Unterhaltpflichtig für 2.Ausbildung???????????

5. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Silke Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltpflichtig für 2.Ausbildung???????????

Hallo,
die uneheliche Tochter meines Mannes ist 20 Jahre alt. Sie hat dieses Jahr Ihre Ausbildung als Kinderpflegerin abgeschlossen.
Wir haben 3 Jahre lang vollen Unterhalt für Sie bezahlt.(So lange dauerte die Ausbildung)
Jetzt will Sie eine Altenpflegeschule besuchen.
Das sollen wir jetzt auch noch voll finanzieren.
Muß mein Mann das oder hat er seine Pflicht erfüllt indem er Ihre erste Ausbildung als Kinderpflegerin finanziert hat.
Danke schon im voraus und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann.

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich würde das nicht machen da sie ja einen berufsqualifizierenden Abschluß hat und eine Altenpflegeausbildung doch eher eine Umorientierung ist als eine aufbauende Weiterbildung(oder wie man das nennt..)
Wer weiß,was ihr noch alles einfällt!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Naja, kommt auf ihre Argumente an. Kinderpflege und Altenpflge sind ja nicht grad ganz branchenfremd.
Silke, eine Zweitausbildung ist nur zu finanzieren, wenn die 2. auf der ersten aufbaut, bzw. weiterqualifiziert. ( Tischlerlehre, Architekturstuidium usw... )
Oder wenn sie damals z.b. auf der Altenpfegeschule keinen Platz bekommen hat und deshalb erstmal eine Lehre als Kinderpflegerin machte.
Besteht noch ein Titel? Wenn nicht, stellt den Unterhalt ein und wartet ab. Zeigt ihr die unterhaltsrelevanten Richtlinien für volljährige. Wenn sie sich dann daraufhin einen Anwalt nimmt ( ich kenne ja euer Verhältnis nicht ), wird wohl ein Richter zu entscheiden haben. Vielleicht könnt ihr euch ja auch auf einen niedrigeren Betrag einigen, sofern sie vernünftige Gründe für die 2. Ausbildung hat?
Zahlt die Mutter auch ? Auch sie ist jetzt barunterhaltspflichtig !
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silke Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bedanke mich für Eure Hilfe.
Also die Mutter, wo die Tochter meines Mannes lebt, hat keinen Unterhalt gezahlt. Im Gegenteil. Sie hat sich das Kindergeld genommen und hat jeden Monat von der Tochter 200 Euro für Kost und Logi genommen. Sie verdient selber auch Geld.!!!
Ich meinte immer das das nicht o.k. ist.
Nein wir haben so ein gutes Verhältnis zu der Tochter.
Aber ich denke sie muß jetzt mal lernen auf eigenen Füßen zu stehen.

Muß denn jetzt mal die Mutter in die Pflicht genommen werden. ????

Danke Eure Silke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Zum Thema Unterhalt ab 18 (und zu deiner letzten Frage) schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen