>Unterhaltsberechnung - Arbeitszimmer für selbständige Arbeit
Hallo,
ich ziehe die Kosten für das Arbeitszimmer meines Erachtens nur einmal ab, wenn ich das Ergebnis der Gewinn/Verlustrechnung zum Einkommen aus der unselbständigen Arbeit hinzurechne.
Deshalb noch einmal eine Nachfrage mit Beispiel:
fiktive Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens:
Nettolohn monatlich aus unselbständiger Arbeit: 2000 Euro
zuzüglich Gewinn (pro Monat) aus selbständiger Arbeit (Nebentätigkeit): 100 Euro
etc.
Die Gewinn/Verlustrechnung sieht z.B. so aus:
Jahreseinnahmen: 6200 Euro
Jahresausgaben: 5000 Euro (darin enthalten die Kosten für das Arbeitszimmer von 1200 Euro)
Gewinn: 1200 Euro
: 12 = 100 Euro pro Monat
Diese 100 Euro muss ich meiner Meinung nach voll und ganz meinem Nettolohn aus der unselbständigen Arbeit hinzurechnen.
Die Gegenseite behauptet, dass ich beim Gewinn aus der selbständigen Arbeit die Kosten für das Arbeitszimmer hinzurechnen muss. Dann ergäbe sich ein Gewinn von 220 Euro.
Was ist rechtens, 100 oder 220 Euro?
Viele Grüße
andy231
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von Rechtsuchender am 08.01.2006 12:21
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