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Unterhalt wärend der Ferien

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>Unterhalt wärend der Ferien

Hi Olli

Unterhaltskürzung während der Ferienzeit gibt es nicht. Ferienzeit gehört zum Umgangsrecht nicht zur Unterhaltszahlung.


Gruss


von Raven2009 am 04.07.2009 14:01
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>Unterhalt wärend der Ferien
Mich würd jetzt mal eins interessieren:
und zwar,was alles im sogenannten "Unterhalt" nun drinnen steckt.
Ich hab hier jetzt was gelesen von Schulausflügen usw,die da mit drin sein sollen?
Ist das zutreffend oder entspricht das nicht der Wahrheit?
Könntet ihr mir bitte mal entsprechende §§ mitteilen,wo man das ggf nachlesen kann.
Danke im vorraus!


von kalki am 04.07.2009 14:45
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>Unterhalt wärend der Ferien
Privatschule




von Raven2009 am 04.07.2009 16:20
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>Unterhalt wärend der Ferien
Die ja nun eben nicht, wenn der Besuch der Privatschule bereits vor der Trennung gemeinsam beschlossen wurde. Da ist es dann schon korrekt, dass die anteiligen Kosten zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt werden.


von diemut am 04.07.2009 16:39
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>Unterhalt wärend der Ferien
Ich hab nichts gefunden, wo detailiert aufgeführt wurde, was als Sonderbelastungen zusätzlich anteilig bezahlt werden muss, aber es geht wohl um einmalige, unvermeidliche, unvorhersehbare und außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten. Schätze mal, ein 1-2 Tagesausflug fiele nicht darunter, 2 Wochen Klassenfahrt wohl schon eher.


von diemut am 04.07.2009 17:28
Status: Legende (465 Beiträge)
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>Unterhalt wärend der Ferien
Hallo liebe Interessierte!
Hab nochmal versucht, mit der Mutter zu sprechen-keine Chance!
'Wenn dir 2 Wochen mit deiner Tochter zu teuer sind, dann bleibt sie eben nur eine Woche' Wenn die Person nicht mit sich reden lassen will...
Mein erster Gedanke war: wenn sie nichtmal für einen Monat auf ein paar Euro verzichten kann und das obwohl sie unsere Tochter nicht verpflegen muss (nur von diesen Kosten spreche ich hier), dann frage ich mich, ob mein Kind bei mir da nicht besser abgesichert ist... Meine Anfrage deshalb war ja auch nur der Fairness halber und nicht weil ich's UNBEDINGT brauche.
Ich habe für mich nur Eines gelernt - von mir bekommt die feine Dame nur noch das absolute Soll. Ich werde mich genauestens informieren und nie wieder ein 'kannst du nicht eben mal dies oder das kaufen - unsere Tochter (da ist sie dann plötzlich nicht nur ihre) braucht das unbedingt...'
Aber ich werd eh wieder weich, denn die Wahl entweder Geld oder Kind wird kommen...


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von Olli35 am 04.07.2009 20:17
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Unterhalt wärend der Ferien
Was mir bei Sonderzuzahlungen für Klassenfahrten noch eingefallen ist:
Der Unterhalt soll doch meines Erachtens nach den Wegfall meines Einkommens kompensieren. Ist nun eine Klassenfahrt geplant und diese kostet 120,- müsste das doch schon im Unterhalt drin sein, denn wären wir noch zusammen, hätte ich ja nicht plötzlich ein höheres Gehalt. Warum also sollte man verpflichtet sein, noch extra zum Unterhalt, der sich ja nach den finaziellen Möglichkeiten des Unterhaltpflichtigen richtet, zu zu zahlen??? Naja, meiner Tochter zu liebe hab ich's dann doch gemacht, ihre Mutter hätte sie sonst nicht fahren lassen. Geld für das man nichts tun muss, gibt man eben leichter aus und wenn keine Rechenschaft verlangt wird auch gern für Dinge, für die das Geld nicht bestimmt ist...


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von Olli35 am 04.07.2009 20:33
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>Unterhalt wärend der Ferien
--- editiert vom Admin


von guest123-2364 am 04.07.2009 22:52
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>Unterhalt wärend der Ferien
Hallo nochmal.
Wow, welch 'extreme' Formulierungen.
Nun ja wo der Unterhaltspflichtige intensivst überprüft wird, das Umfeld 'heimlich' über seine finanziellen Möglichkeiten befragt wird und der Schriftverkehr zwischen dem Pflichtigen und dem Amt 1 zu 1 auch gleich beim Verwalter (denn nichts anderes sind diejenigen bei denen das Kind hauptsächlich wohnt-bedürftig sind die Kinder) des Bedürftigen landet, die Verwendung des Unterhaltes dann aber so garnicht nachvollzogen wird, stimmt doch was nicht!? Das ist so typisch staatlich. Dem Zahler möglichst jeden Cent Aus der Tasche ziehen und dessen Verwendung nicht prüfen.
Da das Ganze hier zu nichts führt, soll das auch mein Schlusswort gewesen sein.
Viel Glück für Alle, die noch an Gerechtigkeit glauben ...


von Olli35 am 05.07.2009 07:09
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Unterhalt wärend der Ferien
Müsste die Verwendung des Mindestunterhalts nachgewiesen werden, so müsste logischerweise auch die Verwendung des Selbstbehalts nachgewiesen werden, bei Mangelberechnung sogar letzteres noch eher, denn da ist ja noch eindeutiger als beim Mindestunterhalt, dass davon nie und nimmer der Lebensunterhalt des Kindes gedeckt werden kann!

Überlegt mal für einen Augenblick: Kleidung, Nahrung, Spielzeug, Schulsachen, Möbel, Freizeit, "Lesefutter", anteilige Miet- und Energiekosten - wer glaub denn allen Ernstes, all das könne man vom Mindestunterhalt, geschweige denn mit mangelberechnet gekürzten Unterhalt bezahlen?

Armut gefällt keinem, aber wenn dann die Armen einander mit Dreck bewerfen und sich gegenseitig beschuldigen, einander abzuzocken, ist das irgendwo zwischen lächerlich und übelkeiterregend!

"Femifaschistisches System"??? - sag mal, geht's noch? Das "extrem" muss ohne Anführungszeichen stehen, Olli, es sei denn, du wolltest poiuz augenzwinkernd zustimmen!?!




von diemut am 05.07.2009 09:02
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