Unterhalt über 18 psychische Erkrankung

26. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go473286-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt über 18 psychische Erkrankung

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Unterhalt. Meine Tochter, 18, wohnt bei mir. Im letzten Jahr hat sie eine Ausbildung begonnen, aber angebrochen. Sie leidet seit dem 12 Lebensjahr unter psychischen Erkrankungen. Mehre Klinikaufenthalte. Zur Zeit läuft ein Antrag auf Anerkennung einer psychischen Behinderung. Jetzt wartet sie auf eine Platz in der Klinik. Anschliessend möchte sie eine Berufsvorbereitene Maßnahme bei der Arbeitsagentur machen, mit dem Ziel nächstes Jahr eine Ausbildung zu beginnen. Nun meine Frage: Der Anwalt des Kindsvaters sagt, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen muss, weil unsere Tochter 18 ist und zur Zeit keine Ausbildung macht. Aber wenn es zur Zeit für sie unmöglich ist zu arbeiten? Ist das korrekt? Vielen Dank für die Antwort. Iris

-- Editier von go473286-51 am 26.08.2017 11:21

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

Dass Kinder über 18 nur dann unterhaltsberechtigt sind, wenn sie in Ausbildung sind, ist prinzipiell richtig.
Bei krankheitsbedingter Ausbildungsunfähigkeit oder Schwerbehinderung sieht das aber anders aus. Aber so lange Sie da nichts belastbares in der Hand haben (z.B. Schwerbehindertenausweis) sieht es mau aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
go473286-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort ☺. Der Antrag läuft schon und ich bin zuversichtlich dass er positiv ausfällt. Gut zu wissen, dass zumindest bei anerkannter Behinderung ein Anspruch entsteht.
Liebe Grüße

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nicht bei anerkannter Behinderung, sondern bei anerkannter Unfähigkeit, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen aufgrund einer Erkrankung.

wirdwerden

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Das ist aber auch dann kein Selbstläufer.

Die große Tochter meines Mannes war nachgewiesenermaßen nicht Ausbildungs-/arbeitsfähig. Trotzdem musste er keinen Unterhalt leisten. Dieser wurde vom JC übernommen, die den Vater auch nicht weiter angeschrieben haben.

Zudem noch als Hinweis. Wenn weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht, wird dieses ab 18 komplett vom Unterhaltsbedarf abgezogen und die Tochter muss sowohl von Vater und Mutter Unterhalt fordern. Sie kann das nicht nur von einem ET ;-)

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Und ab 18 ist ja die Mutter auch unterhaltspflichtig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go473286-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

JC heißt Jugendamt?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

JC = Jobcenter = "Hartz4-Amt"

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
go473286-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach so, da habe ich schon angerufen, aber sie wohnt ja bei mir und dann wird mein Einkommen angerechnet.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Natürlich, Du bist ab 18 mit im "Unterhaltsboot."

wirdwerden

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#10
 Von 
go473286-51
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja klar, ist für mich auch kein Problem, mich ärgert halt, dass der Kindsvater aus allem raus ist.

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