Hallo Ihr lieben.
Bin momentan richtig ratlos, wg. Unterhaltzahlung.
Kurze Aufholung.
Ich habe ein Kind(meins?) und zahle auch Unterhalt.
Die "Dame" lebt mit dem Kind nicht in Deutschland und ist momentan hier zu besuch. Nun hat sie über das Jugendamt eine Prüfung meiner Finanzen veranlasst.
Ich lebe am existenzminimum und sie will mehr und mehr. Für das Geld, was Sie von mir monatlich bekommt, habe ich erfahren, dass sie in ihre Heimat davon 7 Personen exzellent ernähren kann.
Meine Fragen:
1.Muss man nicht d. Unterhalt an d. jeweiligen Land anpassend zahlen?
2.Bin ich verpflichtet ihr meine Finanzen offen zu legen?
Ich zweifle sogar, dass das Kind von mir ist. Zahle aber trotzdem, weil ich keine Probleme haben wollte.
3. Wenn ich ein Vaterschaftstest mache, und es fällt negativ aus, und ich fechte d.Vaterschaft an, wer zahlt dann die Gerichtskosten?
Für Eure Antworten und hlfe wäre ich sehr, sehr dankbar.
Schöne Grüße
-----------------
"Ratsuchend"
Unterhalt wenn die Mutter m.Kind i.Ausland leben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Erstmal vielen Dank.
Sie ist nicht meine Frau.
Sie lebt in Brasilien und ist nicht deutsche Staatsangehörige.
Ich verdiene 1000 Euro netto, davon zahle ich 280 Euro KU,
420Euro Miete
110 Nebenkosten
mir bleiben 190 euro!
Warum ich nicht sicher bin, dass das Kind von mir ist, ist aus dem Grund, das es
1. nicht ganz mit der Zeit hinhaut,
2. hat es keinesweg, nicht mal annähernd 1%, ähnlichkeit mit mir.
Was sie verdient weiss ich leider nicht, da sie dort arbeitet(in Deutschland hat sie nur studiert).
Muss ich überhaupt so viel zahlen, wenn sie doch nicht in Deutschland lebt?
Oder kann ich soviel zahlen, wie man in Bra. auch zahlen würde?
-----------------
"Ratsuchend"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
mal wieder typisch, erst sagst Du ICH habe ein Kind (nicht WIR) dann ist es plötzlich nicht mehr DEIN Kind, weil DU ja zahlen mußt und nicht SIE.
Aber ist es nicht egal, wo die Mutter mit dem Kind lebt? Willst Du diesem Kind nicht ein bisschen mehr Geld gönnen? Wenn Du nicht genau weißt, dass DU NICHT der Vater bist, dann sei doch auch mal Stolz, dass Du fast Dein letztes Hemd für dieses Kind gibts. Wurde es nicht aus Liebe gezeugt? Steckt da nicht ein Teil von Dir drin? Soll es dieses Kind schlecht haben, nur weil ihr nicht fähig seid, vernünftig miteinander umzugehen?
Wenn man mit dem Unterhalt von Dir 7 Personen ernähren kann, hat deine Ex doch die richtige Wahl getroffen. Sie bietet eurem Kind mehr, als sie in Deutschland kann und dann unterstütz sie doch gerne mit deinem Geld!!
530 Euro Miete find ich ganz schön teuer!! Wir bezahlen mit 4 Personen gerade mal 532 Euro Warmmiete. Spar an der Miete, dann bleibt dir mehr zum Leben!!
-- Editiert von some am 07.02.2005 12:21:59
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo !
von some:
Kann man durchaus geteilter Meinung sein. Letzten Endes gibt es immer 2 Seiten.
Da die Frau doch offensichtlich in Brasilien lebt, stellt sich für mich die Frage, inwieweit das überhaupt rechtens bzw. möglich ist, das Unterhaltsansprüche von Seite eines deutschen Jungendamts bearbeitet werden? Im Falle einer Auseinandersetzung wäre doch gerichtsstand Brasilien!? Liege ich da völlig falsch?
mfg Ombre
@ ombre
sie verklagt ihn: Gerichtsstand Deutschland.
er verklagt sie: Gerichtsstand Brasilien.
@ some
völlig daneben und am Thema vorbei!
Sogar in Deutschland sind die Mieten recht unterschiedlich und in Schwedt ganz anders als in München! Das mal nebenbei!
nachgefragt
also ich denke, da der Vater in D lebt und das Jugendamt auch in D ist, muss der Vater zahlen. Vielleicht weiß da Jugendamt aber nicht, dass sie in Brasilien lebt, was dann den Besuch hier in D erklären würde. Mal nachfragen vielleicht?? ich weiß nur, dass ein Unterhaltspflichtiger, der im Ausland lebt zahlen muß, also müßte es andersherum ja auch gehen, oder? Sonst zieht jeder der zahlen muß mal eben in ein anderes Land und Vater Staat darf zahlen.. wohl auch nicht im Sinne des Erfinders .. oder?
@ some
mal richtig lesen, bitte: nicht der Unterhaltszahler lebt in Brasilien, sondern die Unterhaltsempfängerin.
Sogar innerhalb Deutschlands gibt es unterschiedliche Richtlinien bezüglich Unterhaltshöhe!
nachgefragt
nachgefragt,
sie verklagt ihn: Gerichtsstand Deutschland.
er verklagt sie: Gerichtsstand Brasilien.
Falsch, Kindesunterhalt---> Gerichtsstand Wohnort des Kindes
Das mal grundsätzlich
Zu den Besonderheiten siehe § 640a ZPO
.
In diesem Falle hier ist Gerichtsstand Wohnsitz des Vaters, da Mutter und Kind ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
Ist sowohl Vater als auch Mutter und Kind nicht (mehr) im Inland ansässig, gilt das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als ausschließlich zuständig.
-- Editiert von dr.o.medar am 07.02.2005 12:45:53
@ dr.o.medar
Schlaumeier!
da das Kind in diesem Fall ja bei der Mutter lebt und die Mutter in Brasilien, gilt, was ich schrieb.
Sonst könnte doch der Vater KU verlangen.
"Ist sowohl Vater als auch Mutter und Kind nicht (mehr) im Inland ansässig, gilt das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als ausschließlich zuständig. "
Aha, wenn also ein US-Amerikaner, der mal mit einer Australierin verheiratet war und in Deutschland gelebt hat, sich von dieser trennt, dann ist also Berlin zuständig!
Irgendwie logisch.....
nachgefragt
Nachgefragt,
ohne Worte!
Geh lesen.
Lieber some, wenn Sie in Frankfurt leben(gezwungenermassen wegen Arbeit), dann würden Sie bestimmt nicht sagen,dass die Miete zuhoch ist. Hatte damals 6 Monate gesucht, um überhaupt eine Wohnung unter 500 Kalt zubekommen.
Das frage ich mich auch, was die " Dame " macht, dass das Jugendamt hier für sie alles macht?
Und ob es überhaupt rechtens ist, dass ich soviel zahlen muss, obwohl sie garnicht in Deutschland lebt?????
Deswegen habe ich mich an Sie alle gewandt, in der Hoffnung etwas mehr erfahren zu können
-----------------
"Ratsuchend"
Wassollichtun,
da sowohl die Mutter als auch das Kind ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht an Deinem Wohnort.
Von daher kann das Jugendamt an Deinem Wohnort sehr wohl vorbereitend tätig werden. Das ist völlig legitim.
Die Unterhaltshöhe bemißt sich nach den Verhältnisses des Landes, in welchem das Kind wohnt. Gibt es in Brasilien so etwas wie die DT oder ähnliches?
-- Editiert von dr.o.medar am 07.02.2005 13:01:06
@ dr.o.medar
"In diesem Falle hier ist Gerichtsstand Wohnsitz des Vaters, da Mutter und Kind ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. "
auch das stimmt nicht!
Noch hat nämlich keiner von beiden geklagt!
Sollte der Vater nämlich von sich aus gegen die Höhe des KU klagen, ist nämlich Gerichtsstand Brasilien.
nachgefragt
Nachgefragt,
ich gebe es auf! Du weißt alles, kannst alles, hast alles, alles besser!
Für den Fragesteller:
Es geht hier um KINDESUNTERHALT und nicht um Zivilrecht (wie Herr nachgefragt-ich-weiß-alles hier darstellen möchte) und da ist nunmal der Wohnort des Kindes Gerichtsstand.
Gem. § 640 a ZPO
verlagert sich der Gerichtsstand auf den Wohnort des Vaters, wenn das Kind seinen gewöhnliches Aufenthalt nicht im INLAND hat.
§ 640a 2 ZPO
Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn
1. eine der Parteien Deutscher ist oder oder
2. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
--- Posting wurde vom Admin editiert
aha, und was ist brasilianisches Recht in Bezug auf Gerichtsstand für Kindesunterhalt?
Wenn es genauso ist wie das deutsche, dann gibt es ein Problem, oder?
nachgefragt!
Sorry nachgefragt,
aber Du bist einfach nur schlicht!
Und nu is Ruhe, Du kapierst es eh nicht.
Und für Dich nochmal in FETT:
§ 640a 2 ZPO
Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn
1. eine der Parteien Deutscher ist oder oder
2. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
"schlicht" ist doch nicht schlechtes! danke
Tja, durch Wiederholung Deiner Worte bringst Du nun aber auch noch keine Erklärung!
Schade!
nachgefragt
P.S.: wann Ruhe ist, bestimmt hier der Admin! Nicht du!
Da kann man mal sehen, wer rechthaberisch ist!
-- Editiert von nachgefragt am 07.02.2005 13:24:42
Na dann lies doch noch mal:
(in dem anderen Thread hats ja anscheinend geklappt)
Wenn beide Eltern in Brasilien leben und auch das Kind, dann kriegst Du Dein brasilianisches Recht beim KU.
Macht aber nix, Du bist für das, was Du in diesem Thread wiedermal tust, bekannt.
Daß Du Dich für "schlicht" bedankst, haut Dich erst richtig ins Aus. *feix*
PS: Nicht rechthaberisch, aber Leute wie Du, die stänkern auf Teufel komm raus, ohne auch nur den Ansatz einer Ahnung, müssen in einem Rechtsforum gebremst werden. Das würde auch der Admin so sehen, bestimmt sogar.
-- Editiert von dr.o.medar am 07.02.2005 13:33:10
@ dr.o.medar
tja, aber was ist nun, wenn in BR das gleiche gilt?
Wo bitte ist dann Gerichtsstand?
nachgefragt
P.S.
freut mich auch für dich, wenn Du dir mal eins feixen kannst! Herzlichen Glückwunsch!
nochmal P.S.:
in diesem Forum müsste es heißen "stänkern auf Teufelin komm raus"
-- Editiert von nachgefragt am 07.02.2005 13:36:41
Nachgefragt,
<I>in diesem Forum müsste es heißen "stänkern auf Teufelin komm raus"</I>
Daß das Dein Niveau ist, dachte ich mir.
Sorry, aber so weit runter geh ich nicht.
Im Gegensatz zu DIR weiß teufelin, was sie schreibt.
nun versuch mal bitte nicht abzulenken, dr.o.medar, sondern versuche, die Frage zu beantworten:
was ist denn nun, wenn in BR das gleiche gilt:
wenn einer von beiden in BR wohnt, gilt brasilianisches Recht ?
oder schreib einfach, dass Du es auch nicht weißt....
im übrigen bist du auf dieses Thema angesprungen, dr.o.medar, so, als ob du nur auf mich gewartet hättest.
Insofern:
bye again!
nachgefragt
-- Editiert von nachgefragt am 07.02.2005 13:42:38
ich denke einfach, solange wie das Geld AUS D kommt gelten deutsche Gestze, da sich ja auch das Jugendamt aus D bei Dir gemeldet hat und nicht das brasilianische, deswegen kommt es mir auch nicht so geheuer vor, das alles mit rechten Dingen abläuft. Wäre sie in Brasilien würde bestimmt kein Hahn nach krähen so nach dem Motto : aus D raus, aus dem Sinn. Ich weiß nähmlich nichts davon, das man Unterhalt vom Jugendamt ins Ausland gezahlt kriegt.Geht ja schließlich im Fall von Florida Rolf auch nicht ( beides sind staatliche Zahlungen und sind dann wohl beide nicht mehr im Ausland möglich).
nur leider weiß ich es nicht genau, frag also wirklich einen Fachanwalt!!
@ was soll ich tun
Ist dein Unterhalt tituliert oder zahlst du einfach so? Hast du schon mal einen Vaterschaftstest beantragt? Hast du Kontakt zu "deinem" Kind und der Mutter? Ist die Mutter erst zu dir gekommen oder gleich zum JA gewandert? Weiss das JA, dass Mutter und Kind im Ausland wohnen? Hast du dich schon mal beim JA beraten lassen?
M.E. benötigst du dringend einen Anwalt, der sich in internationalem Familienrecht auskennt! Du zahlst ja schliesslich KINDESunterhalt und keinen FAMILIENunterhalt - oder?!
lg
Julchen
-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Nein Sie ist nicht zu mir gekommen, sondern nach fast 2 Jahren habe ich durch d.Gericht erfahren, dass ich Vater sei.
Einen Test habe ich leider damals(aus leichtsinn) nicht gemacht und auch nicht verlangt.
Habe in soweit kontakt zu den beiden, wenn sie in D sind. D.h. ich kann immer das Kind sehen.
Mich macht es auch stützig, dass ich denke, dass das Jugendamt nicht weiss, das sie in B lebt, und immer hier her kommt, um das Geld (von ihr Konto in D) abzuholen.
Ja Anwalt! Wenn ich dafür Geld hätte, wäre ich längst dort gewesen!!!! :-(
-----------------
"Ratsuchend"
Ein Beratungsgespräch beim JA ist auf jeden Fall schon mal kostenlos. Hast du die Vaterschaft jemals anerkannt? Wer hat dir den Betrag "aufgedrückt" den du zahlen mußt? Gibt es ein Urteil? Hast du jemals selbst Kontakt mit dem JA gehabt?
Das JA kann dir sicher auch bei der Suche nach einem Anwalt behilflich sein. Es gibt m.W. auch so etwas wie Beratungsscheine und Prozesskostenhilfe usw. Erkundige dich doch mal!
Und gib auf alle Fälle an, dass Mutter und Kind NICHT in D leben!
lg
Julchen
-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Wenn Du zum Anwalt gehst, fragt er nach Deinem Einkommen und wird dann automatisch Prozesskostenhilfe beantragen, gehe aber nicht zum erstbesten Anwalt, fragt Bekannte nach Erfahrungen, auch so mancher Fachanwalt ist nicht der Beste. Falss Du kein Anspruch auf Kostenübernahme haben solltest, was eigentlich kaum vorstellbar ist bei deinem Einkommen, kannst du die Anwaltskosten auch in Raten zahlen.
geh lieber erst mal zum Gericht und hol Dir einen Beratungshilfeschein bevor Du zum Anwalt gehst, istb günstiger
Prozesskostenhilfe gibts nämlich nur im Falle eines Prozesses ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
30 Antworten
-
13 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten