>Unterhalt
Hallo zusammen !
Bin ein wenig verwirrt :
quote:
der Unterhaltszahler wartet auf neuen Bescheid (wenn rechtlich i.O.??)
Der Unterhalt wird ja bezahlt (wenn noch was rauskommt - Unterhalt abzüglich Bafög
quote:
Umgekehrt oder? Bafög wird vom Unterhalt abgezogen.
Das heißt doch ,das unterhaltsberechtigte
Kind hat Bafög beantragt ,oder ?
quote:
dass Kind Unterhaltsvorschuss beantragt

Ich glaube kaum ,das das Kind noch unter 12 Jahre ist ,wenn es Bafög beabtragt hat .
Wenn kein Titel besteht ,kann der Vater selbstverständlich warten ,bis der Antrag des Kindes da ist ,um zu schauen ,ob und wieviel KU noch gezahlt werden muss .
Wenn er zuviel zahlt ,bekommt er es ja auch nicht zurück ,denn dann gilt es als verbraucht .
Klärt mich mal auf
LG
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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
von Dori* am 10.10.2008 12:30
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