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Unterhalt

Hallo,
ist es rechtlich in Ordnung wenn der Kindes-Unterhalt nicht wie immer am 15. gezahlt wird sondern erst wenn der neue Bescheid vom Bafög kommt (einige Tage später)? Dieser wird gerade erst berechnet; da sich einiges ändert, ändert sich ja auch der Unterhalt.
Dankeschön!!


von catwoman23 am 10.10.2008 10:25
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>Unterhalt
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von guest123-2096 am 10.10.2008 10:32
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>Unterhalt
Hallo,
nein, Titel gibt es nicht.
Ja, der Unterhaltszahler wartet auf neuen Bescheid (wenn rechtlich i.O.??)
Der Unterhalt wird ja bezahlt (wenn noch was rauskommt - Unterhalt abzüglich Bafög), aber wenn dann erst wenn der Bescheid vorliegt, damit man neu berechnet.
Gruß


von catwoman23 am 10.10.2008 10:37
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>Unterhalt
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von guest123-2096 am 10.10.2008 10:39
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>Unterhalt
??
Umgekehrt oder? Bafög wird vom Unterhalt abgezogen.
Wo wird denn im Antrag eingetragen, daß der Vater Unterhalt bezahlt? Und wie soll sich das auswirken?


von catwoman23 am 10.10.2008 10:48
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von guest123-2096 am 10.10.2008 10:50
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>Unterhalt
ich bin in diesem Fall die Stiefmutter des Studierenden. Haben keinen Einblick in die anderen Formblätter, was Kind als Einnahmen angibt.
Unsere Einkünfte sind angegeben.
Eigentliche Frage, ob wir warten dürfen, zu zahlen?
Darf ich fragen, was Du machst? Studierst Du Jura?


von catwoman23 am 10.10.2008 10:55
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von guest123-2096 am 10.10.2008 11:05
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>Unterhalt
Danke! Wir werden mit dem Kind reden und versuchen, es zu verschieben.
SG



von catwoman23 am 10.10.2008 11:19
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>Unterhalt
Hallo zusammen !

Bin ein wenig verwirrt :
quote:
der Unterhaltszahler wartet auf neuen Bescheid (wenn rechtlich i.O.??)
Der Unterhalt wird ja bezahlt (wenn noch was rauskommt - Unterhalt abzüglich Bafög
quote:
Umgekehrt oder? Bafög wird vom Unterhalt abgezogen.
Das heißt doch ,das unterhaltsberechtigte Kind hat Bafög beantragt ,oder ?
quote:
dass Kind Unterhaltsvorschuss beantragt
Ich glaube kaum ,das das Kind noch unter 12 Jahre ist ,wenn es Bafög beabtragt hat .

Wenn kein Titel besteht ,kann der Vater selbstverständlich warten ,bis der Antrag des Kindes da ist ,um zu schauen ,ob und wieviel KU noch gezahlt werden muss .

Wenn er zuviel zahlt ,bekommt er es ja auch nicht zurück ,denn dann gilt es als verbraucht .

Klärt mich mal auf

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."


von Dori* am 10.10.2008 12:30
Status: Unsterblich (1740 Beiträge)
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>Unterhalt
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von guest123-2096 am 10.10.2008 14:10
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