Unterhaltsberechnung bei 2 Kindern von 2 verschienden Müttern

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Waggelpudding
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterhaltsberechnung bei 2 Kindern von 2 verschienden Müttern

Hallo,
da bei der letzte Unterhaltsberechnung einiges schief gegangen ist und das Jugendamt leider nicht ganz hilfreich in der Hinsicht war, wollte ich mich vorweg mal informieren.
Der Kindervater müsste eigentlich schon längst wieder Unterhalt zahlen, da er bereits seit mehr als 6 Monaten wieder arbeiten ist.
Momentan kriege ich für meinen Sohn (10 Jahre) noch Unterhaltsvorschuss. Dies soll sich bald ändern. Bei der letzten Berechnung wurde berücksichtigt das der Kindervater noch eine Tochter (6 Jahre) hat, die ebenfalls nicht bei ihm wohnt. Dadurch hat mein Sohn natürlich weniger Unterhalt bekommen, was völlig verständlich ist, allerdings hat der Kindesvater nie für die Tochter bezahlt.
Er hat angegeben er würde dies tun, aber nach Rücksprache mit der Mutter hat er dies nie getan. Ebenfalls hat er seine Pfändungsschutzgrenze erhöht weil er angeblich Unterhalt zahlen würde, was er ja gar nicht macht. Ich war immer guter Hoffnung dass wir das friedlich klären könnten und ich habe dem Kindervater immer vermittelt wie wichtig es unserem Sohn ist den regelmäßigen Kontakt zu ihm zu haben. Deswegen habe ich auch lange Zeit die Füße still gehalten, weil es mir einfach wichtiger war dass Kontakt besteht statt den Unterhalt einzuklagen.
Da er keinerlei Interesse daran zeigt sich um seinen Sohn zu bemühen, möchte ich zumindest dass mein Sohn den Unterhalt bekommt der ihm zusteht.
Wie genau kann gewährleistet werden dass er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt?
Ich möchte nicht nur dass mein Sohn sein Unterhalt bekommt sondern er für seine Tochter schließlich auch den Betrag bezahlt den das Jugendamt ausrechnet.
Muss ich das direkt einklagen?
Vielen Dank für eure Antworten
Lg Isa

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
sondern er für seine Tochter schließlich auch den Betrag bezahlt den das Jugendamt ausrechnet.
Ähm? Was haben Sie mit der Tochter zu tun? Was die andere Mutter da mit dem Vater bespricht kann Ihnen total egal sein und da können Sie keine Forderungen irgendeiner Art stellen.

Zitat:
Muss ich das direkt einklagen?
Davon ausgehend, dass eine außergerichtliche Lösung schon versucht wurde und Sie keine Jugendamtsurkunde in der gewünschten Höhe haben: Ja
Dazu müssen Sie sich (wenn Sie dem JA nicht vertrauen) zwingend an einen Rechtsanwalt wenden. Der prüft auch vorher nochmal, ob hier was zu holen ist. Ich wäre nämlich der Meinung, dass das andere Kind nunmal da ist, er dafür unterhaltspflichtig ist und das Kind dementsprechend auch berücksichtigt werden muss. Wenn der Vater sich Pfändungsfreigrenzen erhöhen lässt, dann hat das mit dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Waggelpudding,

Du solltest ihn schriftlich auffordern seine Einkünfte offen zulegen. ( Lohn letzte 12 Monate+ Lohnsteuerausgleichsbescheid).

Was er mit der anderen Mutter ausmacht spielt keine Rolle.

Es wird so gerechnet als würde er für 2 Kinder Unterhalt zahlen.Hat er nicht genügend Einkommen,

wird der Betrag über Selbstbehalt auf beide Kinder aufgeteilt.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waggelpudding
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Vater sich Pfändungsfreigrenzen erhöhen lässt, dann hat das mit dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun.

Natürlich hat es damit zu tun. Schließlich wurde diese erhöht damit er Unterhalt zählt bzw angegeben hat dass er Unterhalt zahlen will.

Es gibt gar keine Verinbarung zwischen der anderen Mutter und dem Vater, dort hat er auch angegeben dass er zahlen würde und hat dies nie getan. Also soll sich die Mutter selbst einen Anwalt am besten suchen und Ihren Anteil einklagen genauso wie ich mir einen suchen sollte um das prüfen zu lassen.

Gibt es beim Jugendamt direkt keine Möglichkeit dies einzufordern? Das Jugendamt sagt mir immer nur dass ich mkt dem Kindervater und den Gehaltsabrechnung kommen soll. Er lässt sich momentan natürlich nicht darauf ein.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Richte beim Jugendamt eine "Beistandschaft" ein, das JA muss sich dann um die Angelegenheit kümmern.

( Einkünfte einfordern/ Berechnung vornehmen usw.)

Wie hoch ist denn deiner Meinung nach sein Nettoeinkommen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Waggelpudding
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Das liegt bei etwa 1600-1800 Euro netto

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Waggelpuddingg,


Zitat (von Waggelpudding):
Das liegt bei etwa 1600-1800 Euro netto



na da ist doch was möglich !

Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, oder Fachanwalt für Familienrecht einschalten.

Evtl. bekommst du ja VKH (Verfahrenskostenhilfe) ? Vorher abklären.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen