Hallo an alle, die das hier lesen
Folgenden Fall habe ich gerade und bin mir bei der Beurteilung unsicher:
Arbeitnehmer (AN) lebt zusammen mit seiner Lebensabschnittsgefährtin (LAG) in einer gemeinsamen Wohnung seit 01.01.2015 (also davor schon auch, aber eben für die Beurteilung Steuererklärung 2015)
Bereits seit 2014 (mit Unterbrechungen) werden durch den AN Unterhaltszahlung (Naturalunterhalt wird angesetzt+Übernahme der Pflege/Krankenversicherungsbeiträge) an die LAG gezahlt bzw. auch erfolgreich geltend gemacht in 2014 (wg. Nicht-Zahlung bzw. kein Anspruch auf/von öffentlichen Mitteln, wie ALG etc.)
Nun ist die LAG seit 15.03. selbstständig und verdient ein wenig (Einnahmen ca. 1800€/Monat), seit Juli 2015 geht die Einnahmesituation zurück, seit Dezember ist wieder keine Einnahme vorhanden
Ist die LAG für das gesamte Jahr unterhaltsberechtigt bzw. kann der AN für das gesamte Jahr Naturalunterhalt geltend machen?
Die Einkünfte (ist der Gewinn aus der Selbstständigkeit-richtig?) liegen bei ca. 1000€ für 2015 und werden auch angegeben.
Danke Euch!
Joe
Unterhaltsberechtigung das ganze Jahr bei Selbständigkeit?
20. Dezember 2015
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Frage vom 20. Dezember 2015 | 23:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechtigung das ganze Jahr bei Selbständigkeit?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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