>Unterhalt wärend der Ferien
Müsste die Verwendung des Mindestunterhalts nachgewiesen werden, so müsste logischerweise auch die Verwendung des Selbstbehalts nachgewiesen werden, bei Mangelberechnung sogar letzteres noch eher, denn da ist ja noch eindeutiger als beim Mindestunterhalt, dass davon nie und nimmer der Lebensunterhalt des Kindes gedeckt werden kann!
Überlegt mal für einen Augenblick: Kleidung, Nahrung, Spielzeug, Schulsachen, Möbel, Freizeit, "Lesefutter", anteilige Miet- und Energiekosten - wer glaub denn allen Ernstes, all das könne man vom Mindestunterhalt, geschweige denn mit mangelberechnet gekürzten
Unterhalt bezahlen?
Armut gefällt keinem, aber wenn dann die Armen einander mit Dreck bewerfen und sich gegenseitig beschuldigen, einander abzuzocken, ist das irgendwo zwischen lächerlich und übelkeiterregend!
"Femifaschistisches System"??? - sag mal, geht's noch? Das "extrem" muss ohne Anführungszeichen stehen, Olli, es sei denn, du wolltest poiuz augenzwinkernd zustimmen!?!
von diemut am 05.07.2009 09:02
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