Unterhaltsanpassung

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
yette04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanpassung

Hallo,

ich lebe mit meinem Sohn (13) zusammen und bin seit 4 Jahren geschieden.
Bei der Scheidung wurde der Unterhalt festgelegt, den der Kindesvater auch zahlt.
Vor einem Jahr, habe ich mich bezüglich der Unterhaltsanpassung, (Düsseldorfer Tabelle)an das Jugendamt gewannt.
Diese forderten den Vater auf, sein Einkommen etc. vorzulegen- bzw. nachzuweisen.

Wie gesagt, dass ist nun 1 Jahr her und es ist immer noch nichts passiert.
Er reagiert auf keine Aufforderungen, die notwendigen Unterlagen vorzulegen- bzw. werden diese nicht vollständig eingereicht.
Im Dezember 2013 wurde der Unterhalt vom JA geschätzt und er wurde aufgefordert, die Beurkundung vornehmen zu lassen.

Dies erfolgte bis zum heutigen Tage nicht. Trotz "Erinnerungen" des Jugendamtes.

Er hatte nun auch die letzte Frist ungenutzt verstreichen lassen.

Was erwartet mich nun und kann ein Unterhaltspflichtiger in Deutschland solche "Spielchen" spielen, ohne Konsequenz?

Er ist selbständig und hat genug Vermögen.
Zahlt bisher Unterhalt in der Höhe, die auch ein Hartz IV Empfänger aufbringen muss/kann.

Ich fühle mich vom JA im Stich gelassen.
Über 1 Jahr und nichts passiert.




-- Editiert yette04 am 23.04.2014 11:41

-- Editiert yette04 am 23.04.2014 11:42

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Dann nimmst Du Dir einen Anwalt, und der kümmert sich.

Hinzu kommt noch, dass bei Selbständigen anders zu "lesen" ist als bei Angestellten. Da sind die Jugendämter regelmässig überfordert.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 23.04.2014 12:00

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Dies erfolgte bis zum heutigen Tage nicht. Trotz "Erinnerungen" des Jugendamtes.

Hier scheint sich ja eher zu rentieren, nicht zu antworten.
Wir wissen dann wohl auch, warum.

Da sollte wohl mal besser ein Fachanwalt eingebunden werden.


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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

den Vorschreibern entsprechend, würde auch ich die Empfehlung geben, nun einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Geltendmachung des Kindesunterhaltes zu beauftragen.

quote:
Zahlt bisher Unterhalt in der Höhe, die auch ein Hartz IV Empfänger aufbringen muss/kann.


Demnach also gar nichts? Ein Hartz 4 Empfänger wäre nicht leistungsfähig. In welcher Höhe wird denn aktuell geleistet?

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
yette04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
In welcher Höhe wird denn aktuell geleistet?


Die Höhe des Unterhaltes beträgt derzeit 270,00 EUR.

Leider beteiligt er sich auch nicht an Zahlungen, die mit dem Unterhalt nicht abgegolten sind.
Wie z.B. Klassenfahrten etc.

Das hat zwar nichts mit meinem o.g. Problem zu tun, ich wollte es an dieser Stelle, jedoch auch einmal erwähnen.

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#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Yette,

quote:
kann ein Unterhaltspflichtiger in Deutschland solche "Spielchen" spielen


Wer hat die "Spielchen" denn begonnen?
Hast du den Vater mal selbst wegen deines Anliegens kontaktiert, bevor du das JA eingeschaltet hast?
Das ist ja der "normale" Weg, oder?

quote:
Er ist selbständig und hat genug Vermögen.
Zahlt bisher Unterhalt in der Höhe, die auch ein Hartz IV Empfänger aufbringen muss/kann.


Ob du da so den Überblick über die Relationen hast (?)

Also, meine Empfehlung wäre, einmal den Vater direkt zu kontatkieren.

Gruß,
capitano


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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das ist doch blanker Unsinn capitano, wenn jemand seine Rechte, bzw. die des Kindes wahr nimmt, so sind das doch keine Spielchen. Hier gibt es keinen normalen Weg, sondern unterschiedliche Möglichkeiten zum Recht zu kommen. Gesetzeswidrig verhält sich hier derjenige, der seiner Auskunftsflicht nicht oder nicht in vollem Umfange nach kommt. Meinen Erfahrungen nach hat derjenige, der sich so verhält i.d.R. etwas zu verbergen. Wäre sein unterhaltsrelevantes Einkommen nämlich zu gering um leistungsfähig zu sein, hätte er dies sicherlich ohne Anfrage mitgeteilt.
Ich empfehle wie meine Vorredner den Gang zum Fachanwalt. Der wird nötigenfalls die Auskunft auf dem Klageweg erzwingen und anschließend alle weiteren Schritte durchführen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

nee, amako, normal ist, dass man den Betreffenden direkt anspricht!


Gruß,
capitano



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich denke das ist abhängig vom Verhältnis zwischen den Parteien. Ich gebe dir Recht wenn es sich um ein ungestörtes Verhältnis zwischen Ex-Partnern handelt (kommt nicht so häufig vor sonst wären sie vielleicht keine Ex, aber es gibt solche Fälle). Da die TE den Weg über das JA genommen hat, scheint mir dies nicht so zu sein, wie dem auch sei hat der Inhaber eines Rechts (hier auf Auskunft) die frei Wahl des Weges (selbst einfordern oder sich vertreten lassen). Sie hätte meines Erachtens nicht ein Jahr warten sollen, sondern zügig nach bekannt werden der Unwilligkeit des KV Auskunft zu erteilen per Anwalt und Klage dies erzwingen sollen. Ich denke die wenigsten sind so harthörig, dass sie Zwangsmaßnahmen des Gerichts heraufbeschwören wollen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#9
 Von 
yette04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Capitano,

ich glaube nicht, dass ich hier die gesamte Chronik dieser Sache offen legen muss.

Aber...
Ich habe meinen Ex-Mann mehrfach darauf angesprochen und mir blieb leider keine andere Möglichkeit mehr, als mich an das JA zu wenden.
Irgendwann hatte ich keine Lust mehr auf sein Kopfnicken und seine Ausreden. (Bilanz für das Jahr XY sei noch nicht fertig...etc.)


Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber als Außenstehender kannst Du das leider nicht beurteilen.
Es ist schon traurig genug, dass ich diesen Weg gehen muss.




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#10
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Yette,

wenn du den Weg versucht hast, ist es ja auch dein gutes Recht, die nächsten rechtlichen Schritte zu ergreifen, und das wäre dann tatsächlich die Hinzuziehung eines Fachanwalts.

Gruß,
capitano


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