>Unterhalt
Hallo Horst !
Ja ,wie du siehst sind alle Fälle verschieden und Situationsabhängig .
Aber grundsätzlich würde ich einem Unterhaltspflichtigen nie raten ins blaue zu zahlen .
Es sei denn die beiden Parteien verstehen sich freundschaftlich so gut ,das eine eventuelle Rückzahlung vom zuviel gezahlten KU kein Problem wäre .
Allerdings wäre ein solcher Fall nur selten beim 123Recht gelandet ,wenn er so freundschaftlich wäre .
Naja ,schlecht was zu raten ,mal wieder ohne Hintergründe .
Aber wie immer würde ich raten ,*nicht zahlen ,wenn du nicht 100%ig weißt wieviel*!
Also auf den Antrag warten ,ist ja ohne Titel zum Glück möglich .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
von Dori* am 10.10.2008 15:06
Status: Unsterblich (1805 Beiträge)
Userwertung:
1,8
(von 33 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen