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>Unterhalt
Hallo Horst !

Ja ,wie du siehst sind alle Fälle verschieden und Situationsabhängig .

Aber grundsätzlich würde ich einem Unterhaltspflichtigen nie raten ins blaue zu zahlen .
Es sei denn die beiden Parteien verstehen sich freundschaftlich so gut ,das eine eventuelle Rückzahlung vom zuviel gezahlten KU kein Problem wäre .

Allerdings wäre ein solcher Fall nur selten beim 123Recht gelandet ,wenn er so freundschaftlich wäre .

Naja ,schlecht was zu raten ,mal wieder ohne Hintergründe .
Aber wie immer würde ich raten ,*nicht zahlen ,wenn du nicht 100%ig weißt wieviel*!

Also auf den Antrag warten ,ist ja ohne Titel zum Glück möglich .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."


von Dori* am 10.10.2008 15:06
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