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Unterhalt wärend der Ferien

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>Unterhalt wärend der Ferien

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von guest123-2364 am 05.07.2009 12:15
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>Unterhalt wärend der Ferien
Na dann doch noch mal- Hallo!
Wenn es um Trennungen geht und grade um solche in die Kinder involviert sind gibt es wohl tausende verschiedene Schicksale und Betrachtungsseiten. Die schlimmen fruchten dann in Äusserungen wie denen von poiuz, denen ich mich in ihrer Wortwahl so nicht anschließen kann. Doch gibt es genauso wie Unterhaltspflichtige die nicht zahlen wollen und dies auch nicht tun auch die Elternteile, die ihr 'Recht' auch gern und vollumfänglich ausnutzen und sei es durch Erpressung - denn nichts Anderes ist 'Geld oder Umgang'.
An diemut: in einem Haushalt wo ein neuer, großer LCD-Fernseher, eine neue Homecinema-Anlage, ein neuer BlueRay Player und DVD-Recorder für Unterhaltung sorgen, würde ich nicht wirklich von Armut sprechen. Wo alle paar Monate renoviert werden kann, wo genug Geld für Computer und Laptop da ist kann man wohl nicht von wirklicher Bedürftigkeit sprechen. Und ich spreche hier nicht von meinem Haushalt !!!
Dennoch hieß es zum Geburtstag meiner Tochter auch dieses Jahr ' Feier mit Freunden oder Geschenk'. Meine Tochter hat viele und schöne Klamotten, die meissten von einer Arbeitskollegen ihrer Mutter, doch ist mein Kind bei mir hat sie nie was vernünftiges bei oder die Hälfte fehlt- also geh ich los und kauf was Neues...
Ein gut verdienender neuer Mann lebt mit im Haushalt- soviel zum Mietanteil meiner Tochter...
Ich zahle noch an nem Kredit ab, den ich noch wärend der Zeit mit der Mutter meiner Tochter aufnehmen musste- die Raten fielen natürlich nicht mit in die Berechnungen für meinen Selbstbehalt.
Überleg mal da drüber nach ...
Ich hab den verd... Unterhalt sogar noch in voller Höhe bezaht als ich von HarzIV 'gelebt' habe- nur damit der Mutter meiner Tochter wärend der Bearbeitung der Unterhaltsvorschussstelle keine 'Versorgungsengpässe' entstehen und sie kann mir nicht mal nen verd... Centimeter entgegen kommen ????

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von Olli35 am 05.07.2009 20:39
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Unterhalt wärend der Ferien
Olli, ich kann schon verstehen, dass man verbittert ist, wenn es dem anderen merklich besser geht als einem selbst und man trotzdem zahlen soll.

Du schreibst aber selbst, dass das Geld wohl vom neuen Ehemann der KM kommt. Für das Auskommen deiner Tochter ist dieser Mann nicht zuständig, so wenig wie es eine reiche Frau wäre, solltest du wieder heiraten.

Was die KM da abzieht, von wegen schlechte oder zu wenig Kleidung mit geben und dergleichen, finde ich ziemlich daneben und ich fände es eine schöne Geste, würde sie dir in den Ferien in Sachen Unterhalt entgegen kommen. Sie scheint tatsächlich ein schwieriger Mensch zu sein!

Nicht verstehen kann ich, wieso du, wenn du doch um ihren Wohlstand weißt, ihr dann auch noch zusätzlich hilfst, indem du den Übergang zum Unterhaltsvorschuss für sie überbrückst, was dir ja ganz offensichtlich schwer die Nase rauf geht. Warum legst du noch einen drauf, wenn dir doch schon das Normale zu viel ist?

Sieh doch zu, dass du bezüglich des Unterhaltes exakt das zahlst, was du musst, und was du bisher sonst so noch drauf legst, behältst du zurück für die Zeit, die du mit deiner Tochter verbringst.




von diemut am 05.07.2009 21:13
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>Unterhalt wärend der Ferien
Ich zahle drauf, damit mir die Mutter meiner Tochter die Möglichkeit lässt weiter Vater zu sein. Sie ist sich bewusst, das ich dafür mein letztes Hemd geben würde.
Sie hat die Macht und setzt sie auch ein. Für sie bin ich nicht gleichwertiges Elternteil-trotz gemeinsamen Sorgerechts- ich bin nur zur Zahlung verpflichteter Bittsteller...
Also zahle ich für die Zeit in der mein Kind bei mir ist die Verpflegungskosten an die Mutter, die keine hat ... Tja, Ferien sind teuer so oder auch so ...


von Olli35 am 05.07.2009 22:20
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>Unterhalt wärend der Ferien
--- editiert vom Admin


von guest123-2364 am 05.07.2009 22:34
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>Unterhalt wärend der Ferien
--- editiert vom Admin


von guest123-2364 am 05.07.2009 23:11
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>Unterhalt wärend der Ferien
Hallo Olli,

auch wenn du dich eigentlich schon verabschiedet hast, vielleicht liest ja doch noch mit.

Aus eigener jahrelanger Erfahrung kann ich dir nur raten, für dich einen Rahmen abzustecken, in dem es dir mit der Zahlung zusätzlicher Kosten gut geht. Und diesen dann auch gegenüber Mutter und Tochter konsequent zu vertreten. Wenn du immer allen mütterlichen Forderungen nachgibst, gibst du deinem Kind kein gutes Vorbild. Und auch Kinder können und müssen lernen, dass das Leben nun einmal kein Wunschkonzert ist.

Wenn du ein gutes Verhältnis zu deiner Tochter hast, wird die Mutter mit eventuellen Versuchen, den Umgang zu verhindern nicht durchkommen. Da wird schon das Töchterlein dafür sorgen, dass ihr Kontakt habt.

Grüße


von mikkian am 06.07.2009 10:02
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>Unterhalt wärend der Ferien
Ergänzend:

Nach § 1610 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst der Unterhaltsbedarf den "gesamten Lebensbedarf". Dieser setzt sich zusammen aus laufendem Bedarf (Wohnkosten, Ernährung, Kleidung, Krankenversicherung, Berufsausbildung etc.) und dem Sonderbedarf. Diesen definiert das Gesetz in Unterhalt für die Vergangenheit">§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB als unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf, der von beiden Eltern hälftig zu tragen ist.
Als Beispiel dient hier gern der plötzlich erforderliche Nachhilfeunterricht.

Mehrbedarf liegt vor, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.

Grüße


von mikkian am 06.07.2009 10:07
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