Unterhaltsfragen + Unterhaltspflicht
Hallo,
habe mal einige Fragen zu meiner Problematik bzw. Geschichte.
Mein Sohn wurde am 19.08.2010 geboren. Lebt leider mit der Mutter 500km weit weg.
Zuerst hatte ich mit der Mutter ausgemacht das wir uns so einigen, dann hatte ich ohne Ankündigung Post vom Jugendamt im Dezember erhalten. Seitdem zahle ich den Mindestunterhalt.
Nun wurde mein Verdienst der letzten 3 Jahre berechnet (selbstständig) und soll mehr bezahlen. (16€ pro Monat)
Desweiteren soll ich etwas bzw. dieses Schreiben ab 01.08.11 :-) beurkunden lassen. Hier sei noch gesagt das die Zahlen noch nicht ganz stimmen da die BWA 2010 noch nicht richtig fertig ist. Wenn Sie stimmen komme ich unter die Grenze von 1500€ netto. Ich bekomme also eine Berechnung mit falschen Zahlen vom Jugendamt und soll diese beurkunden lassen.
Nun zu meinen Fragen :-)
Ab wann bin ich rechtlich unterhaltspflichtig?
Ab Geburtsadtum oder ab dem Datum wo ich davon in Kenntnis gesetzt wurde?
Muss ich die Differenz vom Mindestunterhalt zum höheren Unterhalt nachbezahlen?
Wurde davon erst vorgestern in Kenntnis gesetzt.
Wie verhalte ich mich bei der Beurkundung?
Laut Jugendamt sollte ich es angeblich machen, ich halte nicht viel davon. Denn wenn die Selbstständigkeit doch mal aufgegeben wird und weniger verdient wird muss ich den jetzigen Betrag bezahlen ob ich kann oder nicht.
Wie kann es auch sein das es in der Entscheidung des Sachbearbeiters liegt wie er mich einstuft. Laut Aussage dürfte er bis zu 3x höher einstufen wie Düsseldorfer Tabelle.
Den geforderten werde ich natürlich ohne zu diskutieren bezahlen.
Danke für eure Hilfe.
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von binford6100 am 30.06.2011 16:05
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>Unterhaltsfragen + Unterhaltspflicht
Hallo binford6100,
Ich nehme an du sollst nun laut Jugendamt 241€ zahlen?
Hier geht es um den Kindesunterhalt.
Wenn die Mutter dich auffordert, musst du ihr mindestens bis
das Kind 3 Jahre alt ist, Betreuungsunterhalt zahlen.
Dein Selbstbehalt beträgt ihr gegenüber 1050€.
Ist dein Einkommen bereinigt?
lg
edy
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-- Editiert am 30.06.2011 17:11
von edy am 30.06.2011 17:09
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>Unterhaltsfragen + Unterhaltspflicht
Ich habe kein Problem damit die 16€ mehr zu bezahlen.
Was bitte ist Betreuungsunterhalt?
Wer kann mir eine sichere Aussage machen, in Sachen ab wann das gezahlt werden muss.
Ab Geburt oder Inverzugsetzung.
Muss ich nun die Differenz von den 225 auf die 241 für fast 1 Jahr nachbezahlen oder auch erst ab Inverzugsetzung bzw. Kenntnisnahme?
Beurkundung? Gibt es pro und contra?
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von binford6100 am 30.06.2011 19:35
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>Unterhaltsfragen + Unterhaltspflicht
Hallo binford6100,
quote:
Was bitte ist Betreuungsunterhalt
Ganz einfach:
Die Mutter kann (muss nicht) arbeiten,verdient also kein Geld.
Sie hat aber Ausgaben:Lebensmittel.Wohnungsmiete usw.
Und diese werden mit dem Betreunungunterhalt bestritten.
Kurz:alles was bei deinem Einkommen 1050€ übersteigt,
kann von dir gefordert werden.
lg
edy
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"Mein Motto:
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von edy am 30.06.2011 21:05
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>Unterhaltsfragen + Unterhaltspflicht
Hallo
quote:
Obwohl ich immer noch nicht wirklich weiß ab wann gesetzlich gezahlt werden müsste :-(
Antwort:
Zitat:
Unterrhaltspflichtig bis Du ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung. Da Ihr Euch aber grundsätzlich darüber einig gewesen seid, dass Unterhalt zu zahlen ist, kann das schon ab Geburt sein.
D.h. wenn JA schreibt wir fordern ab xxx yyy€.
Ab diesem Zeitpunkt musst du zahlen,wenn du die geforderte Summe nicht geleistet hast musst du nachzahlen.
Wenn kein Titel besteht gilt dies für dies für die letzten 3 Jahre.
lg
edy
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"Mein Motto:
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-- Editiert am 30.06.2011 23:25
von edy am 30.06.2011 23:08
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