 | 16:54
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat:
2. Zum 01.07.2015 wurden die Pfändungsgrenzen angehoben. Wie hoch ist diese in meinem Fall nach der Anpassung?
Genauso wie vorher, also wie du sagst offensichtlich 870,00 EUR.
Bei einer Unterhaltspfändung spielt die (zum 01.07.15 geänderte) Pfändungstabelle keinerlei Rolle.
Dein pfandfreier Betrag wurde in deinem Fall scheinbar auf 870 EUR festgesetzt.
#4
Antwort vom 31. Juli 2015 | 19:18
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Das müsste aus dem Gerichtsbeschluss auch hervorgehen.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
Knifflig: neue Unterhaltspfändung anderer Gläubiger mit Vorpfändung...erste Unterhaltspfändung nicht3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten