Unterhaltsberechtigt trotz abgeschlossener Berufsausbildung?

24. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Studentin21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechtigt trotz abgeschlossener Berufsausbildung?

Hallo zusammen.. Ich studiere momentan aber habe eine abgeschlossene Berufsausbildung die in einen anderen Bereich reingeht.. Meine Mutter hat Privatinsolvenz beantragt.. Nun pfändete der Treuhänder ihr mein Unterhalt weg den sie monatlich an mich bezahlt.. Ist das rechtlich möglich? Ich bin 21, beziehe einen Kredit um mir die Studiengebühren zu beziehen und bekomme fast den Höchstsatz an Bafög.. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das das rein Rechtlich gesehen möglich ist, da ich ja auch nicht umsonst Bafög bekomme, den ich später natürlich zur Hälfte zurückzahlen muss. Ich kann ohne den Unterhalt mich nicht wirklich weiter finanzieren, davon wollte ich gleich ansparen das ich den Kredit wieder abbezahlen kann aber so werde ich wohl wenn ich mein Studium abgeschlossen habe auch in meinen Schulden ertrinken. Ist das denn das Ziel des deutschen Gesetzes einen neuen Schuldner zu erschaffen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Bei einer Privatinsolvenz hat Deine Mutter einen festgelegten Selbstbehalt, der sich erhöht, wenn sie einem anderen Mitglied der Familie gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Wenn sie der Meinung ist, dass dies nicht richtig festgelegt wurde, weil sie Dir gegenüber noch Zahlungen leisten muss, dann kann sie an das Insolvenzgericht einen Antrag auf Erhöhung des Eigenbedarfes stellen. Natürlich muss ein solcher Antrag gut begründet sein,nämlich so, dass Du z.B. Dein Studium nicht ohne ihre finanzielle Hilfe schaffst. Dass Du Geld ansparen willst, um Deinen Bafög später besser zurück zahlen zu können, wäre allerdings die denkbar schlechteste Begründung. Also gut überlegen !!!

-- Editiert von Annaminna am 24.11.2007 15:30:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Richtig, ich sehe einen Unterhaltsanspruch in der Situation nicht mehr als gegeben an. Wenn es sich um die erste Ausbildung handeln würde, oder wenn das Studium von Anfang an im Anschluss an die Ausbildung geplant war wäre der Unterhaltsanspruch gegeben, und das Handeln des Treuhänders auch nicht in Ordnung.

So wie die Dinge liegen war dies eine freiwillige Zahlung, die Deine Mutter im Insolvenzverfahren auch nicht mehr tätigen DARF, da es in erster Linie ein Verfahren zur Sicherung der Forderungen der Gläubiger ist.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen