Unterhalt/Auslandsstudium in Mexiko

21. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterhalt/Auslandsstudium in Mexiko

Hallo, ich bin neu hier, ich hoffe ich mach alles richtig und jemand kann mich aufklären (:

Ich möchte gerne im Ausland (in Mexiko) studieren. Ich war bereits ein halbes Jahr im Rahmen des Programmes "work&travel" dort. Meine Eltern sind strikt dagegen und wollen mich in keinster Weise unterstützen. Nun ja, ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich in diesem Falle ein Recht darauf habe, Unterhalt von meinen Eltern zu bekommen. Ich habe bisher keine Ausbildung/Studium gemacht, sondern letztes Jahr erst mein Abitur gemacht. Ich habe nur etwas angespartes Geld, aber auch nicht viel.

Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle und hilfreiche Antwort!

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28 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich nehme an. wenn du in Deutschland studieren würdest,

ist die Uni auch nicht in der Nähe des Elternhauses?

Also würdest du auch eine eigene Wohnung (WG) brauchen.

Erkundige dich erstmal ob es für dein Studium Bafög gibt?

steht dir weiterhin Kindergeld zu?



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Also Bafög, hab ich gelesen, gibt es ja nur für Auslandssemester und nicht für ein volles Auslandsstudium. Kindergeld steht mir aber noch zu, da hab ich mich bereits informiert. Das Problem ist, dass das Kindergeld nicht reichen würde um die Studienkosten und die Kosten für die Auslandskrankenversicherung zu decken. Ich müsste also so oder so einen Bildungskredit beantragen, falls ich kein Recht auf Unterhalt von meinen Eltern habe.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in Mexiko in einer Art Gastfamilie leben würde, ich muss also keine Miete zahlen und auch kein Essen. Meine Eltern sind verheiratet und wohnen zusammen, ich weiß nicht, ob das relevant ist.

Danke schonmal (:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo fb388057-12,

In Deutschland würde dir bei eigener Wohnung, pauschal

670€ mtl. zustehen(iclusiv Bafög und KG).

Ich denke ein ähnlich hoher Betrag könnte dir auch im Ausland zustehen (leistungsfähigkeit der Eltern voraus-
gesetzt).

google doch mal nach studisonline dort gibts auch ein

Forum

lg
edy





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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo edy, hallo fb

da Mexiko in der Ländergruppeneinteilung des Bundesministeriums der Finanzen in Gruppe 3 eingestuft ist, hat der Unterhaltsberechtigte nur Anspruch auf die Hälfte von dem, wes ihm in Deutschland zustehen würde.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

würde also für mich bedeuten, ich hätte anspruch auf 335 euro im monat? das wär echt total perfekt und reicht auch locker für mich aus, will ja keime party machen sondern studieren. Vielen Dank für die Info! (:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

eine frage noch, wär das Kindergeld in diesem Betrag inklusive oder bekomm ich das noch zusätzlich? und wie siehts mit der Versicherung aus? müssen die meine Eltern bezahlen oder muss ich das auch vom Unterhalt bezahlen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

wär das Kindergeld in diesem Betrag inklusive Grundsätzlich schon. Allerdings habe ich schwere Zweifel daran, daß hier KG-Anspruch besteht - siehe hier: http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/themen/auslandsstudium-gefaehrdet-kindergeld In dem Fall könnten die Eltern den Unterhalt allerdings steuerlich absetzen, was sie, wenn sie KG kriegen, nicht können.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

also ich habe bei der kindegeldkasse anerufen und die frau meinte zu mir, dass in meinem fall anspruch auf kindergeld besteht, da es sich um meine erstausbildung handelt und es halt dazu dient, später einen job zu bekommen. desweiteren wäre es eine zeitweilige unterbringung ausserhalbs und ich gehöre aber trotzdem noch offiziell dem haushalt meiner eltern an.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

quote:
also ich habe bei der kindegeldkasse anerufen und die frau meinte zu mir, dass in meinem fall anspruch auf kindergeld besteht


Aber nicht heute, oder?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

heute nicht, vor ca 2-3 wochen. und da wurde mir gesagt, dass auch bei auslandsstudien ein anspruch auf kindergeld besteht

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

http://www.meisterernst.de/familienrecht/coenen-familienrecht-unterhalt.html

ich habe nochmal ein bisschen gelesen und hier auf der seite steht, dass mein unterhalt sogar höher als diese 670 euro ausfallen könnte wegen des mehrbedarfs... ist das richtig oder verstehe ich da was falsch? und ist die auslandskrankenversicherung nun inklusive oder nicht? ich brauche bitte eine recht schnelle antwort weil es leider noch gefühlte 1000 sachen gibt, die ich für mein studium regeln muss, und alles hängt voneinander ab :/

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> da wurde mir gesagt, dass auch bei auslandsstudien ein anspruch auf kindergeld besteht <hr size=1 noshade>

Hast du denn konkret nachgefragt, ob das auch dann gilt, wenn das Studium außerhalb der EU stattfindet UND deutlich länger als ein Jahr geht? Würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen.
Denn normalerweise entfällt das Kindergeld, wenn man außerhalb der EU wohnt. Dass man "offiziell" noch bei den Eltern wohnt, hilft da nichts, man muss da auch mehrere Monate im Jahr tatsächlich bei den Eltern wohnen, um den Kindergeldanspruch zu retten.

quote:<hr size=1 noshade>ich habe nochmal ein bisschen gelesen und hier auf der seite steht, dass mein unterhalt sogar höher als diese 670 euro ausfallen könnte wegen des mehrbedarfs... ist das richtig oder verstehe ich da was falsch? <hr size=1 noshade>

Das betrifft dich aber nicht. Wenn für ein in D begonnenes Studium ein vorübergehender Auslandsaufenthalt vorgesehen ist, dann kann (nicht muss) vorübergehend ein erhöhter Anspruch entstehen, wenn(!) durch das Auslandssemester höhere Kosten entstehen als bei einem Studium in D.

Bei dir scheitert es ja schon daran, dass in Mexiko die Lebenshaltungskosten niedriger sind als hierzulande.

quote:<hr size=1 noshade>und wie siehts mit der Versicherung aus? müssen die meine Eltern bezahlen oder muss ich das auch vom Unterhalt bezahlen? <hr size=1 noshade>

In D wäre wahrscheinlich eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern möglich.
Ich wüsste nicht, warum die Eltern die Mehrkosten für eine Auslandskrankenversicherung tragen müssten, wenn das Kind aus freien Stücken im Ausland studieren möchte.

Was bislang zu kurz kommt: Die 670€ ist der Bedarf eines Studenten in D, der nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Und der Bedarf ist nicht automatisch der Zahlungsanspruch. Ob die Eltern tatsächlich auch die 670€ zahlen müssten hängt nämlich vom Einkommen der Eltern ab. Und es hängt noch davon ab, wie viele weitere unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Geschwister) es noch gibt. Als auswärts wohnender Student steht man in der Rangfolge der berechtigten ziemlich weit hinten.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

ok gut das war jetzt ziemlich viel... also am telefon habe ich gesagt, dass ich in Mexiko studieren will, hab jetzt allerdings nicht noch extra erwähnt, dass es nicht nur ein oder zwei semester sein sollen, ich werd dann morgen nochmal anrufen. ansonsten wären es also doch diese 335 euro, die meine eltern ganz sicher zahlen können, die haben genug... mehr als genug... aber ich hätte schon auf jeden fall anspruch auf unterhalt ja? also die summe ist unsicher aber wenigstens etwas sollte kommen hoffentlich...

entschuldigung ich bin so unsicher... und alles steht und fällt mit dem geld

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

also die summe ist unsicher aber wenigstens etwas sollte kommen hoffentlich... Die 335 Euro können als sicher gelten. Und letztlich ist es für Ihre Eltern ein prima Deal, auch ohne Kindergeld: Unterhalt bei Studium in D 670 Euro, minus Kindergeld immer noch 486 Euro und keine steuerliche Absetzbarkeit. Studium in Mexiko: 335 Euro und steuerliche Absetzbarkeit, so daß sie effektiv nur so 250 Euro zahlen (den Rest gibt es vom Finanzamt wieder). Also sparen sie um die 250 Euro pro Monat, und das über mehrere Jahre...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

okay vielen dank, das war schonmal sehr hilfreich (:

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

okay ich habe mit meiner mutter geredet und sie sagt sie zahlt mir keinen cent und wenn ich geld will muss ich sie anklagen. sie sagt sie ist nicht unterhaltspflichtig weil es das studienfach was ich studieren will auch hier in berlin gibt und ich deshalb auch hier studieren könnte... stimmt das oder ist das meine entscheidung wo und was ich studiere?

entschuldigung für so viele fragen!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Tatsächlich besteht dann kein Anspruch auf Barunterhalt, wenn du das gleiche Fach auch in Berlin studieren kannst und die Uni in zumutbarer Entfernung zum Elternhaus liegt.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo FB,

selbstverständlich kannst du machen was du möchtest. Wie jeder andere Volljährige musst du das aber auch selbst finanzieren.

Solange du dich von anderen finanzieren lassen willst, gibt es Regeln. U. a. auch die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Du solltest deinen Blick einmal von deinen vermeintlichen Rechten auch auf deine Pflichten richten.

Schon einmal über einen eigenen (finanziellen) Beitrag zum Studium nachgedacht?

In der Regel unterstützen Eltern ihre Kinder sehr gern bei ihren Plänen und der Verwirklichung ihrer Träume. Auf eine reine Forderungshaltung reagieren die meisten aber eher allergisch.

Du bist erwachsen und wirst das verstehen, wenn du einfach mal versuchst, dich in die Lage der Eltern hinein zu versetzen...

Was sind denn eigentlich deine wirklichen Motive für dieses Studium in Mexiko???? Ich glaube, da bist du nicht ganz offen und ich glaube, dass auch dies ein Grund für die ablehnende elterliche Haltung ist.

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"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Mir ist nicht klar, wie man im Ausland ohne die dazu gehörenden erforderlichen Sprachkenntnisse studieren kann.
Ein mir bekannter vereidigter Dolmetscher hat immerhin ganze 8 Jahre die entsprechende Sprache studiert.
Ähnliche Kenntnisse muss man doch sicherlich auch für ein Studium im Ausland mitbringen. Ein Crashkurs in mexikanisch wird auch nichts bringen.
Auch gehe ich davon aus, dass auf mexikanischen Universitäten nicht in deutscher Sprache gelehrt wird.


...und vor Allem:

Was kann man in Mexiko studieren, dass man dann in Deutschland anwenden kann?
Mayas haben wir nicht, Azteken auch nicht.
Höchstens die Bayern.
Aber kann man schon in einem alten Duden nachlesen:

Die Bayern sind ein kleines, diebisches Bergbauernvolk, dass am Rande der Alpen lebt. :grins:

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Meri,

sieh mal hier: besonders unter Möglichkeiten;

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsstudium

quote:
Was kann man in Mexiko studieren, dass man dann in Deutschland anwenden kann?


Wenn es für dieses Fach eine Uni in D gibt, warum gibt

es diese in D ?

Ach ja, die Amtssprache von Mexico ist m.E. spanisch.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 25.04.2014 14:34

-- Editiert edy am 25.04.2014 14:36

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Entschuldigung, aber wer hat bitte jemals behauptet, ich würde einen Crashkurs in "mexikanisch" (was es übrigens nicht gibt) brauchen? ich kann fließend spanisch, vielen dank der nachfrage. und was mein studienfach jetzt mit maya und azteken zu tun haben soll versteh ich auch nicht so recht... ich möchte "administracion de empresas turisticas" studieren, was quasi bwl im tourismusbereich ist. bwl gibts ajch in deutschland und auch nicht nur in bayern

und ja ich habe versucht mich in die lage meiner eltern hineinzuversetzen, es gab auch schon viele endlos lange diskussionen deswegen... ich kann verstehen, dass sie mich lieber bei sich behalten möchten, aber ich finds auch nicht richtig, kinder in die welt zu setzen um sie für immer an sich zu fesseln ohne mal zu überlegen, was das kind sich für ziele gesetzt hat. das mit meinem auslandsstudium ist eigentlich auch keine grosse überraschung, es steht schon seit ich 14/15 bin fest, dass ich einmal ins ausland gehen will und nicht für immer in deutschland leben will... und hätte ich das geld würde ich sie auch nicht darum bitten und ich finde es auch nicht gerade toll, mit 20.000 euro schulden ins berufsleben starten zu müssen, wegen des studentenkredits, den ich so oder so beantragen muss. wenn meine eltern mir was geben würde dieser aber halt nicht so hoch ausfallen.

-- Editiert fb388057-12 am 25.04.2014 21:07

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

im übrigen arbeite ich mir zurzeit, entschuldigung, den arsch ab um auch selber einen teil zu finanzieren und mir nicht nur alles bezahlen lassen zu müssen. also unterhaltsanspruch besteht jetzt doch nicht, richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> also unterhaltsanspruch besteht jetzt doch nicht, richtig? <hr size=1 noshade>

Doch schon.
Aber wenn es ein äquivalentes Fach an deinem Wohnort zu studieren gibt, dann können die Eltern aussuchen, ob sie den Unterhalt in Geld oder in Natura (= kostenloses Wohnen und Essen) erbringen.
Deine Eltern bieten offensichtlich kostenloses Wohnen und Essen an, dann besteht kein weiterer Anspruch in Geld.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

na das meinte ich ja mit dem geld... na gut dann werd ich wohl den kredit beantragen müssen

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Moin,

warum ist es so schlimm in Deutschland zu studieren, dann Job in Mexiko suchen und ab in die Ferne?

Oder seinen Lebensunterhalt in Mexiko neben dem Studium zu verdienen?

Was tust du, um die Ängste deiner Eltern zu zerstreuen? Redest du mit ihnen darüber? Wie wäre es, ein Jahr in einen europäischen Land zu studieren und zu beweisen, dass du erwachsen genug bist?

Ich habe weiterhin den Eindruck, dass da mehr hintersteckt.

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"Viele Grüße mikkian"

-- Editiert mikkian am 26.04.2014 17:05

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Entweder wir oder die Fragen hätten konkreter zielführender sein können,
etwas direkter hätte die erste Antwort von Edi ohne all unserer zahlreichenden folgenden Worte auch weiterführen können:
"

quote:
Hallo,

Ich nehme an. wenn du in Deutschland studieren würdest,

ist die Uni auch nicht in der Nähe des Elternhauses?

Also würdest du auch eine eigene Wohnung (WG) brauchen."

Weil ja anscheinend die Uni gut erreichbar ist.



-- Editiert altona01 am 27.04.2014 01:06

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb388057-12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

also da ich in berlin wohne würde es sicherlich eine möglichkeit geben auch hier bwl zu studieren und bei meinen eltern wohnen zu können. da ich leider erst (frisch) 19 bin war mir leider nicht bewusst, was für einen umfang das thema hat und deswegen kamen noch viele folgefragen dazu. für die hilfe die mir bereits gegeben wurde bin ich auch dankbar (bis auf den kommentar der scheinbar fließend "mexikanisch" sprechenden intelligenzbestie; tut mir leid aber das war echt daneben)

und ich möchte jetzt schon nach mexico weil mein freund da lebt und ich nicht 4 Jahre lang eine Fernbeziehung führen will... desweiteren fühle ich mich in deutschland einfach nicht so wohl wie in mexico, wegen der mentalität, der lebenseinstellung und generell der art der der menschen hier und dort.

-- Editiert fb388057-12 am 27.04.2014 14:56

-- Editiert fb388057-12 am 27.04.2014 14:58

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

(

quote:
bis auf den kommentar der scheinbar fließend "mexikanisch" sprechenden intelligenzbestie; tut mir leid aber das war echt daneben)


Ach du meinst @meri ?

die schreibt schon mal so.

lg
edy

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