Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat

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Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat

Meine Lebensgefährtin und ich wollen heiraten. Meine Lebensgefährtin hat zwei volljährige Kinder (Lehre bzw. Schule), die bei uns wohnen. Den Unterhalt für diese Kinder zahlt der Ex meiner Zukünftigen, da ihr jetziges Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Wird nach der Heirat mein Einkommen bzw. unser Gesamteinkommen für die Unterhaltsberechnung herangezogen? Oder ist weiterhin nur das selbst erwirtschaftete Einkommen meiner Frau hierfür heranzuziehen. Ich frage mich, ob ich neben den Kosten, die ich sowieso schon mitübernehme, dem Ex meiner Frau mit meiner Heirat einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen werde.

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von oskar4 am 08.02.2010 09:39
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
Auch nach der Heirat zählt nur das Einkommen Deiner Frau für die Berechnung des Unterhaltes. Es kann aber je nach genauen Umständen sein, dass der Selbstbehalt Deiner Frau gekürzt wird.

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von hh am 08.02.2010 11:17
Status: Tao (20691 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
Einen wirtschaftlichen Vorteil dürfte alleine oskar4 erhalten.

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von meri am 08.02.2010 11:32
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
quote:
Den Unterhalt für diese Kinder zahlt der Ex meiner Zukünftigen, da ihr jetziges Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt.

Wie kommts? Arbeitet sie Vollzeit? Und welche Schule besucht das zweite Kind?

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"gruß azrael"

-- Editiert am 08.02.2010 12:07


von azrael am 08.02.2010 12:04
Status: Unsterblich (3845 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
Meine Zukünftige ist selbständig, mein 18-jähriger geht noch 2,5 Jahre zu einer 3-jährigen FOS mit Zusatzquali., meine 20-jährige Tochter hat den gleichen Abschluß, dann 1 Semester BWL probiert und sich dann doch für eine Lehre (Steuerfachangestellte) entschieden.

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von oskar4 am 08.02.2010 12:56
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
..........Meine Zukünftige ist selbständig, mein 18-jähriger geht noch 2,5 Jahre zu einer 3-jährigen FOS mit Zusatzquali., meine 20-jährige Tochter hat den gleichen Abschluß,........

....und der Ex zahlt, obwohl er nicht der Vater ist?

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von meri am 08.02.2010 12:58
Status: Unsterblich (1075 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
Entschuldigung, es sind natürlich nur nominell oder gefühlsmäßig meine Kinder. Bei den Kindern handelt es sich um die Kinder meiner zukünftigen Frau mit ihrem Ex, seit ca. 13 Jahren geschieden und danach kam ich erst dazu. Außerdem war der Ex derjenige, der die Familie im Stich gelassen hat, weil er glaubte "leben zu müssen"

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von oskar4 am 08.02.2010 13:04
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
Hallo Oskar,

quote:
. Ich frage mich, ob ich neben den Kosten, die ich sowieso schon mitübernehme, dem Ex meiner Frau mit meiner Heirat einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen werde.

Wieso dem Ex deiner Frau? Den wirtschaftlichen Vorteil hätten doch dann *deine* Kinder... Den bisherigen Nachteil verschuldet übrigens deine künftige Frau.

Der 18-Jährige scheint privilegiert zu sein, da unterliegt deine Zukünftige einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Wurde der Unterhalt eigentlich mit Volljährigkeit der Kinder neu berechnet?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""


von Loddar am 08.02.2010 15:18
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
quote:
Der 18-Jährige scheint privilegiert zu sein, da unterliegt deine Zukünftige einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Deswegen meine Frage nach der Schule.

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"gruß azrael"


von azrael am 08.02.2010 18:36
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
@ hh: vielen Dank für die Auskünfte,

@ Loddar: ich wollte nur wissen, ob mein Einkommen nach der Heirat noch mehr zur Entlastung des Erzeugers der Kinder führt, als es dies ohnehin schon tut.

@azrael: Ich möchte gar nicht die Vorteile aufzählen, die die Kinder durch die von meiner zukünftigen Frau und mir vor ca. 10 Jahren neu gegründete Familie mit gesichertem Einkommen hatten und haben. Nachteile hatten sie nur durch den "Verlust" des leiblichen Vaters, der sich tw. gar nicht um sie kümmerte und auch seinen Unterhaltspflichten nur ungenügend nachkam. Eine Neuberechnung des Unterhalts nach Volljährigkeit bringt auch nicht richtig 'was, wenn der leibliche Vater seinen Anteil nicht voll erbringt. Den fehlenden Teil und darüber hinaus bringt sowieso immer die "neue Familie" gemeinsam auf. Ein Verschulden meiner Zukünftigen kann ich da in keiner Weise sehen. Schon alleine ihr bzw. unser finanzieller Beitrag ist immer höher (und ich vermute, dass das häufig so ist) als der gezahlte Unterhalt - und dies berücksichtigt nur die finanziellen Aspekte, von allem amderen möchte ich hier gar nicht reden.

Grüße und Danke an alle
Oskar

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von oskar4 am 09.02.2010 10:04
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Unterhalt volljähriger Kinder nach Heirat
Hallo Oskar,

besteht eigentlich ein Titel über den Kindesunterhalt?

Interessehalber: Wie hoch ist denn der Betrag, den der Vater für die Kinder zahlt?

quote:
Eine Neuberechnung des Unterhalts nach Volljährigkeit bringt auch nicht richtig 'was

Mit Volljährigkeit ändert sich so einiges. So z.B., dass auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist. Bei privilegierten Volljährigen kann da auf eine SB-Reduzierung oder auch fiktivem Einkommen zurückgegriffen werden.

Aber, darum müssen sich die jungen Erwachsenen selbst kümmern.

Grüßle

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von Loddar am 09.02.2010 11:24
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